<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768</id><updated>2012-02-22T07:56:08.664-08:00</updated><title type='text'>Anwalt-Bankrecht</title><subtitle type='html'></subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>96</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-8953952956696238726</id><published>2012-02-22T07:56:00.000-08:00</published><updated>2012-02-22T07:56:08.673-08:00</updated><title type='text'>Garbe Logimac Fonds Nr. 2 - Anleger werden aufgefordert, Ratenzahlungen wieder aufzunehmen</title><content type='html'>Die Verunsicherung bei den Anlegern der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG (kurz: Garbe 2) ist nun perfekt. Ursprünglich hatten sich viele Anleger bei der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 beteiligt, da sie sich von dem Konzept einer Investition in die florierende Logistikbranche überzeugt zeigten. Wie die Anleger nun aus eigener Erfahrung feststellen müssen, konnte die tatsächliche Entwicklung nicht die prognostizierten Gewinne erzielen. Vorläufiger Höhepunkt der schlechten Nachrichten war ein Schreiben der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 vom 28.03.2011. Darin teilte die Garbe 2 den Anlegern mit, dass aufgrund von verschiedenen Faktoren es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar sei, ob die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG auf längere Sicht überhaupt weiterbestehen könne. Gleichzeitig teilte man den Anlegern mit, dass im Sommer 2011 darüber entschieden werde, ob sich die Fondsgesellschaft auflösen wird oder nicht. Verunsichert durch diese Aussagen, suchten viele Anleger Rechtsrat bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin oder anderen Rechtsanwälten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Verwirrung bei den Anlegern nahm jedoch noch einmal zu, als einige Zeit später die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 bei allen Sprint-Anlegern, die ihre Beteiligung an der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 in monatlichen Raten einzahlen, den Einzug dieser monatlichen Raten aussetzte. Dies geschah ohne Vorankündigung oder sonstige Erklärungen. Viele Anleger erkannten darin ein Zeichen, dass sich die Garbe Logimac Fonds Nr. 2, so wie angekündigt, zeitnah liquidieren werde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu Beginn des Jahres 2012 erreicht nun die Ratenanleger ein Schreiben der Garbe Logimac Fonds Nr. 2, worin diese mitteilt, dass zukünftig wieder mit dem Einzug der monatlichen Raten begonnen werde. Ohne jede Begründung für die Aussetzung, entschuldigt sich die Garbe 2 für diese Vorgehensweise, teilt den Sprint-Anlegern aber gleichzeitig mit, dass zum Ausgleich des aufgelaufenen Rückstandes die Anleger über mehrere Monate hinweg nun die doppelte Höhe der vereinbarten Ratenzahlungen vornehmen sollen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus finanzieller Sicht ist es vielen Anlegern nicht möglich, die doppelte Höhe der Ratenzahlung aufzubringen. Zudem hat sich die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 seit dem besagten Schreiben aus dem Frühjahr 2011 bis heute nicht zur Frage geäußert, ob die Gesellschaft weitergeführt werden kann oder nicht. Es erfolgte keinerlei Stellungnahme oder auch nur irgendwelche anders gearteten Informationen darüber, ob hier über den Fortbestand der Fondsgesellschaft eine Entscheidung getroffen wurde. Auch aus diesem Grund sind sich viele Anleger nicht sicher, ob die Fondsgesellschaft, an die sie nun wieder Ratenzahlungen leisten sollen, auf lange Sicht überhaupt weiter bestehen wird oder nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insgesamt ist allen Anlegern der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG zu raten, ihre Beteiligung von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Hierdurch ergibt sich oft die Möglichkeit, eine Loslösung von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft und damit auch von der Zahlungsverpflichtung der monatlichen Raten zu erreichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Lesen Sie weitere interessante Pressemitteilungen:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/garbe-logimac-fonds-nr-2--anleger-wundern-sich-uber-fehlende-abbuchung-von-raten.html"&gt;Logimac Fonds Nr. 2 – Anleger wundern sich über fehlende Abbuchung von Raten&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/keine-zukunft-fur-die-garbe-logimac-fonds-nr-2-.html"&gt;Keine Zukunft für die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 ?&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-8953952956696238726?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/8953952956696238726/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/garbe-logimac-fonds-nr-2-anleger-werden.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8953952956696238726'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8953952956696238726'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/garbe-logimac-fonds-nr-2-anleger-werden.html' title='Garbe Logimac Fonds Nr. 2 - Anleger werden aufgefordert, Ratenzahlungen wieder aufzunehmen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5058798064274511120</id><published>2012-02-22T07:24:00.000-08:00</published><updated>2012-02-22T07:24:03.207-08:00</updated><title type='text'>Albis Capital – Landgericht Halle: Widerrufsbelehrung falsch - Anleger der Beteiligungsgesellschaft können noch Jahre später aussteigen - Rechtslage genau prüfen</title><content type='html'>Aus Gründen des Verbraucherschutzes sieht die Gesetzeslage vor, dass Unternehmen, so auch Fondsgesellschaften wie die Albis Capital AG &amp; Co. KG, die Anleger bei Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht belehren müssen. Dabei muss dem Verbraucher sein Widerrufsrecht deutlich dargestellt und inhaltlich unmissverständlich erklärt werden. Wichtig ist dabei insbesondere, unter welchen Voraussetzungen und wie lange man die Beteiligung widerrufen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Halle (Saale) hat am 20.02.2012 in einem Verhandlungstermin deutlich gemacht (nicht rechtskräftig), dass die von der Albis Capital verwendete Widerrufsbelehrung sowohl inhaltlich, wie auch von der Darstellungsform her nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies gelte jedoch nur für Beteiligungen, die auf Grundlage des Emissionsprospekts 2005 geschlossen worden sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Widerrufsbelehrung der Albis Capital den beitretenden Verbraucher nicht ausreichend über den Beginn der Widerrufsfrist aufkläre. So sei nicht eindeutig erkennbar, ob etwa weitere Umstände hinzutreten müssten, bevor die zweiwöchige Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Damit folgt das Landgericht der ständigen Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofes, die bereits vielfach vergleichbare Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft gehalten haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Halle hat zudem deutlich gemacht, dass sich die Albis Capital zu Ihrer Rettung nicht auf die damals gültige BGB-Infoverordnung (BGB-InfoV) berufen könne. Diese enthielt als Anlage eine Musterwiderrufsbelehrung, auf deren Schutzwirkung sich die Albis Capital berief. Die besagte Schutzwirkung kann nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch ohnehin nur dann eingreifen, wenn das Unternehmen ein Formular verwendet, welches mit der besagten Musterwiderrufsbelehrung vollständig übereinstimmt. Dies ist bei der Albis Capital jedoch nicht der Fall. Auch das Landgericht Halle schloss in dem vorliegenden Fall, in dem ein älteres Ehepaar sich von der Beteiligung an der Albis Capital lösen wollte, eine Schutzwirkung aus. Die von der Albis Capital verwendete Widerrufsbelehrung entspräche gleich in mehrerer Hinsicht nicht dem Muster der BGB-InfoV, so das Landgericht. Eine Abweichung vom Muster, egal welcher Art und welchen Ausmaßes, führe stets dazu, dass die Schutzwirkung entfiele.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Anlegern bietet sich jetzt die Möglichkeit, die auch Jahre zurückliegende Beitrittserklärung zur Beteiligung an der Albis Capital AG &amp; Co. KG zu widerrufen und sich von der Gesellschaft zu lösen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Anlegern der Albis Capital AG &amp; Co. KG ist daher zu raten, ihre Beteiligung von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Lesen Sie weitere interessante Pressemitteilungen:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/garbe-logimac-fonds-nr-2--anleger-wundern-sich-uber-fehlende-abbuchung-von-raten.html"&gt;Logimac Fonds Nr. 2 – Anleger wundern sich über fehlende Abbuchung von Raten&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/keine-zukunft-fur-die-garbe-logimac-fonds-nr-2-.html"&gt;Keine Zukunft für die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 ?&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5058798064274511120?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5058798064274511120/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/albis-capital-landgericht-halle.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5058798064274511120'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5058798064274511120'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/albis-capital-landgericht-halle.html' title='Albis Capital – Landgericht Halle: Widerrufsbelehrung falsch - Anleger der Beteiligungsgesellschaft können noch Jahre später aussteigen - Rechtslage genau prüfen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3623767422588445489</id><published>2012-02-20T07:07:00.000-08:00</published><updated>2012-02-20T07:07:35.782-08:00</updated><title type='text'>RWI Real Wert Invest - Geschädigtengemeinschaft wird immer stärker</title><content type='html'>&lt;b&gt;Die Geschädigtengemeinschaft RWI, die durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bereits Anfang Dezember 2011 gegründet wurde, wächst immer weiter. Erst kürzlich konnte der hundertste Teilnehmer der Geschädigtengemeinschaft RWI begrüßt werden.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lange Zeit sind die geschädigten Anleger der RWI Real Wert Invest insbesondere in Bezug auf die wichtigste Information, dem Standort der eigentlichen KWK-Anlage, in Unkenntnis gelassen worden. So mussten die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner zu Beginn feststellen, dass viele Anleger, die sich hilfesuchend an die Kanzlei wandten, nicht einmal wussten, wo sich das konkrete Blockheizkraftwerk befand, an welchem sie beteiligt sein sollten, geschweige denn, mit welchen Mitgesellschaftern sie sich an diesem beteiligt hatten. Vielfach wussten die Anleger nicht einmal, ob die Blockheizkraftwerke überhaupt existieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat die Geschädigtengemeinschaft viele Informationen gesammelt, diese ausgewertet und dadurch bereits viel Licht ins Dunkel gebracht. Zur Bündelung der Interessenvertretung und zum besseren Informationsfluss haben sich mittlerweile über 100 Anleger der RWI an der Geschädigtengemeinschaft beteiligt. Hierdurch wurde gewährleistet, dass alle Beteiligten der Geschädigtengemeinschaft aus den umfangreichen Erkenntnissen der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte profitieren und neuen Entwicklungen nicht hinterherlaufen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erst kürzlich ist es Rechtsanwalt Christian Schulter gelungen, durch zahlreiche Telefonate zwei konkrete Anlagegesellschaften und deren Standorte zu ermitteln. Konkret konnten die Standorte der 1. und 2. KG, die durch die RWI gegründet wurden, ermittelt und auch Informationen über am Standort vorhandene Anlagen erlangt werden. Die Eigentumssituation ist allerdings weiterhin klärungsbedürftig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des zu erwartenden Insolvenzverfahrens der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH kann für die von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretenen Anleger deutlich vereinfacht und gebündelt umgesetzt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist daher allen Geschädigten der RWI Real Wert Invest zu raten, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die RWI oder sonstige Dritte, sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest-insolvent---betroffene-anleger-und-vermittler-erneut-bei-dr-schulte--partner-rechtsanwalte-zu-gast.html"&gt;RWI - Real Wert Invest insolvent - Betroffene Anleger und Vermittler erneut bei Dr. Schulte &amp; Partner Rechtsanwälte zu Gast&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/rwi-real-wert-invest---zweite-geschadigtenversammlung-findet-am-27022012-gemeinsam-mit-insolvenzverwalter-krompas-statt.html"&gt;RWI Real Wert Invest - zweite Geschädigtenversammlung findet am 27.01.2012 gemeinsam mit Insolvenzverwalter Krompaß statt&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/rwi-real-wert-invest---insolvenzantrag-gestellt---anleger-erhalten-schreiben-von-der-polizei.html"&gt;RWI Real Wert Invest - Insolvenzantrag gestellt - Anleger erhalten Schreiben von der Polizei&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html"&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---weitere-mitgesellschafter-identifiziert.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - weitere Mitgesellschafter identifiziert&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest--geschaftsfuhrer-aus-untersuchungshaft--entlassen.html"&gt;RWI -Real Wert Invest - Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---rechtsanwalte-bringen-immer-mehr-licht--ins-dunkel.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3623767422588445489?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3623767422588445489/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/rwi-real-wert-invest.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3623767422588445489'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3623767422588445489'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/rwi-real-wert-invest.html' title='RWI Real Wert Invest - Geschädigtengemeinschaft wird immer stärker'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5342564108770686208</id><published>2012-02-13T06:20:00.000-08:00</published><updated>2012-02-13T06:20:30.436-08:00</updated><title type='text'>Schrottimmobilien in der Rechtspraxis - Marktbericht 2012</title><content type='html'>Rechtliche Möglichkeiten für Käufer von Immobilien zu Kapitalanlagezwecken wieder auszusteigen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Interview mit Rechtsanwalt und Immobilienexperte Kim Oliver Klevenhagen, Berlin – München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/-slssBwPOfAI/Tzkb6wgPH_I/AAAAAAAAAGU/jMQz_N2FluY/s1600/IMG_2535-12.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="320" width="213" src="http://2.bp.blogspot.com/-slssBwPOfAI/Tzkb6wgPH_I/AAAAAAAAAGU/jMQz_N2FluY/s320/IMG_2535-12.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Klevenhagen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Dr. Schulte:&lt;/b&gt; "Wie läuft das mit den Immobilien?"&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Klevenhagen:&lt;/b&gt; "Es beginnt immer auf dieselbe Art und Weise. Die Opfer wollen für das Alter vorsorgen, Geld anlegen oder „einfach nur“ Steuern sparen. Mit viel Glück erreichen Sie einfach keines dieser Ziele, andernfalls droht der finanzielle Ruin."&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte:&lt;/b&gt; "Immer?"&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Klevenhagen:&lt;/b&gt; "Nein, es geht nur um extrem überteuerte Wohnungen. Denn die Vermittler solcher Eigentumswohnungen preisen ihre Immobilien in der Regel als einmalige Gelegenheit zum Steuersparen an. Gleichzeitig suggerieren die Vermittler, dass es sich um eine hervorragende Möglichkeit handelt, für das Alter vorzusorgen, weil, wie jeder weiß, eine Immobilie eine hervorragende Geldanlage darstellt. Als wirksamste Verkaufsargumente gelten in der Regel der scheinbar günstige Preis, der sich durch die Einnahmen aus Vermietung und durch Steuerrückerstattungen ohne weiteres amortisiert, sowie die Wertsteigerung der Immobilie."&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Klevenhagen weiter:&lt;/b&gt; "Unter diesen Begriff fallen kombinierte Verträge, in denen Anlegern durch einen Strukturvertrieb vermietete Eigentumswohnungen angeboten werden. Durch die Einschaltung eines Strukturvertriebs erhöht sich der Kaufpreis zudem erheblich durch eine Vielzahl von Innenprovisionen gegenüber dem tatsächlich angemessenen Kaufpreis. Die Anlage als Altersvorsorge ist mithin kaum haltbar. Nicht selten vergessen die Vermittler auch über die weiteren Pflichten aus dem Eigentum aufzuklären und realistische Finanzierungen in ihre Überlegungen mit einzubeziehen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Dr. Schulte:&lt;/b&gt; "Schildern Sie doch mal einen typischen Fall!"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Klevenhagen:&lt;/b&gt; "Dazu kommt, dass potentielle Anleger durch die Vermittler des Strukturvertriebes in eine überrumpelungsähnliche Situation gebracht werden. Denn entweder kontaktieren die Vermittler potentielle Anleger aus heiterem Himmel, zum Beispiel nach dem Einkauf im Einkaufscenter oder durch einen blinden Telefonanruf, einen so genannten „cold call“. Die psychologisch geschulten Vermittler fragen zunächst, ob man nicht Interesse habe, langfristig Steuern zu sparen und dass der hiesige Anrufer der Firma XY Experte in Steuerfragen sei. Da diese Frage im Regelfall mit Ja beantwortet werden kann, ist das Gespräch eröffnet und dem Vermittler Tür und Tor geöffnet, um seine Argumente zu platzieren.&lt;br /&gt;Sodann wird ein reelles Treffen in der Wohnung des Anlegers oder den Beratungsräumen des Vermittlers vereinbart. Dabei erscheint der Vermittler bestenfalls gleich mit Berechnungsbeispielen und Hochglanzprospekten und hat auch schon eine Immobilie für die potentiellen Anleger in Aussicht. Diese ist häufig, so stellen die Vermittler meist dar, so stark nachgefragt, dass sie nur noch für wenige Tage für sie reserviert ist."&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte:&lt;/b&gt; "Üble Tricks, oder?"&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Klevenhagen:&lt;/b&gt; "Ja, üble Tricks! Jetzt geht es weiter! Aber da ja nun feststeht, dass der potentielle Anleger Steuern sparen will und der Wohnungseigentumserwerb, wie sich anhand des Berechnungsbeispiels zeigte, hervorragend dafür geeignet ist, weil man quasi ohne Kosten eine Altersvorsorge erhält, könne man auch gleich zum Notar fahren. In der Praxis bearbeiten solche Fälle in der Regel immer dieselben Notare. Nicht ohne Grund! Denn eigentlich gebietet die Warnfunktion der notariellen Beurkundung, dass hier nochmals über das Rechtsgeschäft aufgeklärt wird. Die Betonung liegt auf nochmals. In der Regel erfahren potentielle Anleger hierbei jedoch zum ersten Mal Einzelheiten über den geplanten Kauf, nicht zuletzt eingekleidet in einen Wulst von Rechtsnormen. So bleibt beim Anleger nur Unverständnis. In der Hoffnung, dass alles schon mit rechten Dingen zugehen wird, unterzeichnet er das notarielle Kaufangebot und bindet sich für vier Wochen oder mehr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An diesem Punkt kann jedem betroffenen Anleger nur dringendst empfohlen werden, anwaltlichen Rat oder zumindest die Hilfe eines seriösen, wirklich unabhängigen Anlegerschutzvereins zu suchen. Denn die Möglichkeit für Anleger, denen Schrottimmobilien verkauft wurden und die nun die Rückabwicklung suchen, hat sich stetig verbessert. Zu warnen ist aber insbesondere vor übereilten Reaktionen geprellter Anleger. Nur eine genaue Analyse des Einzelfalls hält letzten Endes vor Gericht stand."&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte:&lt;/b&gt; "Wie helfen Sie betroffenen Familien?"&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Klevenhagen:&lt;/b&gt; "Rechtlich haben sich folgende Angriffsoptionen in der Praxis heraus geprägt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Der Angriff des eigentlichen Vermittlers/des Strukturvertriebs&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Der Angriff auf den Verkäufer&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Der Angriff auf die darlehensgebende Bank&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Fall 1:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anlageberater, die Vermittler, die Herren des Strukturvertriebs schulden dem potentiellen Anleger eine richtige Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung, aus denen der Käufer die wirtschaftlichen Folgen des Eigentumserwerbes ersehen kann. Hierbei finden die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner häufig Defizite. Der Vertrieb erfolgt unter einseitiger Betrachtung und berücksichtigt lediglich nicht erreichbare Gewinnmöglichkeiten. Die errechnete monatliche Zuzahlung fällt höher aus als erwartet oder der Weiterverkauf will nicht gelingen. Alles Folgen einer falschen Aufklärung über den Wert der Immobilie, die steuerlichen Auswirkungen, die monatliche Zuzahlung, den Kreditvertrag, über Innenprovisionen, die zu erzielenden Mieterträge, das Darlehen verbunden mit den verschieden Kosten usw.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Fall 2:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine in Bezug auf Fall 1 nachgewiesene Falschberatung, Täuschung oder sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung kann der Verkäuferin zugerechnet werden, wenn sie die Vermittler zum Vertrieb ihrer Immobilien genutzt hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Fall 3:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die neuere Rechtsprechung lässt die Tendenz erkennen, dass oben genannte Falschberatungen auch der Bank zugerechnet werden können. Dies erfolgt durch die Gerichte bisher jedoch nur sehr zögerlich, auch wenn sich die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner darüber einig sind, dass sich die finanzierenden Banken nicht mit Unkenntnis der einschlägigen Praxis herausreden können sollten.&lt;br /&gt;Einen neuen großen Erfolg bedeutet in diesem Bereich der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2011 (Az.: XI ZR 342/10). Die Bank wurde wegen arglistiger Täuschung in Bezug auf zu erzielende Mieteinnahmen zum Schadenersatz verurteilt."&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte:&lt;/b&gt; Vielen Dank für die Ausführungen!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5342564108770686208?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5342564108770686208/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/schrottimmobilien-in-der-rechtspraxis.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5342564108770686208'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5342564108770686208'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/schrottimmobilien-in-der-rechtspraxis.html' title='Schrottimmobilien in der Rechtspraxis - Marktbericht 2012'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/-slssBwPOfAI/Tzkb6wgPH_I/AAAAAAAAAGU/jMQz_N2FluY/s72-c/IMG_2535-12.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3782494146833543250</id><published>2012-02-02T09:26:00.000-08:00</published><updated>2012-02-02T09:26:24.195-08:00</updated><title type='text'>Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG muss Schufa-Negativeintrag widerrufen - Landgericht Gießen verurteilt die Bank durch einstweilige Verfügung</title><content type='html'>(von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Gießen hat es der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, einen Negativeintrag über einen durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Arzt und Unternehmer zu widerrufen. Zudem wurde der Bank aufgegeben, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass der Scorewert wieder hergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Was war der Hintergrund des Verfahrens?&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein Arzt und Unternehmer und teilte mit, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG (nachfolgend Deutsche Bank) einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG veranlasst habe. Ungewöhnlicherweise hatte der hier vertrete Mandant sich bereits selbst darum bemüht, den Schufa-Negativeintrag bei der Schufa zur Löschung zu bringen. Dies war jedoch leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen, weshalb der Mandant nunmehr anwaltliche Hilfe zu Rate zog.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein außergerichtliches Anschreiben an die Deutsche Bank blieb erfolglos. Die Rechtsanwälte beantragten daher nach Fristablauf bei dem Landgericht Gießen den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Bank.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 26.01.2012 durch das Landgericht Gießen in der Form, wie von den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beantragt, erlassen. Der Beschluss wird der Deutschen Bank nunmehr durch den Gerichtsvollzieher im Parteiverfahren zugestellt. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung ist die Deutsche Bank dazu verpflichtet, der einstweiligen Verfügung Folge zu leisten, auch wenn sie gegen diese das Rechtsmittel des Einspruchs einlegen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Der hier vertretene Mandant war neben seiner Tätigkeit als Arzt auch unternehmerisch tätig und führte verschiedene Vertragsverhandlungen mit einem hohen Umsatzvolumen durch. Der Schufaeintrag stellte daher eine besondere Gefährdung dieser Vertragsverhandlungen dar, weshalb hier schnell gehandelt und Abhilfe geschaffen werden musste", führt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann zu dem Sachverhalt aus. „Es war daher für den Mandanten von existenzieller Bedeutung, dass der Schufaeintrag schnell zur Löschung gebracht wird. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Einschaltung von Experten auf diesem Gebiet binnen kurzer Frist zu guten Ergebnissen führen kann. Wichtig ist es jedoch, dass man schnell handelt, um die kurzen Fristen, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vorgesehen sind, nicht zu versäumen", ergänzt Anwalt Tintemann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Deutsche Bank die Entscheidung bestehen lassen oder Einspruch einlegen wird. Die Entscheidung des Landgerichts reiht sich in eine ganze Reihe von Erfolgen der Rechtsanwälte ein, die für Betroffene und ihre Familien im Bereich der finanziellen Reputation erreicht werden konnten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Nähere Informationen über Hilfe bei negativen Einträgen und Datenschutzrecht hier:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://tintemann.de/wer-hilft-beim-thema-datenschutzrecht-und-bei-einem-negativeintrag-in-einer-auskunftei-z-b-schufa-creditreform-burgel-%e2%80%a6.html"&gt;http://tintemann.de/wer-hilft-beim-thema-datenschutzrecht-und-bei-einem-negativeintrag-in-einer-auskunftei-z-b-schufa-creditreform-burgel-%e2%80%a6.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/-odPpPBl8yNI/TyrG_B8nAcI/AAAAAAAAAF8/pDa3m1Yjz68/s1600/2666-37.jpg" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="320" width="229" src="http://4.bp.blogspot.com/-odPpPBl8yNI/TyrG_B8nAcI/AAAAAAAAAF8/pDa3m1Yjz68/s320/2666-37.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter&lt;br /&gt;Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3782494146833543250?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3782494146833543250/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/deutsche-bank-privat-und.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3782494146833543250'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3782494146833543250'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/deutsche-bank-privat-und.html' title='Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG muss Schufa-Negativeintrag widerrufen - Landgericht Gießen verurteilt die Bank durch einstweilige Verfügung'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/-odPpPBl8yNI/TyrG_B8nAcI/AAAAAAAAAF8/pDa3m1Yjz68/s72-c/2666-37.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5829631528246883427</id><published>2012-02-02T06:32:00.000-08:00</published><updated>2012-02-02T06:32:02.787-08:00</updated><title type='text'>RWI - Real Wert Invest insolvent - Betroffene Anleger und Vermittler erneut bei Dr. Schulte &amp; Partner Rechtsanwälte zu Gast</title><content type='html'>Das gescheiterte Beteiligungskonzept der RWI - Real Wert Invest verursacht bei den Geldanlegern und ihren Familien große Sorgen um ihr Vermögen. Durch die Aufklärungsarbeit der Rechtsanwälte Dr. Schulte &amp; Partner sowie die Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters zeigt sich nun immer mehr, dass die Probleme der RWI größer sind als befürchtet. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf Einladung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner fand am 27.01.2012 in Berlin die zweite Geschädigtenversammlung in Sachen RWI - Real Wert Invest statt. Hierzu hatte sich neben etwa fünfzig Teilnehmern auch der vorläufige Insolvenzverwalter der RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH angekündigt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/-IxOfteaRqTw/TyqdfbTsuDI/AAAAAAAAAFk/3d-nZ9QvhtQ/s1600/_MG_4246.JPG" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="154" width="320" src="http://2.bp.blogspot.com/-IxOfteaRqTw/TyqdfbTsuDI/AAAAAAAAAFk/3d-nZ9QvhtQ/s320/_MG_4246.JPG" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Schulter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Sachstand Insolvenzverfahren&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach einer kurzen Begrüßung durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner ergriff der Insolvenzverwalter das Wort und informierte die Anwesenden über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens. Dieses sei zwar noch nicht offiziell eröffnet, man könne jedoch von einem baldigen Eröffnungsbeschluss ausgehen. An dieser Stelle sei nochmals deutlich gemacht, dass nur die RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH, deren Geschäftsführer Herr Matthias Schmidt ist, Insolvenz angemeldet hat. Die andere „RWI-Gesellschaft“ namens RWI – Real Wert Invest Verwaltungsgesellschaft für innovative Investitionen mbH, mit dem Geschäftsführer Herrn Andreas Schmidt, hat bislang keinen Insolvenzantrag gestellt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Informations- und Unterlagensituation bei der RWI Managementgesellschaft wurde als unübersichtlich und unvollständig durch den Insolvenzverwalter dargestellt. Es wurde deutlich, dass noch viele Fragen offen seien. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden auf den Konten der RWI Managementgesellschaft etwa 130.000 € gefunden. Zudem stünden noch mehrere Generatoren (nach Informationen des Autors etwa 20 bis 30 Stück) im Hamburger Freihafen. Dabei handelt es sich offenbar um in China gekaufte und nachgemachte Deutz-Motoren. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um chinesische Imitate handelt, werden diese in Deutschland voraussichtlich keine Zulassung erhalten. Die RWI Management hat diese Motoren für etwa 250.000 € in China gekauft. Zudem sind diese Motoren bislang nicht verzollt. Da diese Motoren keine Zulassung haben, sind sie höchstwahrscheinlich nur zum Schrottwert von ca. 10.000 € zu verwerten. Im besten Fall sei aber auch kein höherer Erlös als etwa 50.000 € zu erwarten. Weiteres Problem ist die monatliche Miete. Die Motoren sind in einer Halle untergestellt, für die eine monatliche Miete von 17.500 € anfällt. Bislang ist nicht konkret bekannt, über welchen Zeitraum diese Motoren schon im Freihafen lagern. Nach Informationen, die der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus informierten Vermittlerkreisen zugespielt wurden, soll dies jedoch seit fast einem Jahr der Fall sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insgesamt machte der Insolvenzverwalter deutlich, dass sich die Situation bei der RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH als schwierig darstellt und keine großen Zahlungen an die Gläubiger erwarten lässt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Informationen zu einzelnen Standorten&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weiterhin informierte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte über die bisherigen Erkenntnisse rund um die RWI und die einzelnen BHKW-Standorte, an denen die Anleger beteiligt sind. Hierbei gab es für die Anleger sowohl gute, als auch schlechte Nachrichten. So haben die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner herausgearbeitet, dass einige Blockheizkraftwerke, denen auch bereits Anleger zugewiesen wurden, nicht im Eigentum der RWI stehen. Teilweise gab es hier lediglich vage Gespräche zwischen den Vertretern der RWI und den bisherigen Eigentümern / Betreibern, um diese Anlagen zukünftig zu erwerben oder zu betreiben. An anderen Standorten gibt es zwar Kaufverträge, diese sind jedoch nicht vollständig umgesetzt worden, da die Kaufpreiszahlungen seitens der RWI nicht vollständig erbracht worden sind. Die dritte „Gruppe“ von Standorten sind die, für welche ein Vertrag existiert und bei denen auf die angeschafften Anlagen auch Zahlungen in voller Höhe geleistet worden sind. Hier bestehen hier die besten Chancen, die Anlagen zukünftig weiter zu betreiben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Eigentumsverhältnisse schwierig&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings gilt für alle BHKW-Standorte, dass nicht abschließend bekannt ist, wer innerhalb des RWI-Gesellschaftsgeflecht Eigentümer der Anlagen geworden bzw. geblieben ist. Dies ist momentan noch Gegenstand der Recherchen der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte. Auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist es bislang trotz Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nicht abschließend möglich gewesen, gesicherte Erkenntnisse über die Eigentumssituation zu erhalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insgesamt zeigt sich, dass das „Chaos“ bei der RWI weit größer ist, als dies zunächst befürchtet wurde. Vor der abschließenden Beurteilung der rechtlichen Verhältnisse ist es daher notwendig, die tatsächliche Situation weiter zu „durchleuchten“ und Fakten zu schaffen. Hierzu meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Seit der letzten Anlegerversammlung ist es unserer Kanzlei durch mühevolle Kleinarbeit und viele Telefonate gelungen, Informationen über viele Standorte zu gewinnen. Das bringt viel Licht ins Dunkel der hier vertretenen Anleger. Die Arbeit lohnt sich, da nur auf diesem Wege sichergestellt werden kann, dass jeder Anleger den auf seine spezielle Situation passenden Rechtsrat erhält.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geschädigten der RWI - Real Wert Invest, die ebenfalls Ihr Geld in vermeintliche Beteiligungen an Blockheizkraftwerken investiert haben, ist zu raten, sich dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten und prüfen zu lassen, welche Ansprüche ihnen gegen welche Beteiligten zustehen. Ein gemeinsames Vorgehen ist im Interesse aller angezeigt, um die Informationen zu sammeln und zu bündeln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/-Cuk0yuWTEqg/TyqeOm_n89I/AAAAAAAAAFw/4NqZoF-JrKE/s1600/Unbenanntes_Panorama3.JPG" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="107" width="320" src="http://2.bp.blogspot.com/-Cuk0yuWTEqg/TyqeOm_n89I/AAAAAAAAAFw/4NqZoF-JrKE/s320/Unbenanntes_Panorama3.JPG" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI Real Wert Invest - zweite Geschädigtenversammlung findet am 27.01.2012 gemeinsam mit Insolvenzverwalter Krompaß statt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/rwi-real-wert-invest---zweite-geschadigtenversammlung-findet-am-27022012-gemeinsam-mit-insolvenzverwalter-krompas-statt.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI Real Wert Invest - Insolvenzantrag gestellt - Anleger erhalten Schreiben von der Polizei:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/rwi-real-wert-invest---insolvenzantrag-gestellt---anleger-erhalten-schreiben-von-der-polizei.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - weitere Mitgesellschafter identifiziert:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---weitere-mitgesellschafter-identifiziert.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest--geschaftsfuhrer-aus-untersuchungshaft--entlassen.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---rechtsanwalte-bringen-immer-mehr-licht--ins-dunkel.html&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5829631528246883427?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5829631528246883427/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/rwi-real-wert-invest-insolvent.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5829631528246883427'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5829631528246883427'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/rwi-real-wert-invest-insolvent.html' title='RWI - Real Wert Invest insolvent - Betroffene Anleger und Vermittler erneut bei Dr. Schulte &amp; Partner Rechtsanwälte zu Gast'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/-IxOfteaRqTw/TyqdfbTsuDI/AAAAAAAAAFk/3d-nZ9QvhtQ/s72-c/_MG_4246.JPG' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-2067597373108271110</id><published>2012-02-01T13:22:00.001-08:00</published><updated>2012-02-01T13:22:20.617-08:00</updated><title type='text'>Kreditinstitute wegen unterbliebener Zinsanpassung bei Darlehen zur Zahlung verurteilt</title><content type='html'>(von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann und Rechtsreferendarin Silvie Köhler)&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Das Landgericht Duisburg, das Landgericht Berlin und Kammergericht Berlin haben deutliche Urteile gesprochen. Die Gerichte sprachen Bankkunden, die im Rahmen von Darlehensverträgen Zinsleistungen gegenüber ihrem Kreditinstitut erbracht hatten, einen bereicherungsrechtlichen Anspruch zu, da es die Kreditinstitute vertragswidrig unterlassen hatten, den Zinssatz an die jeweilige Marktsituationen anzupassen. &lt;br /&gt;Situation vor dem Landgericht Duisburg&lt;br /&gt;Der Kläger hatte mit seinem Kreditinstitut zwei Darlehensverträge abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge wurde eine Bearbeitungsgebühr erhoben und ein variabler Zinssatz bestimmt, bei welchem eine Zinsober- und Untergrenze festgelegt wurde. Das Darlehensangebot wies weiter darauf hin, dass die Darlehensgeberin berechtigt sei, die Konditionen insbesondere bei Änderung des Geld- und Kapitalmarktes zu senken oder zu erhöhen, wobei maßgeblich der jeweils von dem Kreditinstitut festgesetzte Zinssatz sei.&lt;br /&gt;Im Laufe der Geschäftsbeziehung richtete der Bankkunde eine Anfrage an das Kreditinstitut, woraufhin ihm mitgeteilt wurde, wie sich die Zinssätze der beiden Darlehen gesenkt hätten und anhand welcher Kriterien nunmehr die Zinsanpassung erfolge. Die Darlehensgeberin errechnete außerdem einen Erstattungsbetrag für zuviel erhobene Zinsen, wobei sie jedoch in Bezug auf zuviel geleistete Zinsen in den Anfangsjahren der Vertragsbeziehung die Einrede der Verjährung erhob.&lt;br /&gt;Der daraufhin von dem Darlehensnehmer mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragter Kreditsachverständige errechnete zuviel geleistete Zinsen und Gebühren in Höhe von 242.210,02 EUR. &lt;br /&gt;Mit seiner Klage vor dem LG Duisburg verfolgte der Kläger primär das Ziel wegen unterlassener Zinsanpassung zuviel geleistete Zinsen zurück zu erhalten.&lt;br /&gt;Das Landgericht Duisburg hat in seinem Urteil vom 01.12.2011 der Klage weitgehend stattgegeben. Das Gericht sprach dem Kläger bereicherungsrechtliche Ansprüche zu, da der Kreditgeber entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht die konkreten Voraussetzungen angegeben habe, nach denen im Rahmen des variablen Zinssatzes Änderungen vorgenommen werden sollten. In den Verträgen werde nicht deutlich, welche Änderungen des Geld- und Kapitalmarktes überhaupt relevant seien, um Änderungen zu Gunsten oder zu Lasten des Bankkunden vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund sei es für einen Bankkunden nicht mehr möglich vorherzusehen, wann überhaupt eine Anpassung der Konditionen erfolge und auf welche Art und Weise diese Anpassung durch das Kreditinstitut vollzogen werde.&lt;br /&gt;Als Rechtsfolge dieser Verstöße, setzte der Richter den Vertragszins auf den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4% herab. Ein schutzwürdiges Interesse der Kreditinstitute an der Erhaltung der Mindestzinssätze bestehe nicht, solange diese die Erwartung des Bankkunden missachten, dass das Kreditinstitut sich bei einer Änderung der Konditionen an sachgerechten Bestimmungskriterien wie z.B. dem Fibor oder dem Euribor orientieren werde. &lt;br /&gt;Allerdings solle der gesetzliche Zinssatz nur dann gelten, wenn sich aufgrund sachgerechter Kriterien kein noch darunter liegender Zinssatz ergibt. Der Bank durch den Hinweis auf den gesetzlichen Zinssatz Zinseinnahmen zu ermöglichen, die aufgrund der konkreten vertraglichen Situation gerade nicht erzielt werden können, würde andernfalls die gesetzgeberische Intention den Verbraucher zu schützen in das Gegenteil verkehren.&lt;br /&gt;Auch der Einwand der Verjährung eines Teils der geforderten Zinsrückzahlungsansprüche von Seiten des Kreditinstituts wurde von dem LG Duisburg nicht geteilt. Durch die bloße Nachfrage des Bankkunden nach den aktuell geltenden Zinssätzen, ließe sich nicht ableiten, dass ihm zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen sei, dass das Kreditinstitut Zinsnachteile für den Bankkunden verursacht hat. Folglich fehle es bereits an einer die Verjährungsfrist in Gang setzenden Kenntnis des Klägers. Dass es aufgrund der unterlassenen Zinsanpassung für den Bankkunden zu zuviel geleisteten Zinsen in sechsstelliger Höhe kam, konnte dieser erst durch die Beauftragung eines Sachverständigen erkennen. &lt;br /&gt;Auch die Kosten die dem Kläger durch die Beauftragung des Sachverständigen entstanden sind, sowie auf dem Kontokorrentkonto angefallene Überziehungszinsen und die von der Beklagten gezogenen Nutzungen aus den zuviel gezahlten Zinsbeträgen sprach das Gericht dem Kläger auch zu. &lt;br /&gt;Verfahren vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht&lt;br /&gt;Das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin wurden mit einem ähnlich gelagerten Sachverhalt befasst.&lt;br /&gt;Hier wurden einem Bankkunden im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage gegen die von der beklagten Bank betriebene Zwangsvollstreckung mit Urteil vom 07.10.2010 und in der Berufungsinstanz mit Urteil vom 12.12.2011 Regressforderungen wegen zuviel berechneter Zinsen zugesprochen. Auch in diesem Fall hatte die Bank es versäumt, die Zinsforderungen auf Grundlage sachgerechter Kriterien den Umständen am Markt anzupassen, so dass sich die Gerichte dazu veranlasst sahen, den Zinssatz herabzusetzen. &lt;br /&gt;Damit wurde die Rechtsprechung des LG Duisburg bestätigt und es zeigt sich, dass es sich selbst im Rahmen von Vertragsbeziehungen zu seriösen Kreditinstituten auszahlt, regelmäßig zu kontrollieren, ob es tatsächlich zu der vertraglich vereinbarten Zinsanpassung gekommen ist. Hierbei kann auch die Einschaltung eines Sachverständigen lohnen, da das Kammergericht ebenfalls die Kosten für die Einschaltung des Gutachters als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung ansah, die ersatzfähig sind. Die Kanzlei arbeitet in den entsprechenden Fragestellungen mit dem Sachverständigen Eibl zusammen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-2067597373108271110?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/2067597373108271110/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/kreditinstitute-wegen-unterbliebener.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2067597373108271110'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2067597373108271110'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/02/kreditinstitute-wegen-unterbliebener.html' title='Kreditinstitute wegen unterbliebener Zinsanpassung bei Darlehen zur Zahlung verurteilt'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7028481268177465601</id><published>2012-01-26T08:16:00.001-08:00</published><updated>2012-01-26T08:16:51.815-08:00</updated><title type='text'>Südfinanz AG stellt Insolvenzantrag - Anleger bleiben auf Schadensersatzansprüchen sitzen</title><content type='html'>(von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Südfinanz AG aus Regensburg, welche zahlreichen Anlegern Kapitalanlagen vermittelt hat, ist insolvent. Dies teilte der Prozessbevollmächtigte der Südfinanz AG gegenüber dem Landgericht Darmstadt mit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hatte für einen Anleger gegen die Gesellschaft auf Schadensersatz aufgrund der Vermittlung einer geschlossenen Beteiligung als Kapitalanlage geklagt. Die betroffenen Anleger hatten in diese bereits mehrere tausend Euro investiert und konnten nur mit einem hohen Verlust aus der Anlage ausscheiden. Nun klagten die Eheleute auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der mündlichen Hauptverhandlung gegen die Südfinanz AG, der am 24.01.2012 vor dem Landgericht Darmstadt stattfand, trat für die Südfinanz AG bereits niemand mehr auf, da deren Prozessbevollmächtigter sein Mandant zuvor niedergelegt hatte. Es erging gegen die Gesellschaft ein Versäumnisurteil.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In dem Gespräch mit dem zuständigen Richter teilte der Prozessbevollmächtigte der Südfinanz AG diesem mit, dass er nicht mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechne, da keine hierzu ausreichende Masse bei der Gesellschaft vorhanden sei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Pleite der Südfinanz AG zeigt wieder einmal deutlich, dass Anleger ihrer Beratungsgesellschaft nur soweit trauen können, wie deren Haftungskapital auch ausreicht, um später mögliche Schadensersatzansprüche auch bezahlen zu können. Wer mit einer GmbH oder einer AG einen Vertrag abschließt, muss sich dies immer wieder vor Augen führen. Dies gilt gerade dann, wenn die Beratungsgesellschaft nicht eine deutschlandweit tätige große Gesellschaft ist, sondern nur lokal agiert. Treten mehrfach Schadensersatzansprüche verschiedener geschädigter Anleger auf, ist eine Beratungsgesellschaft schnell insolvent und der Anleger hat das Nachsehen, da er mögliche Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzen kann."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anlegern, die eine Kapitalanlage bei der Südfinanz AG gezeichnet haben und die sich fehlerhaft beraten fühlen, bleibt nunmehr nur noch die Möglichkeit, ihre Schadensersatzforderung bei dem eingesetzten Insolvenzverwalter anmelden zu lassen oder diese selbst anzumelden. Für eine Anmeldung von Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren stehen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anleger, die sich von einer unliebsamen oder defizitären Kapitalanlage lösen wollen, sollten sich im jedem Fall von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Oftmals ist nicht nur ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft selbst denkbar. Da es auch Fehler bei Widerrufsbelehrungen oder in der Vertragsanbahnung gegeben haben kann, müssen auch Ansprüche gegen Prospektverantwortliche, die Anlagegesellschaft oder deren Hintermännern sowie ggf. die Treuhandgesellschaft geprüft werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7028481268177465601?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7028481268177465601/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/sudfinanz-ag-stellt-insolvenzantrag.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7028481268177465601'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7028481268177465601'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/sudfinanz-ag-stellt-insolvenzantrag.html' title='Südfinanz AG stellt Insolvenzantrag - Anleger bleiben auf Schadensersatzansprüchen sitzen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6470002599929600406</id><published>2012-01-26T07:45:00.000-08:00</published><updated>2012-01-26T07:45:44.987-08:00</updated><title type='text'>Akestor AG - Zustellungsfähige Anschrift im Internet in Schweden?</title><content type='html'>Die Akestor AG, ehemals auch firmierend unter BALZ Finanzservice AG und später unter BAF AG sorgt für neuen Wirbel im Internet. Die Gesellschaft gibt nunmehr auf der Internetseite www.akestor.com an, dass der Geschäftssitz der Gesellschaft sich in 57084 Moerlunda (Schweden) befinden soll. Der Finanznachrichtendienst Gomopa.net hat bereits zahlreiche Rückfragen an den Vorstandsvorsitzenden Gerhard Trautmann übersandt und um Stellungnahme gebeten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu dem Vorgang meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Wenn eine Gesellschaft ihren Geschäftssitz im Ausland angibt, so wirft dies viele Fragen auf. Die Gesellschaft kann nämlich nach deutschem Recht nicht einfach aus Deutschland verschwinden. Ist sie noch im Handelsregister eingetragen, was scheinbar der Fall ist, muss sie auch eine deutsche Adresse für Zustellungen vorhalten. Eine Sitzverlegung ohne entsprechende Angabe eines Geschäftssitzes im Inland ist nur dann möglich, wenn bei der Gesellschaft keine Verbindlichkeiten bestehen. Hiervon ist nicht auszugehen. Anleger, die bei der Akestor AG einen Vertrag haben, sollten sich nunmehr dringend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, da Ansprüche gegen die Gesellschaft auf Grund der jüngsten Mitteilungen äußerst gefährdet zu sein scheinen. Einige Anleger zahlen dort immer noch ein, ohne zu wissen, ob jemals Rückzahlungen erfolgen werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist  bereits seit Jahren mit der BALZ Finanzservice AG und den Nachfolgefirmen BAF AG und Akestor AG beschäftigt und hat zahlreiche Anleger in Angelegenheiten gegen die Akestor AG vertreten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Pressemitteilungen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/akestor-ag-verurteilt---landgericht-berlin-erlasst-versaumnisurteil.html"&gt;Akestor AG von LG Berlin zum Schadensersatz verurteilt&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6470002599929600406?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6470002599929600406/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/akestor-ag-zustellungsfahige-anschrift.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6470002599929600406'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6470002599929600406'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/akestor-ag-zustellungsfahige-anschrift.html' title='Akestor AG - Zustellungsfähige Anschrift im Internet in Schweden?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7875029497829476214</id><published>2012-01-26T07:09:00.000-08:00</published><updated>2012-01-26T07:15:08.788-08:00</updated><title type='text'>RWI Real Wert Invest - zweite Geschädigtenversammlung findet am 27.01.2012 gemeinsam mit Insolvenzverwalter Krompaß statt</title><content type='html'>(von Rechtsanwalt Christian M. Schulter und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;2. Geschädigtenversammlung in Sachen RWI am 27.01.2012 findet mit Insolvenzverwalter der RWI Management GmbH statt. Auch Staatsanwaltschaft zur Teilnahme eingeladen.&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin ist seit mehreren Monaten von verschiedenen Anlegern der RWI beauftragt und vertritt mittlerweile etwa 80 der insgesamt rund 200 Anleger der RWI. Am 27.01.2012 findet hierzu die 2. Geschädigtenversammlung statt, an der Geschädigte der RWI und sonstige Betroffene teilnehmen können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Standorte vielfach identifiziert&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Rahmen der Beauftragung hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits frühzeitig damit begonnen, neben möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz und Rückgewinnungsansprüchen zu von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Geldern, auch Konzepte zu entwickeln, die eine wirtschaftlich sinnvolle Weiterführung der einzelnen Blockheizkraftwerke (BHKW) an den Standorten für die Anleger gewährleisten. Hierzu sind bereits zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Energieunternehmen, BHKW-Herstellern und Sachverständigen geführt worden. Mittlerweile konnten die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner viele Standorte identifizieren und die rechtliche und technische Situation der Blockheizkraftwerke vor Ort klären. Im Rahmen der anstehenden Geschädigtenversammlung am 27.01.2012 werden die Teilnehmer über den momentanen Ermittlungsstand informiert werden.&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Insolvenzverwalter nimmt an Versammlung teil&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH hat Anfang Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Wir berichteten hierüber. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner steht seitdem in engem Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH. Der Insolvenzverwalter hat bereits seine Teilnahme an der Geschädigtenversammlung am 27.01.2012 zugesagt und wird die Teilnehmer über den derzeitigen Stand des Insolvenzverfahrens der RWI informieren und Fragen der Anleger beantworten. Vom Insolvenzverwalter wurde bestätigt, dass die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bisher mit Abstand die meisten Anleger in Sachen RWI vertritt.&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Gebündelte Forderungsanmeldung über Kanzlei Dr. Schulte und Partner &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Krompaß hat auch eine zukünftige Zusammenarbeit dahingehend angeregt, dass die Gläubiger der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH ihre Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gebündelt über die Kanzlei Dr. Schulte und Partner anmelden sollen. So kann das Verfahren nach Auffassung des Insolvenzverwalters insgesamt vereinfacht und beschleunigt werden. Näheres hierzu wird im Rahmen der Geschädigtenversammlung am 27.01.2012 mitgeteilt werden.&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Staatsanwalt zu Versammlung eingeladen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neben dem Insolvenzverwalter Krompaß hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner auch den ermittelnden Staatsanwalt in Sachen RWI zu der Geschädigtenversammlung am 27.01.2012 eingeladen, um diesem die Möglichkeit zu eröffnen, aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden zu dem Verfahren gegenüber den Anlegern Stellung zu nehmen. Eine Zusage steht bisher noch aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insgesamt ist den betroffenen Geschädigten der RWI zu raten, sich dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten zu lassen, um ihre Rechte wirksam zu sichern und durchzusetzen und nicht letztendlich neue Erkenntnisse und Entwicklungen zu verpassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner-ladt-zur-nachsten-geschadigtenversammlung-am-27012012.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner lädt zur nächsten Geschädigtenversammlung am 27.01.2012 &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html"&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/rwi-real-wert-invest---insolvenzantrag-gestellt---anleger-erhalten-schreiben-von-der-polizei.html"&gt;&lt;br /&gt;RWI Real Wert Invest - Insolvenzantrag gestellt - Anleger erhalten Schreiben von der Polizei&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html"&gt;&lt;br /&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken? &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---weitere-mitgesellschafter-identifiziert.html"&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - weitere Mitgesellschafter identifiziert&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest--geschaftsfuhrer-aus-untersuchungshaft--entlassen.html"&gt;RWI -Real Wert Invest - Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---rechtsanwalte-bringen-immer-mehr-licht--ins-dunkel.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel&lt;br /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7875029497829476214?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7875029497829476214/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/rwi-real-wert-invest-zweite.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7875029497829476214'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7875029497829476214'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/rwi-real-wert-invest-zweite.html' title='RWI Real Wert Invest - zweite Geschädigtenversammlung findet am 27.01.2012 gemeinsam mit Insolvenzverwalter Krompaß statt'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-2498393390694413694</id><published>2012-01-21T08:06:00.000-08:00</published><updated>2012-01-21T08:06:31.797-08:00</updated><title type='text'>RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner lädt zur nächsten Geschädigtenversammlung am 27.01.2012</title><content type='html'>Der Fall RWI zieht immer weitere Kreise. Täglich melden sich weitere Anleger bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mit den Worten: „Ich gehöre anscheinend auch zu den Betrogenen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um die Interessen der vielen Anleger der RWI gebündelt vertreten zu können, hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits Anfang Dezember 2011 die „Geschädigtengemeinschaft RWI“ gegründet und eine Geschädigtenversammlung am 12.12.2011 abgehalten, zu der ca. 70 Teilnehmer erschienen waren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit dem ist viel passiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben viele Informationen sammeln können und diverse Standorte und deren Gesellschafter bereits identifiziert. Viele Gespräche mit verschiedenen Unternehmen mit dem Ziel der Fortführung des Betriebs der Blockheizkraftwerke (BHKW) sind erfolgt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun laden die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner zur nächsten Geschädigtenversammlung am 27.01.2012, um 18.30 Uhr in Berlin ein, um über den Sachstand und die konkrete Situation an den einzelnen BHKW-Standorten zu informieren. Denn weiterhin besteht bei vielen Anlegern die Frage: „Gibt es meine Anlage eigentlich?“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei vielen Standorten können wir diese Frage und vieles weitere bereits beantworten und werden am 27.01.2012 über die bereits eindeutig bekannten bestehenden und nicht bestehenden Standorte informieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu der Versammlung wurde auch der vorläufige Insolvenzverwalter der RWI Management GmbH eingeladen, der eine Teilnahme bereits zugesagt hat. Zudem sollen auf der Versammlung erste Wege für bereits identifizierte Standortgesellschaften vorgestellt werden, die diese gemeinsam gehen können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da es sich hierbei um eine geschlossene Veranstaltung handelt, die für die Mitglieder der „Geschädigtengemeinschaft RWI“ erfolgt, ist ein Einlass nur nach vorhergehender Anmeldung möglich. Teilnahmeinteressierte melden sich bitte telefonisch unter 030 / 715 206 70 oder schreiben dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Christian M. Schulter direkt eine E-Mail an schulter@dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH – Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - weitere Mitgesellschafter identifiziert&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---weitere-mitgesellschafter-identifiziert.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest--geschaftsfuhrer-aus-untersuchungshaft--entlassen.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---rechtsanwalte-bringen-immer-mehr-licht--ins-dunkel.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt - Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-2498393390694413694?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/2498393390694413694/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/rwi-real-wert-invest-kanzlei-dr-schulte.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2498393390694413694'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2498393390694413694'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/rwi-real-wert-invest-kanzlei-dr-schulte.html' title='RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner lädt zur nächsten Geschädigtenversammlung am 27.01.2012'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-2763163308559766674</id><published>2012-01-21T07:11:00.000-08:00</published><updated>2012-01-21T07:17:46.731-08:00</updated><title type='text'>RWI Real Wert Invest - Insolvenzantrag gestellt - Anleger erhalten Schreiben von der Polizei</title><content type='html'>(von Rechtsanwalt Christian M. Schulter und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH stellt Eigeninsolvenzantrag – zeitgleich schickt die Polizei an die geschädigten Anleger Fragebögen, welche für Verwirrung sorgen – die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte sorgt für Klarheit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Die Spekulationen standen bereits länger im Raum: „Wird die RWI Insolvenz anmelden?“&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Frage stellte Rechtsanwalt Tintemann bereits in der 1. Geschädigtenversammlung in Berlin im Dezember 2011. Seit dem 02.01.2012 herrscht nun Gewissheit. Die RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH hat durch deren Geschäftsführer Herrn Matthias Schmidt Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An dieser Stelle muss jedoch erklärt werden, dass sich die RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH damit noch nicht in der Insolvenz befindet. Das Insolvenzgericht hat bisher nur die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Insolvenzantrag der RWI Managementgesellschaft&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gleich nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte umgehend mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen und damit begonnen, in Sinne der Anleger der RWI eine Zusammenarbeit anzubieten. Dabei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH nur noch über relativ wenig Vermögenswerte verfügt. Diese reichen bei Weitem nicht aus, um die Vielzahl von Anlegern zu befriedigen, die der Gesellschaft Gelder zu Anlagezwecken zur Verfügung gestellt haben. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist wahrscheinlich nur mit geringen Zahlungen an die Gläubiger zu rechnen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In mehreren Gesprächen wurde mit dem Insolvenzverwalter die von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner angestrebte Lösung einer Fortführung der Blockheizkraftwerke besprochen. Dieser hat deutlich gemacht, dass auch im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dem grundsätzlich nichts entgegensteht und dass entsprechende Bemühungen vom Insolvenzverwalter unterstützt werden würden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Insolvenzverwalter nimmt an Geschädigtenversammlung teil&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem Zusammenhang ist vereinbart worden, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH an der Geschädigtenversammlung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner am 27.01.2012 teilnimmt und die Anleger dort über den Sachstand des Insolvenzverfahrens und dessen Fortführung informiert. Interessiert Anleger und Vermittler können an der geschlossenen Veranstaltung gerne teilnehmen. Eine Anmeldung bei Rechtsanwalt Christian Schulter ist aber vorher unter schulter@dr-schulte.de vorzunehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unbekannt ist dagegen bislang geblieben, über welche Vermögenswerte die Schwestergesellschaft RWI - Real Wert Invest Verwaltungsgesellschaft mbH noch verfügt. Ein Insolvenzantrag ist hier für diese Gesellschaft, die Komplementärin der KGs ist, bislang nicht gestellt worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Anleger erhalten Schreiben der Polizei&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen hat zuletzt alle Anleger der RWI angeschrieben und diese zu einer schriftlichen Zeugenaussage aufgefordert. Hiermit soll ermittelt werden, worin ein möglicher Betrug gesehen werden kann und von wem dieser begannen worden sein könnte. Den Anlegern ist schlicht dazu zu raten, den Fragebogen des LKA Sachsen wahrheitsgemäß auszufüllen und die geforderten Unterlagen zu übersenden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hierzu gibt Anwalt Tintemann folgende Hinweise: „Eine Zeugenaussage bei der Polizei ist nicht verpflichtend. Sie hilft aber der Polizei, weitere Erkenntnisse zu dem Verfahren zu gewinnen. Fristen, die die Polizei gesetzt hat, müssen aber nicht zwingend eingehalten werden.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner hilft den hier vertretenen Mandanten gerne, die Fragebogen auszufüllen und reicht diese ggf. gesammelt an die Ermittlungsbehörden weiter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Hinweis auf Rückgewinnungshilfeverfahren&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Schreiben der Polizei enthält jedoch eine weitere Aussage, die viele Anleger verunsichert hat. Das LKA Sachsen hat die Geschädigten nämlich darüber informiert, dass die Anleger ihre Ansprüche gegen die RWI titulieren lassen müssen, um im Wege des Rückgewinnungshilfeverfahren die von der Staatsanwaltschaft arrestierten Gelder erhalten zu können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Viele Anleger sind seitdem verunsichert, dass die von der Staatsanwaltschaft arrestierten Gelder nun nach dem „Windhundprinzip“ verteilt werden, d.h. „wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Um jedoch überhaupt etwas von den arrestierten Geldern zu erhalten, müssen die Anleger diese zivilgerichtlich einklagen und zudem im Rahmen des Rückgewinnungshilfeverfahrens geltend machen.&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;Rückgewinnungshilfeverfahren überhaupt erfolgversprechend?&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es gibt hierbei jedoch mehrere Probleme. So ist zur Zeit nicht klar, ob und in welcher Höhe überhaupt Gelder der RWI von der Staatsanwaltschaft Dresden arrestiert wurden. Es kann durchaus sein, dass schlussendlich nur wenige Vermögenswerte vorhanden sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zudem hat die RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH, wie oben erklärt, Insolvenz angemeldet. Damit stehen sich das „Windhundprinzip“ des Rückgewinnungshilfeverfahrens und das „Gießkannenprinzip“ eines Insolvenzverfahrens gegenüber.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und des Insolvenzverwalters, wird das verbliebene Vermögen der RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH damit jedoch ausschließlich im Wege des zu erwartenden Insolvenzverfahrens verwertet. Das hat zur Folge, dass diejenigen Anleger, die aufgrund des Hinweises des LKA Sachsen und des Rechtsrats verschiedener anderer Rechtsanwälte ihre Ansprüche einklagen und titulieren lassen wollen, wahrscheinlich hiermit nur weitere Kosten verursachen, da die Gelder der RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH letztendlich sowieso in die Insolvenzmasse gelangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hierzu rat Rechtsanwalt Tintemann: „Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wovon auszugehen ist, ist eine Klage gegen die RWI Management sinnlos. Die Ansprüche der Anleger müssen dann beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Wer nach Insolvenzeröffnung noch die RWI verklagt, erwischt die falsche Partei auf Beklagtenseite.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Schulter ergänzt: „Insoweit sind teilweise im Internet zu findende Ratschläge, wonach die Anleger unbedingt im Klagewege tätig werden müssen, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren, mit Vorsicht zu genießen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Obwohl die Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits viel Licht in die Angelegenheit RWI gebracht hat, zeigen die obigen Ausführungen, dass es noch immer viele Fragen und Unsicherheiten zu diesem Thema gibt. Betroffenen Anlegern bzw. Geschädigten ist daher weiter zu raten, sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html"&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH – Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---weitere-mitgesellschafter-identifiziert.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - weitere Mitgesellschafter identifiziert&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest--geschaftsfuhrer-aus-untersuchungshaft--entlassen.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest---rechtsanwalte-bringen-immer-mehr-licht--ins-dunkel.html"&gt;&lt;br /&gt;RWI - Real Wert Invest - Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-2763163308559766674?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/2763163308559766674/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/rwi-real-wert-invest-insolvenzantrag.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2763163308559766674'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2763163308559766674'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/rwi-real-wert-invest-insolvenzantrag.html' title='RWI Real Wert Invest - Insolvenzantrag gestellt - Anleger erhalten Schreiben von der Polizei'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-8667810360421888266</id><published>2012-01-16T15:50:00.001-08:00</published><updated>2012-01-16T15:50:59.318-08:00</updated><title type='text'>Akestor AG verurteilt - Landgericht Berlin erlässt Versäumnisurteil</title><content type='html'>(von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Akestor AG durch Landgericht Berlin zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt - Kanzlei Dr. Schulte und Partner erstreitet Versäumnisurteil&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Akestor AG, die Anlegern seit Jahren bekannt ist und vormals unter Balz Finanzservice AG und auch als BAF AG firmierte, wurde am 16.01.2012 durch das Landgericht Berlin zur Zahlung von Schadensersatz und zur Freistellung der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten von weiteren Zahlungen verurteilt. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da die Beklagte sich in dem Gerichtstermin nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Akestor AG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hintergrund des Rechtsstreits war eine Kapitalanlage eines vietnamesischen Ehepaars bei der Akestor. Die Anleger hatten die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangt, da sie sich schlecht beraten fühlten und ihr Geld eigentlich sicher anlegen wollten. Auch wurden in dem Prozess zahlreiche Formfehler bei der Beteiligung gerügt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es kam zunächst zu einer Mediationsverhandlung, in der jedoch zwischen den Parteien des Rechtsstreits keine Einigung erzielt werden konnte. Der Prozess wurde daher vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts Berlin fortgesetzt. Kurz vor der mündlichen Hauptverhandlung kündigten die Prozessbevollmächtigten der Beklagten an, dass Mandat niedergelegt zu haben und den Termin nicht wahrzunehmen. Bereits zuvor war einen Abtretung von Kostenersatzansprüchen der Akestor auf die vertretende Rechtsanwaltskanzlei offengelegt worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der das Versäumnisurteil für die hier vertretene Mandantschaft erstritten hat: „Die Akestor AG, die früher von Dieter Balz als Vorstand geleitet wurde, ist seit Jahren bekannt und wurde bereits von zahlreichen Anlegern auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen in Anspruch genommen. Bisher hatte sich die Gesellschaft stets verteidigt, mit unterschiedlichem Erfolg. Die Tatsache, dass nunmehr kein Rechtsanwalt mehr zum Prozess erscheint, gibt erneut Anlass zur Sorge. Wenn eine Gesellschaft schon ihre Rechtsanwälte nicht mehr bezahlt und Forderungen an sie abtritt, kann dies auf eine knappe Finanzsituation hindeuten und stellt einen wesentlichen Indikator für eine Insolvenzgefahr dar. Es wird sich daher zeigen, ob die hier vertretenen Anleger aus dem Versäumnisurteil noch erfolgreich gegen die Gesellschaft im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorgehen können, wenn diese nicht freiwillig zahlen sollte."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt schon seit Jahren Anleger gegen die Balz Finanzservice AG, BAF AG und auch nunmehr Akestor AG. Bereits in einem Artikel aus dem Jahr 2004 wurde durch Anwalt Tintemann von einer Investition in die Gesellschaft abgeraten. Die Beteiligung wurde damals als Produkt, welches die Welt nicht braucht, bewertet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-8667810360421888266?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/8667810360421888266/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/akestor-ag-verurteilt-landgericht.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8667810360421888266'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8667810360421888266'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/akestor-ag-verurteilt-landgericht.html' title='Akestor AG verurteilt - Landgericht Berlin erlässt Versäumnisurteil'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5296163400484095302</id><published>2012-01-09T14:53:00.002-08:00</published><updated>2012-01-09T14:53:34.346-08:00</updated><title type='text'>Landgericht Berlin verurteilt Targobank zur Zahlung von Schadensersatz</title><content type='html'>von Sven Tintemann (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.12.2011 einem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Anleger koreanischer Herkunft gegen die Targobank (ehemals Citibank) einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 20.400,00 Euro zugesprochen. Zudem wurde die beklagte Targobank verurteilt, außergerichtliche entstandene Gebühren in Höhe von 523,48 Euro zu zahlen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Prozesse rund um die insolvente Lehman Brothers Gruppe beschäftigen weiterhin zahlreiche Gerichte. Zwar lagen schon einige Prozesse dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor, sodass nunmehr zumindest in vielen Teilfragen Rechtssicherheit gegeben ist. Die erstinstanzlichen Gerichte sind aber weiterhin mit dieser Thematik beschäftigt. So hatte nunmehr die 37. Kammer des Landgerichts Berlin darüber zu entscheiden, ob einem Anleger südkoreanischer Herkunft Schadensersatzansprüche gegen die Targobank zustehen. Der Anleger hatte Lehman Brothers Zertifikate erworben und in diese all sein Vermögen investiert. Ein Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann führte dazu, dass dem Anleger ein kompletter Anspruch auf Rückabwicklung der Kapitalanlage zugesprochen worden war. Der Schlichterspruch war jedoch für die Bank nicht bindend, da der Streitwert über 5.000,00 Euro lag. Die Targobank nahm den Schlichtungsspruch daher nicht an und ließ sich vor dem Landgericht Berlin verklagen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Berlin kam nunmehr zu der Entscheidung, dass eine Falschberatung durch die Citibank deswegen gegeben sei, weil dem Anleger nicht die Anlage seines gesamten Vermögens in ein einziges Zertifikat von Lehman Brothers hätte empfohlen werden dürfen. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Kläger zuvor verschiedene Kapitalanlagen u.a. in Investmentfonds getätigt hatte und somit eine gemischte Anlagestruktur vorlag. In seiner Entscheidung führte das Gericht wie folgt aus:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;,,Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Beklagte ihre Pflicht zur anlegergerechten Beratung deshalb verletzt, weil die Empfehlung nahezu das ganze Kapital in ein einzelnes Zertifikat zu investieren, dass ein Markt- und Verlustrisiko in sich barg, vor dem Hintergrund der geäußerten Anlageziele des Klägers nicht anlegergerecht und vertretbar war.''&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu dem Urteil meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der den Anleger vor dem Landgericht Berlin vertreten hat: „Das Landgericht bestätigt in seinem Urteil, dass die Anlage des gesamten Vermögens in lediglich eine Kapitalanlage nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Insbesondere dann, wenn ein Anleger zuvor ein diversifiziertes Depot hatte, ist die Empfehlung einer Investition in lediglich eine Kapitalanlage nicht berechtigt und stellt einen Beratungsfehler dar. Dies gibt Hoffnung für viele Anleger, deren geraten wurde, ihr Portfolio aufzulösen und lediglich noch in Lehman Zertifikate anzulegen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Es steht zu vermuten, dass die beklagte Targobank das Rechtsmittel der Berufung einlegen wird. Wir werden daher weiter über die Angelegenheit berichten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5296163400484095302?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5296163400484095302/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/landgericht-berlin-verurteilt-targobank.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5296163400484095302'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5296163400484095302'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/landgericht-berlin-verurteilt-targobank.html' title='Landgericht Berlin verurteilt Targobank zur Zahlung von Schadensersatz'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3872693064919164785</id><published>2012-01-09T14:53:00.000-08:00</published><updated>2012-01-09T14:53:09.670-08:00</updated><title type='text'>Santander Consumer Bank AG vom Landgericht Hannover zur Löschung eines Schufa-Negativeintrages und zur Kostentragung verurteilt</title><content type='html'>von Sven Tintemann (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Hannover hat am 12.10.2011 die Santander Consumer Bank AG dazu verurteilt, einen Negativeintrag über eine Kreditanfrage zur Bonitätsprüfung bei der Schufa-Holding AG zur Löschung zu bringen. Ferner wurde die Santander Consumer Bank AG dazu verurteilt, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass ein weiterer, in der Zwischenzeit durch die Bank gelöschter Negativeintrag unzulässig war und zurückgenommen werde. Die Bank wurde außerdem verurteilt, zwei Drittel der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was war Hintergrund der Entscheidung?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Klägerin hatte am 24.01.2005 mit der Beklagten Santander Consumer Bank AG einen Darlehensvertrag abgeschlossen mit der Maßgabe, dass der Darlehensvertrag in monatlichen Raten zu 43,38 Euro zugezahlt und die Raten im Wege des Lastschrifteinzuges vom Konto der Klägerin abgebucht werden sollten. Aufgrund einer schweren Krankheit konnte die Klägerin nicht fristgerecht zahlen. Die Beklagte erwirkte daraufhin einen Vollstreckungsbescheid gegen die Klägerin. Die Titulierung der Forderung hatte die Beklagte der Schufa mitgeteilt. Die Klägerin beglich am 27.12.2007 die Darlehensforderung vollständig. Auch die Erledigung der Forderung teilte die Beklagte der Schufa-Holding AG zur Eintragung mit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit Schriftsatz vom 26.07.2010 ließ die Klägerin durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Hannover erheben, und beantragte, die Beklagte zu verurteilen, den Negativeintrag zu widerrufen. Nachdem der Schufa-Eintrag zwischenzeitlich im Datenbestand der Schufa Holding AG gelöscht worden war, erklärte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt und verfolgte lediglich ihren Anspruch auf Scorewert-Berichtigung sowie Unterlassung eines erneuten Schufa-Eintrages weiter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Klage wurde dann erweitert, da die Beklagte noch im Laufe des Verfahrens eine neue Bonitätsanfrage über die Klägerin bei der Schufa eingetragen hatte. Dieser Bonitätsanfrage lag eine Kreditanfrage bei einem Autohaus in Pasewalk zugrunde. Die Klägerin hatte bei der Kreditanfrage aber keine Schufa-Einwilligungsklausel unterzeichnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht entschied nun, dass die Klage zum Großteil begründet sei. Die Rücknahme des Eintrages zur Bonitätsanfrage sei bereits deswegen geschuldet, weil die Klägerin nicht direkt bei der Santander Consumer Bank AG eine Kreditanfrage gestellt habe. Dies sei vielmehr ohne Einwilligung der Klägerin durch das Autohaus erfolgt. Da somit eine Einwilligung zur Kreditanfrage bei der Santander Consumer Bank AG nicht vorlag, und diese auch der Schriftform bedurft hätte, welche nicht gegeben war, musste die Bank den Eintrag widerrufen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinsichtlich des wegen Zeitablaufs zwischenzeitig gelöschten Negativ-Eintrages entschied das Gericht, dass dieser Negativ-Eintrag ebenfalls unzulässig war. Das Gericht begründet dies damit, dass eine Einwilligung der Klägerin zur Eintragung bei der Schufa ebenfalls nicht schriftlich vorlag. Auch konnte das Gericht nicht feststellen, dass die Voraussetzungen des § 28 BDSG in seiner Fassung vor dem 01.04.2010 erfüllt gewesen wären. Die Beklagte hatte in dem Gerichtsprozess nicht dargelegt, wie eine Einzelfallabwägung der Interessen des Klägers gegen die Interessen der angeblich schutzwürdigen Kreditwirtschaft vorgenommen worden war. Auch deswegen sah das Gericht die Klage der Klägerin als begründet an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der den Prozess für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte geführt hat: ,,Die Entscheidung des Landgerichts Hannover zeigt wieder einmal, dass bei der Bank eine nachvollziehbare Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Kann die Bank im Prozess nicht beweisen, welcher Sachbearbeiter diese Interessenabwägung vorgenommen hat und welche wesentlichen Fakten gegeneinander abgewogen wurden. Insbesondere nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz, welches vor dem 01.04.2012 galt, stellt die Interessenabwägung eine unerlässliche Voraussetzung dafür dar, um überhaupt einen ordnungsgemäßen und rechtlich nicht anfechtbaren Eintrag vorzunehmen. Zudem hat das Gericht noch einmal verdeutlicht, dass ohne schriftliche Einwilligungsklausel auch keine Kreditanfragen bei der Schufa eingetragen werden dürfen. Ausufernde Schufa-Einträge durch Bank, Inkassounternehmen oder Telekommunikationsanbieter können daher in der Zukunft besser eingedämmt werden.''&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3872693064919164785?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3872693064919164785/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/santander-consumer-bank-ag-vom.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3872693064919164785'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3872693064919164785'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/santander-consumer-bank-ag-vom.html' title='Santander Consumer Bank AG vom Landgericht Hannover zur Löschung eines Schufa-Negativeintrages und zur Kostentragung verurteilt'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4060864502388952187</id><published>2012-01-09T14:46:00.000-08:00</published><updated>2012-01-09T14:51:47.470-08:00</updated><title type='text'>Hiobsbotschaften der DSK-Leasing – Gesellschaft zum 31.12. in Liquidation – Geld der Anleger wahrscheinlich zum Großteil weg</title><content type='html'>(von Rechtsanwalt Christian M. Schulter)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG, eine weitere Fondsgesellschaft des Hamburger Emissionshauses Rothmann &amp; Cie., hatte bereits im Jahr 2011 ihre Liquidation durch beschlossen. Dies ist bereits seit mehreren Monaten bekannt. Nun erreichen die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte von Seiten der Mandantschaft die ersten Hiobsbotschaften, wie viel ihre Beteiligung derzeit noch wert ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als Beispiel sei ein Fall genannt, in dem der Anleger im Jahre 2005 rund 50.000 € in eine Anlage der DSK Leasing des Typs „Classic“ investiert hatte. Nun bekam er nach längerem, hartnäckigem Nachfragen die Antwort, dass seine Beteiligung derzeit noch ca. 8.400 € wert&lt;br /&gt;sei. Hiervon müssten jedoch noch die über die Jahre erfolgten Auszahlungen, die der Anleger in Höhe von ca. 6.000 € erhalten hatte, abgezogen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Klar gesagt: Von der vor 6 Jahren getätigten Geldanlage bei der DSK-Leasing in Höhe von 50.000 € bekäme der Anleger jetzt noch ca. 2.400 € ausbezahlt. Dabei sind Agio-Zahlungen des Anlegers, die ebenfalls noch in Höhe von 6% geleistet wurden, noch unberücksichtigt. Es ergibt sich somit eine Rückzahlungsquote von ca. 17% des eingezahlten Kapitals. Mit anderen Worten – im konkreten Fall sind 83% des angelegten Kapitals vernichtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Letztendlich werden die Anleger der DSK-Leasing im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft zum Jahresende 2011 jedoch nicht einmal das angelegte Kapital zurückgezahlt bekommen, sondern lediglich Aktien der österreichischen AutoBank AG in Höhe des momentanen Gegenwerts ihrer der Beteiligung an der DSK-Leasing erhalten. Schaut man sich die&lt;br /&gt;Entwicklung des Aktienkurses der AutoBank AG über die letzten Jahre genauer an, so fällt auf, dass dieser konstant zwischen ca. 2,50 € und 2,00 € pro Aktie pendelt. Schließt man von der vergangenen Entwicklung auf die zuzkünftige, so dürften hier mittelfristig keine großen Kurssprünge zu erwarten sein. Insgesamt also keine guten Aussichten fürs neue Jahr für Anleger der DSK-Leasing.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bezüglich der Aktien der AutoBank AG gibt es zudem immer noch widersprüchliche Ansichten und Aussagen, ob die Vorzugsaktien der AutoBank AG, die die Anleger der DSK nun erhalten sollen, börslich überhaupt handelbar sind bzw. sein werden, oder nicht. Eine klare, die Anleger beruhigende Stellungnahme von Seiten der DSK-Leasing blieb bislang aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Viele Anleger fragen nun auch bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner an, ob ein Vorgehen gegen die DSK überhaupt noch sinnvoll sei, wenn die Gesellschaft nun in Liquidation ist. Hierzu rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven&lt;br /&gt;Tintemann: „Die Liquidation einer Gesellschaft bedeutet weder, dass diese pleite ist, noch dass diese nicht mehr verklagt werden kann. Die Gesellschaft ändert mit dem Beschluss der eigenen Liquidation nur ihren Gesellschaftszweck und betreibt kein Neugeschäft mehr. Alle Altverträge&lt;br /&gt;müssen im Rahmen der Liquidation abgewickelt und bestehende Forderungen gegen die Gesellschaft ausgeglichen werden. Daher kann eine Liquidation viel Zeit in Anspruch nehmen. In diesem Zeitraum kann die Gesellschaft noch verklagt und eine vom Gericht ausgeurteilte&lt;br /&gt;Forderung auch vollstreckt werden. Es besteht somit kein Klagehindernis.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger erklärt Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Viele Anleger, die die Anlage in einer Haustürsituation abgeschlossen haben, können diese auch&lt;br /&gt;heute noch widerrufen. Auch sollte man prüfen lassen, ob möglicherweise eine Falschberatung bei Abschluss der Kapitalanlage vorlag.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allen Anlegern der DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG ist daher zu raten, sich über den derzeitigen Wert ihrer Kapitalanlage informieren zu lassen und sich sodann anwaltlichen Rat von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lesen Sie zu diesem Thema auch:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DSK-Leasing - Nächster Rothmann-Fonds meldet sich ab&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/dsk-leasing---der-nachste-rothmann-fonds-meldet-sich-ab.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DSK-Leasing - Kanzlei Dr. Schulte und Partner redet Klartext&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/dsk-leasing-will-eigene-liquidation---kanzlei-dr-schulte-und-partner-redet-klartext.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro Berlin-Süd:&lt;br /&gt;Malteserstr. 170/172&lt;br /&gt;12277 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Büro München:&lt;br /&gt;Beichstrasse 5 (Ecke Leopoldstrasse)&lt;br /&gt;80802 München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4060864502388952187?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4060864502388952187/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/hiobsbotschaften-der-dsk-leasing.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4060864502388952187'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4060864502388952187'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/hiobsbotschaften-der-dsk-leasing.html' title='Hiobsbotschaften der DSK-Leasing – Gesellschaft zum 31.12. in Liquidation – Geld der Anleger wahrscheinlich zum Großteil weg'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5118010851339525413</id><published>2012-01-09T13:42:00.000-08:00</published><updated>2012-01-09T13:43:54.347-08:00</updated><title type='text'>ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG - Ausstieg wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung noch möglich - Informationsveranstaltung am 20.01.2012</title><content type='html'>Die ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG hat Widerrufsbelehrung, die Anlegern, die die Kapitalanlage in einer so genannten Haustürsituation abgeschlossen haben, eine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit eröffnet&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Beteiligung an der ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG, die hauptsächlich Kunden der mittlerweile insolventen Allround Capital Management GmbH &amp; Co. KG vermittelt worden ist, macht den Anlegern Sorgen. Die ACM Renditefonds hat zuletzt ihre haftungstragende Komplementärin gewechselt und ihren Geschäftssitz nach Rehfelde gelegt.&lt;br /&gt;Hierüber hatten wir berichtet (&lt;a href="http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/acm-renditefonds-1-gmbh-co-kg-wechsel.html"&gt;http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/acm-renditefonds-1-gmbh-co-kg-wechsel.html&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;Zufällig wohnen dort auch die Eheleute Melanie und Alexander Welitschkow. Frau Melanie Welitschkow ist gleichzeitig Geschäftsführerin der neuen Komplementärgesellschaft ACM Service Center GmbH und zudem Kommanditistin der ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG. &lt;br /&gt;Nachdem betroffene Familien sich hilfesuchend an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gewandt haben, wurde bei einer Analyse der Widerrufsbelehrung der Gesellschaft festgestellt, dass diese inhaltliche Fehler aufweist. Die inhaltlichen Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass ein Anleger die Kapitalanlage auch heute noch widerrufen kann, wenn er diese in einer so genannten Haustürsituation (bei sich zuhause, am Arbeitsplatz oder durch Ansprechen in der Öffentlichkeit) vermittelt bekommen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu der Widerrufsbelehrung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: "Die Widerrufsbelehrung ist inhaltlich fehlerhaft. Eine hier verwendete Formulierung, die auch bei der SLR Beteiligungsfonds I GmbH &amp; Co. KG verwendet wurde, ist bereits durch das Landgericht Berlin und auch das Kammergericht Berlin als irreführend bezeichnet worden. Anlegern der SLR wurde daher die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Kapitalanlage gewährt. Es ist somit anzunehmen, dass dies auch bei der ACM Renditefonds möglich sein wird. Es handelt sich um inhaltsgleiche Formulierungen.&lt;br /&gt;Unsere Kanzlei vertritt bereits einige Anleger der ACM Renditefonds und wird am 20.01.2012 eine Informationsveranstaltung für Anleger der Gesellschaft durchführen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anlegern der Gesellschaft wird nunmehr dringend geraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert ist und sich hier rechtlich über ihre Möglichkeiten und auch die Risiken der Anlageform beraten zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Friedrichstrasse 133&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des&lt;br /&gt;Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des&lt;br /&gt;Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner&lt;br /&gt;Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle&lt;br /&gt;in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5118010851339525413?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5118010851339525413/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/acm-renditefonds-1-gmbh-co-kg-ausstieg.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5118010851339525413'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5118010851339525413'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2012/01/acm-renditefonds-1-gmbh-co-kg-ausstieg.html' title='ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG - Ausstieg wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung noch möglich - Informationsveranstaltung am 20.01.2012'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4665822176939931983</id><published>2011-12-22T06:40:00.000-08:00</published><updated>2011-12-22T06:40:40.316-08:00</updated><title type='text'>Neues Geldwäscherecht kommt 2012 - Änderungen sind nun bekannt</title><content type='html'>von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann, IHK&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bundesregierung hat unter großem Interesse der Öffentlichkeit und der Wirtschaftsvertreter einen Gesetzesentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention auf den Weg gebracht. Nach diversen Nachbesserungen hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz am 01.12.2011 verabschiedet und der Bundesrat diesem am 16.12.2011 zugestimmt. In der offiziellen Erläuterung zum Gesetzesentwurf heißt es: „Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen.“ Doch die Angst der Betroffenen wird zunehmend größer, dass dies der nächste Schritt hin zur überwachten Gesellschaft ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lange war das neue Geldwäschegesetz vielen Spekulationen ausgeliefert, in welchem inhaltlichen Umfang es letztendlich in Kraft treten wird und wie sich diese Änderungen auf die Betroffenen auswirken wird. Insbesondere die zunächst beabsichtigte Regelung, dass zukünftig viele Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von über 9 Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten stellen müssen, stieß auf erheblichen Widerstand in der Wirtschaft. Von dieser Regelung wären nämlich nicht die großen Unternehmen und Kreditinstitute betroffen, die in der Regel bereits professionelle Complianceabteilungen beschäftigen, sondern das kleine bis mittelständische Unternehmen, welches vielfach weder einen hinreichend geschulten Mitarbeiter für diese Position aufweist, noch einen vollzeit-beschäftigten Mitarbeiter hierfür entbehren kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun stehen die konkreten Regelungen, wie sie 2012 in Kraft treten werden, fest. Danach ist die in vielen Unternehmen, welche nach § 2 Absatz 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet wären, als Schreckgespenst gesehene Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern erst einmal „vom Tisch.“ Nunmehr soll nach dem zukünftig neu eingefügten Absatz 4 in § 9 GwG geregelt sein, dass die nach § 16 Absatz 2 GwG zuständige Behörde die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen kann, wenn sie dies für angemessen erachtet. Welche die zuständige Behörde ist, richtet sich nach der Branche und deren Aufsichtsbehörde, etwa für Rechtsanwälte die Bundesrechtsanwaltskammer oder für Banken die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offen bleibt dabei, was unter der Formulierung „kann anordnen, wenn sie dies für angemessen erachtet“ zu verstehen ist und wie dies in der Praxis umgesetzt werden wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weiter heißt es in dem neu gefassten Absatz 4 des § 9 GwG:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Die in Satz 1 genannte Behörde soll für Verpflichtete gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 12 (= Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Anm. des Verfassers) die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen, wenn deren Haupttätigkeit im Handel mit hochwertigen Gütern besteht. Hochwertige Güter im Sinne von Satz 2 sind Gegenstände, die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder auf Grund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz gleich nach:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Hierzu zählen in der Regel Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, Edelsteine, Schmuck und Uhren, Kunstgegenstände und Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorboote sowie Luftfahrzeuge.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies wird erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Geschäft von Edelmetallhändlern, Juwelieren oder Auktionshäusern haben, die insgesamt noch nicht abzusehen sind. Insbesondere wird es sich nach der Umsetzung des neuen Gesetzes zeigen, inwieweit die Beauftragung Dritter als Geldwäschebeauftragte in der Praxis möglich und sinnvoll sein wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allen Unternehmen, die von den geldwäscherechtlichen Neuregelungen betroffen sind, ist daher zu raten, ihre Geschäftstätigkeit von einem im Geldwäscherecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Lesen Sie weitere Artikel zum Thema Geldwäscherecht:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwascheabwehr--alle-gewerblichen-handler-mussen-die-vorgaben-des-geldwascherechts-beachten.html"&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwascheabwehr--alle-gewerblichen-handler-mussen-die-vorgaben-des-geldwascherechts-beachten.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/das-ende-des-e-gelds---anderungen-im-geldwascherecht.html"&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/das-ende-des-e-gelds---anderungen-im-geldwascherecht.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwaschepravention-praktisch---darf-der-ausweis-nach-dem-personalausweisgesetz-nicht-kopiert-werden.html"&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwaschepravention-praktisch---darf-der-ausweis-nach-dem-personalausweisgesetz-nicht-kopiert-werden.html"&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/neues-geldwascherecht---gesetzgebungsverfahren-verzogert-sich-weiter.html"&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/neues-geldwascherecht---gesetzgebungsverfahren-verzogert-sich-weiter.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwasche--gefahr-fur-ihr-unternehmen-und-die-gesamtwirtschaft---hohe-busgelder-und-kontokundigungen-drohen.html"&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwasche--gefahr-fur-ihr-unternehmen-und-die-gesamtwirtschaft---hohe-busgelder-und-kontokundigungen-drohen.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ansprechpartner im Geldwäscherecht:&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4665822176939931983?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4665822176939931983/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/neues-geldwascherecht-kommt-2012.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4665822176939931983'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4665822176939931983'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/neues-geldwascherecht-kommt-2012.html' title='Neues Geldwäscherecht kommt 2012 - Änderungen sind nun bekannt'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4840519038308912102</id><published>2011-12-21T14:49:00.000-08:00</published><updated>2011-12-21T14:49:01.808-08:00</updated><title type='text'>RWI - Real Wert Invest - weitere Mitgesellschafter identifiziert</title><content type='html'>Der Nebel rund um die Frage, welche Gesellschafter zusammengehören, lichtet sich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, die bereits seit mehreren Monaten diverse Anleger der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz RWI) anwaltlich vertritt, erhält immer mehr Informationen aus dem Umfeld der RWI und weiteren Quellen der Kanzlei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So war es den Rechtsanwälten möglich, bereits mehrere  'Standortgesellschaften'' hinsichtlich der Mitgesellschafter zu identifizieren und gesellschaftsrechtliche Mehrheitsverhältnisse zu den konkreten Standorten in der von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ins Leben gerufenen Geschädigtengemeinschaft RWI zu bündeln. In einigen Standort-Gesellschaften wird bereits der Großteil der Gesellschafter von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertreten. In der Gesellschaft Berkheim 2 vertritt die Kanzlei mittlerweile 75 % der hier&lt;br /&gt;investierten Anleger.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neben der rechtlichen Prüfung der Vertragskonzeption wird die Möglichkeit von Abstimmungen im schriftlichen Verfahren geprüft und ein solches Verfahren vorbereitet. Die Bündelung von Anlegerinteressen in einer Geschädigtengemeinschaft erleichtert es insbesondere, ein tragfähiges und für alle Parteien zufriedenstellendes Konzept zur Fortführung der Standorte auf die Beine zu stellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allen Anlegern der RWI -Real Wert Invest, die ebenfalls der Geschädigtengemeinschaft RWI beitreten wollen, wird daher geraten, sich an den hier sachbearbeitenden Kollegen Rechtsanwalt Christian M. Schulter zu wenden oder diesem eine E-Mail unter schulter@dr-schulte.de zu senden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi---real-wert-invest--geschaftsfuhrer-aus-untersuchungshaft--entlassen.html"&gt;&lt;br /&gt;RWI – Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html"&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Ansprechpartner für „grüne Kapitalanlagen“: Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: schulter@dr-schulte.&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4840519038308912102?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4840519038308912102/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-weitere.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4840519038308912102'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4840519038308912102'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-weitere.html' title='RWI - Real Wert Invest - weitere Mitgesellschafter identifiziert'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7215145418492089200</id><published>2011-12-21T04:32:00.000-08:00</published><updated>2011-12-21T04:32:20.850-08:00</updated><title type='text'>RWI - Real Wert Invest- Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen</title><content type='html'>Berlin – 20.12.2011&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Matthias Schmidt und Andreas Schmidt sind wieder da, wie informierte Kreise nunmehr bestätigt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Schock für die Anleger der RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz RWI) war groß, als vor ca. zwei Wochen bekannt wurde, dass der Geschäftsführer der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative&lt;br /&gt;Investitionen mbH, Herr Matthias Schmidt sowie dessen Bruder Herr Andreas Schmidt, seines Zeichens Geschäftsführer der RWI - Real Wert Invest Verwaltungsgesellschaft mbH von der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen wurde. Wie der Kanzlei Dr. Schulte&lt;br /&gt;und Partner Rechtsanwälte nun bekannt wurde, sind sowohl Herr Andreas Schmidt als auch sein Bruder Matthias Schmidt unter strengen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden und befinden sich wieder auf freiem Fuß. Dies ist mittlerweile auch von Seiten der Staatsanwaltschaft Dresden, wie auch von Seiten der beiden Strafverteidiger der Herren Schmidt gegenüber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bestätigt worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben bereits über deren Strafverteidiger zu den Herren Matthias und Andreas Schmidt Kontakt aufgenommen, um die Interessen der von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretenden Geschädigten und Teilnehmern der Geschädigtengemeinschaft RWI wahrzunehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In einem am 20.12.2011 geführten Telefonat mit Rechtsanwalt Christian M. Schulter hat der zuständige Staatsanwalt zudem bestätigt, dass die strafrechtlichen Ermittlungen derzeit noch laufen und eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakten momentan noch niemandem gewährt wird. Sobald der Stand der Ermittlungen eine Akteneinsicht jedoch zuließe, wird diese den Vertretern der Geschädigtengemeinschaft RWI umgehend erteilt. Darüber hinaus machte der Staatsanwalt gegenüber Anwalt Schulter deutlich, dass von Seiten der Ermittlungsbehörde grundsätzlich keine Bedenken dagegen bestünden, dass die Herren Andreas und Matthias&lt;br /&gt;Schmidt im Rahmen ihrer strafprozessualen Auflagen in zivilrechtlicher Hinsicht mit der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte als Vertreter der Geschädigtengemeinschaft RWI zusammenarbeiten, um die Umsetzung der von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits mit&lt;br /&gt;Anlegern und Vermittlern entwickelten Zukunftskonzepte für die einzelnen Standorte nicht zu gefährden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Die Tatsache, dass die beiden Beschuldigten schon wieder aus der Haft entlassen sind, stellt keinen Freispruch dar. Allerdings hält das zuständige Gericht die U-Haft wohl nicht mehr für nötig. Das ist immer dann der Fall, wenn aus Sicht der Behörde keine Verdunklungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht,“ erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Verbleib von Rainer Maria Friedrich, der den Anlegern der RWI ebenfalls bekannt ist und der nach Angaben eines Strafverteidigers wohl einer der Hauptgesellschafter der RWI Management ist, wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Es ist daher anzunehmen, dass sich Herr Friedrich noch in U-Haft befindet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allen Geschädigten der RWI Real Wert Invest ist daher zuraten, sich in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten zu lassen. Betroffene, die der von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ins Leben gerufene Geschädigtengemeinschaft RWI beitreten wollen, wenden sich bitte an den hier sachbearbeitenden Kollegen Rechtsanwalt Christian M. Schulter oder schreiben diesem eine E-Mail unter schulter@dr-schulte.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html"&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html"&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Ansprechpartner für „grüne Kapitalanlagen“:&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: schulter@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7215145418492089200?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7215145418492089200/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-geschaftsfuhrer.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7215145418492089200'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7215145418492089200'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-geschaftsfuhrer.html' title='RWI - Real Wert Invest- Geschäftsführer aus Untersuchungshaft entlassen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-91550987248432382</id><published>2011-12-20T06:23:00.000-08:00</published><updated>2011-12-20T06:23:57.455-08:00</updated><title type='text'>RWI - Real Wert Invest - Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel</title><content type='html'>Die dunkle Jahreszeit macht deutlich, dass der Mensch dringend Helligkeit&lt;br /&gt;und Licht braucht. Viele zünden Kerzen an und freuen sich an der gemütlichen Stimmung. Die Anleger der RWI Real Wert Invest (RWI) wissen auf Grund der komplizierten Gesellschaftsstrukturen größtenteils nicht, an welchem Standort ihr Blockheizkraftwerk steht und vor allem mit welchen Mitgesellschaftern sie sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder in einer Beteiligung als Kommanditist befinden. Auch hier muss Licht ins Dunkel gebracht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin vertritt seit mehreren Monaten Anleger der Gesellschaft und bringt hier durch eigene Ermittlungen und viele Kontakte zu Beteiligten nun die nötige Aufklärung der Anleger. Zahlreiche Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft, den Gemeindeverwaltungen, in denen die Heizkraftwerke stehen sollen, Gespräche mit Anlegern und Vermittlern sowie Informationen von anonymen Informanten haben dazu beigetragen, dass die Anwälte der Kanzlei bereits viele Teile des Puzzles RWI zusammenlegen konnten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Kanzlei ist es sowohl gelungen, die ersten konkreten Anschriften der verschiedenen Standorte, als auch die Zusammensetzung der einzelnen Gesellschafter, die hier als Beteiligte zusammengeschlossen sind, vollständig zu ermitteln. Das Bild vervollständigt sich dadurch, dass sich täglich Anleger oder Vermittler der Gesellschaft melden und ihre Informationen mitteilen. Diese einzelnen Informationssplitter werden durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner akribisch zusammengesetzt, um so das große Rätsel um die Standorte und Beteiligten zu lösen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auffällig ist auch, dass der Gesellschaft RWI offensichtlich mehrere Fehler unterlaufen sind. So wurden Daten von einzelnen Anlegern an Kunden weitergereicht, obwohl dies in dem Gesellschaftskonstrukt nicht vorgesehen war. Die Gesellschaft argumentierte hier stets mit datenschutzrechtlichen Bedenken, wenn ein Anleger einen anderen Anleger kennenlernen wollte, handelte aber teilweise nicht im Sinne des selbst propagierten Datenschutzes. Hierzu meint Rechtsanwalt Christian M. Schulter, der viele Gespräche mit Anlegern und Vermittlern für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte führt und diese auswertet: „Die Informationen, die die RWI scheinbar versehentlich an Dritte geschickt hat, helfen uns nun, den Sachverhalt besser auszuermitteln. Zudem wurde bereits Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Auch durch die Akteneinsicht wird weitere Klärung der Angelegenheit erwartet."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Vergangenheit hat sich die RWI auch verweigert, die Anschriften für die Standorte, an denen sich die Blockheizkraftwerke befinden, an die einzelnen Anleger herauszugeben. Dies wurde damit begründet, dass angeblich ein "Besichtigungstourismus" vermieden und die Konkurrenz ferngehalten werden sollte. Auch hier konnten bereits Ermittlungserfolge erzielt werden, was dazu führte, dass die Kanzlei nunmehr schon einige konkrete Standorte von Blockheizkraftwerken kennt. An diesen soll nun vor Ort eine Bestandanalyse erfolgen, wie es weitergehen kann und ob sich eine Betriebsaufnahme an den Standorten realisieren lässt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anleger oder Vermittler der RWI, die Hilfe bei der Ermittlung ihres Standortes oder der rechtlichen Einschätzung der Vertragssituation benötigen, sollten sich an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte wenden. Diese vertritt bereits eine große Zahl von Anlegern der RWI und hat bereits am 12.12.2011 eine Geschädigtenversammlung durchgeführt, in der die "Geschädigtengemeinschaft RWI" gegründet wurde. Hier konnten die Anleger und Vermittler den Anwälten der Kanzlei einmal direkt in die Augen schauen und ihre persönlichen Fragen im vertraulichen Gespräch loswerden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/-UUuklrcxtgU/TvCZv2SmRfI/AAAAAAAAAE4/yVi5tw6Govs/s1600/RWI-Vers.jpg" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="214" width="320" src="http://4.bp.blogspot.com/-UUuklrcxtgU/TvCZv2SmRfI/AAAAAAAAAE4/yVi5tw6Govs/s320/RWI-Vers.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;RA Schulter und RA Tintemann bei der Geschädigtenversammlung am 12.12.2011&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weitere Pressemitteilungen zum Thema RWI - Real Wert Invest:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;RWI - Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/rwi--real-wert-invest---kanzlei-dr-schulte-und-partner--fuhrt-geschadigtenversammlung-durch.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;RWI –Probleme – Vermittler wenden sich an Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://tintemann.de/rwi-probleme-vermittler-wenden-sich-an-kanzlei-dr-schulte-und-partner-rechtsanwalte.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an - RWI Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/auch-grune-wiesen-locken-schwarze-schafe-an-----rwi--real-wert-invest-gmbh---der-nachste-betrug-mit-blockheizkraftwerken.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Partner&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Ansprechpartner für „grüne Kapitalanlagen“:&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: schulter@dr-schulte&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger.&lt;br /&gt;Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-91550987248432382?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/91550987248432382/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-rechtsanwalte.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/91550987248432382'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/91550987248432382'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-rechtsanwalte.html' title='RWI - Real Wert Invest - Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/-UUuklrcxtgU/TvCZv2SmRfI/AAAAAAAAAE4/yVi5tw6Govs/s72-c/RWI-Vers.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-9027189939215321115</id><published>2011-12-14T05:55:00.000-08:00</published><updated>2011-12-14T05:55:56.717-08:00</updated><title type='text'>RWI – Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch</title><content type='html'>Die RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative&lt;br /&gt;Investitionen mbH (kurz RWI) lockte viele Anleger mit Traumrenditen und lukrativen Zukunftskonzepten. Umgesetzt wurde hiervon bislang nichts.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachdem sich nun immer mehr Geschädigte der RWI bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner meldeten, wurde die „Geschädigtengemeinschaft RWI“ ins Leben gerufen. Zudem wurden alle Beteiligten zu einer Versammlung am 12.12.2011 eingeladen. Über 70 Betroffene kamen, um sich zu informieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/-kkkPsd84NZI/TuipUEnxlNI/AAAAAAAAAEQ/ppoYBB6lKPg/s1600/_MG_3295.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="214" width="320" src="http://4.bp.blogspot.com/-kkkPsd84NZI/TuipUEnxlNI/AAAAAAAAAEQ/ppoYBB6lKPg/s320/_MG_3295.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Versammlung am 12.12.2011&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anleger und Vermittler von Kapitalanlagen an der RWI Real Wert Invest&lt;br /&gt;Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz RWI Real Wert Invest GmbH) trafen sich am 12.12.2011 auf Einladung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin ein, um sich über den aktuellen Stand der Entwicklung rund um die RWI zu informieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann (Partner der Kanzlei) und Rechtsanwalt Christian M. Schulter (Associate) gaben den interessierten Zuhörern einen Überblick über die Informationen, die der Kanzlei innerhalb der letzten Tage und Wochen durch verschiedene Informanten zugegangen waren. Insbesondere ging es hierbei um das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, welches die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Geschäftsführer der RWI führt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus informierten die Rechtsanwälte über die gesellschaftsrechtliche Konstruktion der einzelnen Standorte, die zum Betrieb eines Blockheizkraftwerks als GbR oder Kommanditbeteiligung durch die RWI aufgesetzt worden waren. Hierbei bestand unter den Betroffenen Konsens, dass zunächst eine wirtschaftliche und rechtliche Ermittlung über die Rentabilität und generelle Tragfähigkeit der einzelnen Standorte erstellt und diese sodann im Rahmen der Anleger besprochen werden müssten, bevor Entscheidungen über weitere Maßnahmen getroffen werden können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Zweck des Informationsaustauschs und der Exploration der Gegebenheiten schlugen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vor, der bereits gegründeten „Geschädigtengemeinschaft RWI“ beizutreten, in welcher sich die Anleger/Kunden, die Vermögen in Anlagen der RWI investiert haben, versammeln. Die Gemeinschaft wird koordiniert und rechtlich beraten durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und soll als Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden sowie die bisherigen Geschäftspartner der RWI sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Anleger gewillt sind, sich zur Bündelung der Anlegerinteressen zusammenzuschließen, um hierdurch eine Zersplitterung durch die Verfolgung einzelner Interessen zu vermeiden,“ fasst Rechtsanwalt Tintemann den Abend zusammen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/-ctol82qwIbI/TuipVnpCK5I/AAAAAAAAAEo/WOn3ctjMtKY/s1600/_MG_3316.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="320" width="214" src="http://3.bp.blogspot.com/-ctol82qwIbI/TuipVnpCK5I/AAAAAAAAAEo/WOn3ctjMtKY/s320/_MG_3316.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Tintemann&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach den bisherigen Nachforschungen zeichnet sich ab, dass alle Standorte betroffen sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Schulter ergänzt hierzu: „Der Abend hat gezeigt, dass die Anleger engagiert und daran interessiert sind, eine gemeinsame Lösung für die Zukunft zu finden. Die hohe Beteiligung an der Geschädigtengemeinschaft führen wir darauf zurück, dass viele Anleger sich mit der Anlageidee, die grundsätzlich gut ist, stark identifiziert haben. Insgesamt kann man sagen, dass es für alle Beteiligten sinnvoll gewesen ist, schnell eine Veranstaltung für die interessieren Anleger und Vermittler der RWI durchzuführen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/-EX8c3vPuRDw/TuipUm9N9TI/AAAAAAAAAEc/3qQVZB7AEpM/s1600/_MG_3310.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="320" width="214" src="http://2.bp.blogspot.com/-EX8c3vPuRDw/TuipUm9N9TI/AAAAAAAAAEc/3qQVZB7AEpM/s320/_MG_3310.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Schulter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anleger oder Berater, die an dem Termin nicht teilnehmen konnten, können sich gerne an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte wenden. Als Ansprechpartner stehen RA Tintemann und RA Schulter gerne zur Verfügung. Eine Teilnahme an der Interessengemeinschaft ist weiterhin möglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die wesentlichen Ergebnisse der Veranstaltung werden in einem Informationsschreiben zusammengefasst und an die Teilnehmer der Geschädigtengemeinschaft nachträglich versendet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-9027189939215321115?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/9027189939215321115/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-kanzlei-dr-schulte.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/9027189939215321115'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/9027189939215321115'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/rwi-real-wert-invest-kanzlei-dr-schulte.html' title='RWI – Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/-kkkPsd84NZI/TuipUEnxlNI/AAAAAAAAAEQ/ppoYBB6lKPg/s72-c/_MG_3295.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-8185156901982797683</id><published>2011-12-13T05:30:00.000-08:00</published><updated>2011-12-13T05:30:05.623-08:00</updated><title type='text'>ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG - Wechsel bei der Komplementärin erfolgt</title><content type='html'>ACM Renditefonds 1 wechselt Haftungsträgerin aus - Was Anleger wissen müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG, eine Kapitalanlagegesellschaft aus Berlin, hat eine neue Haftungsträgerin. Diese heißt ACM Service Center GmbH und hat ihren Geschäftssitz in Rehfelde OT Zinndorf. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister in Frankfurt/Oder zur Handelsregisternummer HRB 11818 eingetragen. Die zustellfähige Anschrift der Gesellschaft lautet Hinterstraße 17, 15345 Rehfelde und stellt nach Angaben informierter Kreise auch den Wohnsitz der Eheleute Melanie und Alexander Welitschkow dar. Frau Melanie Welitschkow ist gleichzeitig Geschäftsführerin er neuen Komplementärgesellschaft ACM Service Center GmbH und zudem Kommanditistin der ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG.&lt;br /&gt;Die Beteiligung an der ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG wurde nach Kenntnis der Rechtsanwälte in der Vergangenheit durch die Allround Capital Management GmbH &amp; Co. KG verkauft, die ebenfalls durch die Eheleute Welitschkow gegründet wurde. Diese Gesellschaft ist auch dadurch bekannt geworden, dass sie zahlreichen Anlegern eine Beteiligung an der SLR Beteiligungsfonds I. GmbH &amp; Co. KG empfahl.&lt;br /&gt;Die Allround Capital Management GmbH &amp; Co. KG befindet sich mittlerweile in der Insolvenz, und wurde gemäß Eintrag im Handelsregister vom 22.06.2011 aufgelöst.&lt;br /&gt;Die durch die Allround Capital Management vermittelte Kapitalanlage in die SLR Beteiligungsfonds I. GmbH &amp; Co, KG scheint nicht sehr renditeträchtig zu werden. Vielmehr hat die Gesellschaft Anlegern, die hier investiert waren und nunmehr durch Urteile des Landgerichts Berlin aus der Gesellschaft ausscheiden dürfen, mitgeteilt, dass von Ihrer Anlagesumme nicht einmal mehr ein Prozent zur Rückzahlung kommen würden (zu unserem Artikel). Das ist nahe am „Totalverlust."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu dem Wechsel in der Komplementärstellung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Ein Wechsel in der Komplementärstellung bedeutet, dass nunmehr eine neue Gesellschaft Haftungsträgerin für die ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG ist. Bei einem solchen Vorgang ist es verwunderlich, dass die in der Gesellschaft investierten Anleger hierüber nicht informiert wurden. Es stellt sich sogar die Frage, ob die Anleger, die hier als sogenannte Treuhandkommanditisten investiert sind, nicht sogar der Auswechslung der Haftungsträgerin hätten zustimmen müssen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt bereits Anleger, die in der ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG investiert sind. Diese beabsichtigen nunmehr eine außerordentliche Versammlung der Treugeber durchzuführen. Um hier über eine Ablösung der Treuhandgesellschaft Consult Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH abzustimmen.&lt;br /&gt;Da sich die Anleger oftmals untereinander nicht kennen, muss zunächst einmal eine Bündelung der Anlegerinteressen über eine Gemeinschaft der Treugeber realisiert werden. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat sich hier bereit erklärt, die Treugeber bei einer Durchführung einer außerordentlichen Treugeberversammlung zu unterstützen.&lt;br /&gt;Die Treugeberversammlung soll im Januar 2012 stattfinden. Eine Einberufung der Treugeberversammlung wird in Kürze erfolgen. Sollte eine Einladung nicht über die Treuhandkommanditistin Consult Treuhand Steuerberatungsgesellschaft zugestellt werden, wird die Treugeberversammlung auf anderem Wege realisiert werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-8185156901982797683?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/8185156901982797683/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/acm-renditefonds-1-gmbh-co-kg-wechsel.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8185156901982797683'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8185156901982797683'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/acm-renditefonds-1-gmbh-co-kg-wechsel.html' title='ACM Renditefonds 1 GmbH &amp; Co. KG - Wechsel bei der Komplementärin erfolgt'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6363723983019261869</id><published>2011-12-07T05:43:00.001-08:00</published><updated>2011-12-07T05:43:19.555-08:00</updated><title type='text'>SLR Beteiligungsfonds I GmbH &amp; Co. KG hinterlässt leere Villa</title><content type='html'>Geschäftssitz der SLR Beteiligungsfonds I GmbH &amp; Co. KG und BMH Beratungsgesellschaft mbH &amp; Co. KG verweist aufgefunden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die SLR Beteiligungsfonds I GmbH &amp; Co. KG, in die viele Anleger aus Berlin Geld zu Anlagezwecken investiert haben, ist an ihrem ehemaligen Geschäftssitz, der sich in der Frauenstraße 6 in 12207 Berlin befand, nicht mehr zu finden. Bei dem Versuch der SLR persönlich Post zuzustellen, fand der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte eingesetzte Bote kein Geschäftsschild der Firma SLR mehr an deren ehemaligem Geschäftssitz, einer Villa in der Frauenstraße 6 in Berlin-Lichterfelde, vor. Auch die dort bislang tätige BMH hat das Geschäftsschild entfernt und residiert dort nicht mehr. Ein Blick durch die Fenster der Villa zeigte, dass die Räume leer sind und somit dort keine Geschäftstätigkeit der Gesellschaften mehr ausgeübt wird. Die SLR hat einen neuen Geschäftssitz im Handelsregister angemeldet. Dieser befindet sich in einer Wohnhaussiedlung in Spandau. An dieser Adresse wohnt allerdings der Geschäftsführer der MHB Consult GmbH, Herr Matthias Schröder. Hinter dieser Gesellschaft steht Alexander Welitschkow, der die SLR seinerzeit mit gegründet hatte. Der Geschäftsführer der SLR, Herr Michael Faust, ist dort nicht gemeldet.&lt;br /&gt;Zu der Sitzverlegung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der schon seit Jahren Rechtsstreitigkeiten für Anleger der SLR gegen die Gesellschaft führt: „Eine Sitzverlegung von einer Villa in eine Wohnhaussiedlung gibt begründeten Anlass zur Sorge. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft einen sogenannten Mietkaufvertrag für die Villa in der Frauenstraße hatte. Der Mietkaufvertrag sah vor, dass über Jahre hinweg eine feste Miete gezahlt wird. Nur wenn die vereinbarte Summe voll zur Einzahlung kommen würde, kann die SLR Eigentum an dem Objekt erwerben. Der Auszug aus der Villa lässt es fraglich werden, ob die Gesellschaft tatsächlich noch für das Objekt in der Frauenstraße Miete zahlt. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, wäre die bisher gezahlte Summe von monatlich ca. 8000 Euro, die sicherlich mit Anlegergeldern aufgebracht wurde, uneinbringlich verloren, da die Gesellschaft nie mehr Eigentum an der Villa erlangen kann."&lt;br /&gt;Bereits in der Vergangenheit hatte die Gesellschaft Anlegern die durch die Rechtsanwälte vertreten wurden, mitgeteilt, dass bei einem Ausscheiden nur noch ca. 1 % der Einlagesumme zur Rückzahlung kommen würde. Es scheint sich nunmehr eindrucksvoll zu bestätigen, dass die Anlegergelder nicht so angelegt wurden, dass hier eine Rendite erwirtschaftet werden konnte, sondern vielmehr der Totalverlust droht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6363723983019261869?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6363723983019261869/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/slr-beteiligungsfonds-i-gmbh-co-kg.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6363723983019261869'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6363723983019261869'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/slr-beteiligungsfonds-i-gmbh-co-kg.html' title='SLR Beteiligungsfonds I GmbH &amp; Co. KG hinterlässt leere Villa'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7815109161664151845</id><published>2011-12-01T08:07:00.001-08:00</published><updated>2011-12-01T08:07:23.411-08:00</updated><title type='text'>ALAG-Anleger erhält komplette Einlagesumme zurück</title><content type='html'>Vermittlungsgesellschaft Eminence Capital Management GmbH &amp; Co. KG zahlt 13.000,00 € an einen geschädigten ALAG-Anleger.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anleger der ALAG sind gebeutelt, weil sich die Geldanlage nicht wie erwartet entwickelt hat. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte konnte nun vor dem Kammergericht in Berlin einen Erfolg für einen hier vertretenen Anleger erzielen. Der Anleger, der von Beruf Lehrer ist, hatte gegen seine Vermittlungsgesellschaft Eminence Capital Management GmbH &amp; Co. KG vor dem Landgericht Berlin geklagt. Der Anleger machte geltend, von der Eminence nicht hinreichend über Funktionsweise und Risiken der Anlage aufgeklärt worden zu sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Klage wurde von dem Landgericht zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass die Forderung verjährt sei. Gegen dieses Urteil legte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Berufung zum Kammergericht ein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Kammergericht Berlin, also Berlins höchstes Zivilgericht, hob die erstinstanzliche Entscheidung auf und teilte in der mündlichen Hauptverhandlung mit, dass es von einer Verjährung gerade nicht ausgehen würde. Es kam zur Vernehmung der Berater, die den hier vertretenen Anleger seinerzeit beraten hatten. Diese konnten dem Gericht nicht erklären, welche Risikohinweise sie seinerzeit an den Kläger gegeben hatten, da sie selbst davon ausgegangen waren, dass die Anlage nahezu risikolos sei. Das war aber grob falsch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht regte daher die vergleichsweise Erledigung der Angelegenheit an. Hierzu erklärte sich auch die beklagte Vermittlungsgesellschaft Eminence (Geschäftsführer Wolfgang Lein) bereit und vereinbarte mit dem Kläger eine Zahlung des von ihm bei der ALAG eingezahlten Anlagebetrages. Zudem wurden die außergerichtlichen Kosten der Rechtsanwälte übernommen ebenso wie die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Der Prozess hat wieder einmal gezeigt, dass die Landgerichte zu leichtfertig Klagen von geschädigten Anlegern mit dem Argument der Verjährung abweisen. Das Kammergericht hat noch einmal deutlich gemacht, dass dies so nicht möglich ist, sondern dass jeder Beratungsfehler gesondert verjährt und die Verjährung daher auch sehr akribisch geprüft werden muss. Zudem zeigt der vorliegende Prozess, dass es sich lohnt, nicht in der ersten Instanz aufzugeben, sondern weiter zu kämpfen. Der hier vertretene Anleger konnte sich somit von seiner Beteiligung lösen und hat keinen finanziellen Schaden erlitten."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner raten Anlegern, immer ihre Ansprüche gegen den Vertrieb, die Kapitalanlagegesellschaft und ggf. auch gegen eine finanzierende Bank anwaltlich prüfen zu lassen. Oftmals macht ein Prozess gegen den Vertrieb allerdings nur dann Sinn, wenn bei diesem eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlag.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies war auch im vorliegenden Fall gegeben, weshalb eine Klage zunächst gegen die Vertriebsgesellschaft eingereicht wurde und nun zum Erfolg geführt hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin, hierzu: "Neues Recht aus dem November 2011 zwingt die Vertriebe von Finanzanlagen jetzt flächendeckend Vermögensschadensversicherungen einzuführen. Der Schutz vor unseriösen oder schlecht qualifizierten Vermittlern und Beratern im Bereich der Finanzanlagen wird im Gesetzentwurf durch eine Neuregelung der gewerberechtlichen Erlaubnis verbessert, indem&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;– ein Sachkundenachweis und&lt;br /&gt;– der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Kapitalausstattung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;nach § 34f Abs. 1 bzw. Abs. 2 in die Gewerbeordnung eingeführt wird."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7815109161664151845?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7815109161664151845/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/alag-anleger-erhalt-komplette.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7815109161664151845'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7815109161664151845'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/alag-anleger-erhalt-komplette.html' title='ALAG-Anleger erhält komplette Einlagesumme zurück'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-1270163160905818401</id><published>2011-12-01T07:41:00.001-08:00</published><updated>2011-12-01T07:41:56.656-08:00</updated><title type='text'>Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an -  RWI  Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?</title><content type='html'>von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Blockheizkraftwerke sind nicht erst nach dem Atom-Ausstieg die ökologische Zukunft der Stromerzeugung. Die Möglichkeit der Förderung erneuerbarer Energien zusammen mit renditeträchtigen Kapitalanlagen haben viele Anleger zu Investitionen in sog. „grüne Kapitalanlagen“ bewogen. Es sah alles auch so gut aus. Ökologie und Ökonomie in einer Kapitalanlage. Doch die Realität sieht oft anders aus. Leider locken auch „grüne Wiesen“ schwarze Schafe an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH aus Unterhaching bot potentiellen Anlegern die Möglichkeit, sich mit unterschiedlich hohen Investitionen an verschiedenen Standorten an Blockheizkraftwerken (BHKW) bzw. KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) zu beteiligen. Abhängig von der Höhe der Beteiligung, die mit der anteiligen Kilowattleistung korrespondierte, sollten die Anleger monatliche Zahlungen für die Einspeisung des erzeugten Stroms erhalten. Es handelte sich dabei um ein ähnliches Konzept, wie bereits zuvor die GFE - Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH angeboten hatte. Deren Verantwortliche wurden sodann mit großem medialen Aufsehen Ende des Jahres 2010 von der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen und sämtliche Werte und Konten der GFE beschlagnahmt worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Magazin „Der Spiegel“ veröffentlichte hierzu einen ausführlichen Artikel und interviewte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner darin zu diesem Vorgang. Mehr dazu hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78522287.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei der RWI Real Wert Invest sollte jedoch alles anders sein. Trotz der augenscheinlichen Parallelen im Geschäftsmodell wurde von Seiten des Unternehmens mehrfach betont, dass es sich um ein lauteres Unternehmen handele. Alle Vergleiche zu strafrechtlich relevanten Vorgängen wie bei der GFE mbH, der Erste Mai GmbH usw. wurden stets energisch zurückgewiesen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Doch die Zweifel und das mulmige Bauchgefühl blieben bei vielen Anlegern bestehen. Nicht zuletzt, weil diese immer wieder hingehalten wurden. Zusagen wurden nicht eingehalten, Abrechnungen grundlos ausgesetzt oder verringert. Die RWI Real Wert Invest GmbH verschwieg den Anlegern die konkreten Anschriften der Standorte und erstellte Abrechnungen für Blockheizkraftwerke, die nach eigenen Nachforschungen durch die Anleger seit Monaten nicht in Betrieb waren.&lt;br /&gt;Nun haben sich die Befürchtungen offenbar bestätigt. Nach bestätigten Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden die Büroräume der RWI vor wenigen Tagen durchsucht, die Konten der Gesellschaft eingefroren und die Verantwortlichen, allen voran der Geschäftsführer der RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH Herr Matthias Schmidt verhaftet. Dieser, wie auch einige weitere Personen, sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Offenbar besteht hier der Verdacht, dass es sich bei dem Geschäftskonzept um ein betrügerisches Schneeball-System handelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Geschädigten bzw. bisherigen Anlegern der RWI Real Wert Invest  Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH ist dringend zu raten, sich anwaltlichen Rat einzuholen, um ihre angelegten Gelder womöglich doch noch zurückzuerhalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner, die bereits mehrere Anleger der RWI anwaltlich vertritt, beabsichtigt hierzu die Gründung einer Geschädigtengemeinschaft, um die Interessen der Anleger gebündelt durchsetzen zu können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-1270163160905818401?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/1270163160905818401/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/auch-grune-wiesen-locken-schwarze.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1270163160905818401'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1270163160905818401'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/auch-grune-wiesen-locken-schwarze.html' title='Auch grüne Wiesen locken schwarze Schafe an -  RWI  Real Wert Invest GmbH - Der nächste Betrug mit Blockheizkraftwerken?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6743236727176060172</id><published>2011-12-01T07:11:00.001-08:00</published><updated>2011-12-01T07:11:51.442-08:00</updated><title type='text'>Hänschen klein geht in die Welt hinein - Die Kreditkarte im Rucksack wird als grobe Fahrlässigkeit des Kreditkartennutzers bewertet</title><content type='html'>Das Landgericht Berlin wies am 30.11.2011 in einer mündlichen Hauptverhandlung darauf hin, dass die Kreditkarte nicht im Rucksack ohne direkte Aufsicht im Auto abgelegt werden darf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Berlin hat in zweiter Instanz eine Klage eines Kreditkarteninhabers auf Rückzahlung von ca. 950,00 € abgewiesen. Das Gericht, welches hier als Berufungsgericht tätig wurde, wies die Berufung des Karteninhabers zurück. Was war Hintergrund der Entscheidung?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Kreditkarteninhaber und seine Ehefrau befanden sich im wohlverdienten Urlaub in Spanien. In der Nähe von Marbella passierte es. Nach einem Einkauf in einem Supermarkt waren die Eheleute damit beschäftigt, die Einkäufe im Kofferraum des Mietautos zu verstauen. Zuvor hatte die Ehefrau des hier vertretenen Klägers eine von ihr genutzte Kreditkarte im Kraftfahrzeug auf den Vordersitzen in einem Rucksack abgelegt. Binnen kurzer Zeit wurde die Kreditkarte durch Diebe entwendet. Dem Pärchen gelang es nicht, die Diebe aufzuhalten. Natürlich wurde sofort die spanische Polizei informiert. Diese mutmaßte, dass es sich bei den Tätern um eine rumänische Mafiabande handeln würde. Ebenfalls wurde sofort die Sperrung der Kreditkarte veranlasst. Diese ließ allerdings einige Minuten auf sich warten. In der Zwischenzeit gelang es den scheinbar professionell organisierten Tätern, die Kreditkarte zu benutzen und einen Betrag in Höhe von ca. 900,00 € abzuheben. Hinzu kamen noch Kosten für die jeweiligen Abhebungen, die der Kläger von seiner Bank in Rechnung gestellt bekam. Der Kläger verlangte nun Rückzahlung der von der Bank verrechneten Beträge auf sein Konto.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der ersten Instanz scheiterte die Klage bereits wegen des sogenannten Anscheinsbeweises, den der Kläger nicht hinreichend erschüttern konnte. Das bedeutet, dass das Gericht wegen der sehr schnell nach dem Diebstahl erfolgten Abhebung unter Eingabe der korrekten PIN davon ausging, dass die PIN entweder auf der Kreditkarte selbst oder in deren Nähe notiert war. Die Kläger hätten es somit den Tätern ermöglicht, die PIN zu benutzen, was eine Fahrlässigkeit und einen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Bank darstelle, urteilte das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Berufungsinstanz sah dies ebenso, wies jedoch zusätzlich darauf hin, dass bereits das Ablegen der Kreditkarte im Rucksack vorne im Auto eine grobe Fahrlässigkeit darstelle, wenn man die Einkäufe in dem Kofferraum verladen würde und somit die Kreditkarte nicht mehr in direkten Zugriff habe. Der Karteninhaber eröffnet damit den Tätern quasi Tür und Tor, um die Karte zu entwenden. Er müsse auf die Karte besser aufpassen, teilte das Gericht in der mündlichen Hauptverhandlung mit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hierzu meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der den Termin vor dem Landgericht Berlin wahrgenommen hatte: „Das Gericht hat hier hohe Haftungsmaßstäbe an die Verwendung von Kreditkarten geknüpft. Es war bereits bekannt, dass Kreditkarten nicht unbeaufsichtigt im Mantel an der Garderobe verwahrt werden dürften. Gleiches gilt auch für das unbeaufsichtigte Liegenlassen der Kreditkarte im verschlossenen Kraftfahrzeug. Nunmehr ist eine weitere Verschärfung durch das Landgericht Berlin definiert worden, indem der Kreditkarteninhaber nicht einmal mehr die Kreditkarte in seiner Nähe in einem Behältnis wie etwa einem Rucksack ablegen darf, wenn sie seinem direkten Zugriff entzogen ist. Verwender von Kreditkarten sind somit quasi dazu verpflichtet, diese ständig direkt am Körper zu tragen, oder zumindest die Behältnisse, in denen sie die Kreditkarten aufbewahren, nicht mehr aus den Augen bzw. aus den Händen zu geben. Das sind hohe Haftungsanforderungen, die jeder Kreditkartennutzer wissen sollte. Wird die Kreditkarte entwendet und missbraucht, kann somit keine Rückzahlung von der Bank verlangt werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6743236727176060172?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6743236727176060172/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/hanschen-klein-geht-in-die-welt-hinein.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6743236727176060172'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6743236727176060172'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/hanschen-klein-geht-in-die-welt-hinein.html' title='Hänschen klein geht in die Welt hinein - Die Kreditkarte im Rucksack wird als grobe Fahrlässigkeit des Kreditkartennutzers bewertet'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-1667297652521535040</id><published>2011-11-29T05:50:00.005-08:00</published><updated>2011-11-29T05:50:39.991-08:00</updated><title type='text'>Geldwäscheabwehr – Alle gewerblichen Händler müssen die Vorgaben des Geldwäscherechts beachten</title><content type='html'>Das Geldwäschegesetz verfolgt vordergründig zwei Ziele: Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die der Terrorismusfinanzierung. Hierzu gibt das Geldwäschegesetz umfangreiche Sorgfaltspflichten vor, die im täglichen Geschäftsbetrieb einzuhalten sind. Doch wer ist eigentlich „Verpflichteter“ im Sinne des Gesetzes? Das heisst, wer muss sich an das Gesetz halten?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer sich einmal das Geldwäschegesetz (GwG) zur Hand nimmt wird ziemlich schnell beim § 2 GwG landen und feststellen, dass der Kreis der Verpflichteten sehr umfangreich und vor allem unverständlich ist. Neben unbestimmten Begriffen wie Finanzdienstleistungs- und Finanzunternehmen lassen vor allem die diversen Querverweise auf solch unbekannte Gesetze wie das Kreditwesengesetz, das Versicherungsvertragsgesetzes, das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder die EU-Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments die Norm für juristische Laien zu einem „Gesetzesmonster“ werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Welche Verpflichteten verstecken sich also wirklich alles im § 2 GwG?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ohne hier eine abschließende Aufzählung vornehmen zu können, sind dies insbesondere die Banken nach Absatz 1 Nr. 1 und Versicherungen nach Absatz 1 Nr. 4, die nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind. Des weiteren sind ausdrücklich die Immobilienmakler nach Absatz 1 Nr. 10, Spielbanken nach Absatz 1 Nr. 11, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Absatz 1 Nr. 8 und Rechtsanwälte, Notare und andere registrierte Personen im Sinne des § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz. Zu letzteren zählen etwa auch Inkasso-Unternehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Fast völlig geht am Ende des Absatzes 1 die Nr. 12 unter, in der es heißt: „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“. Mit dieser letzten Nummer ist jedoch ein Großteil der im Handel und in der Herstellung tätigen Unternehmen plötzlich doch noch mit umfasst. Gewerbliches Handeln ist dabei als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung zu verstehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besonders betroffen sind dabei die Branchen, in denen traditionell mit großen Barbeträgen gezahlt wird, wie beispielsweise die Gebrauchtwagenbranche, Edelmetallbranche und Juweliere, bei Kunst- und Antiquitätenhändler und bei Anbietern von Waren des Luxussegments.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Somit wird deutlich, dass stets individuell anhand der konkret ausgeübten Geschäftstätigkeit zu beurteilen ist, ob das Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet ist. Welche Sorgfaltspflichten sodann das verpflichtete Unternehmen treffen, bestimmt sich ebenfalls anhand der konkreten Umstände, da für die Einordnung der entsprechenden Sorgfaltspflichten stets ein risikobezogener Ansatz heranzuziehen ist, d.h. in welchem Umfang das Unternehmen Sorgfaltspflichten treffen, richtet sich größtenteils danach, wie oft und in welchem Umfang im täglichen Geschäft des Unternehmen Geschäfte oder andere Umstände sich ereignen, die ein erhöhtes Risiko von Geldwäschestraftaten aufweisen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz ist aber klar und deutlich: Personen oder Firmen, die gewerblich mit Gütern handeln, unterliegen dem Geldwäscherecht. Wer nichts unternimmt oder seine Organisation nicht darauf einstellt, riskiert hohe Bußgelder und andere Strafen, unter anderem können Gelder eingezogen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis“ fand am 07.11.2011 ein von der IHK Berlin organisierter Vortragabend statt, an dem neben Vertretern der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und dem Landeskriminalamtes Berlin auch Vertreter der Aufsichtsbehörde zur Geldwäscheprävention der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie vertreten waren. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zunehmend deutlich, dass die verpflichteten Unternehmen leider oftmals nicht genau wissen, ob sie überhaupt verpflichtet sind und welche Sorgfaltspflichten sie treffen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus diesem Grund veranstaltet die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte zukünftig einige Seminare, in denen den interessierten Unternehmen das Geldwäscherecht und die daraus konkret folgenden Sorgfaltspflicht näher gebracht werden soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei Teilnahmeinteresse, informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage unter www.dr-schulte.de oder schreiben dem für das Geldwäscherecht zuständigen Rechtsanwalt Christian M. Schulter eine E-Mail schulter@dr-schulte.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Ansprechpartner im Geldwäscherecht:&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-1667297652521535040?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/1667297652521535040/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwascheabwehr-alle-gewerblichen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1667297652521535040'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1667297652521535040'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwascheabwehr-alle-gewerblichen.html' title='Geldwäscheabwehr – Alle gewerblichen Händler müssen die Vorgaben des Geldwäscherechts beachten'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-8649260375465037327</id><published>2011-11-28T06:51:00.001-08:00</published><updated>2011-11-28T06:51:20.555-08:00</updated><title type='text'>Neues Vermögensanlagegesetz bringt § 34f Abs. 4 Gewerbeordnung - Vermögensanlagen müssen vermittelt werden von qualifizierten Marktteilnehmer</title><content type='html'>- Der Gesetzgeber versucht durch neues Recht Tippgeber und Mitarbeiter bei Vertrieben zu bändigen -&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Bankkaufmann (IHK)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Vermögensanlagegesetz verändert die Rechtsanlage in Bezug auf die Vermittlung von Kapitalanlagen und versucht mit einer Unsitte Schluss zu machen. Der Vertrieb von Kapitalanlagen über Tippgeber und unqualifizierte Personen wird erschwert. Dieses ist Teil des Konzepts, den Kapitalmarkt von unsauberen Produkten und Vertrieben zu reinigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung eines neuen Gesetzes über Vermögensanlagen (Vermögensanlagegesetz – VermAnlG) sowie die Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes vor. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen in weiteren Gesetzen und Verordnungen. Damit soll der sogenannte Graue Kapitalmarkt in teilweiser Anlehnung an die Bestimmungen für den Wertpapiermarkt strenger als bisher reguliert werden, um Anleger besser vor finanziellen Schäden zu schützen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus entstehen für die gewerblichen Finanzanlagenvermittler laufende jährliche Kosten in Höhe von ca. 800 bis 1 200 Euro durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von Vermögensschäden, die aus der fehlerhaften Vermittlung oder Beratung entstehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Schutz vor unseriösen oder schlecht qualifizierten Vermittlern und Beratern im Bereich der Finanzanlagen wird im Gesetzentwurf durch eine Neuregelung der gewerberechtlichen Erlaubnis verbessert, indem&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;– ein Sachkundenachweis und&lt;br /&gt;– der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Kapitalausstattung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Prüfungsschema ist nach der neuen Gewerbeordnung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. § 34f Abs. 1&lt;br /&gt;Definition des Finanzanlagevermittlers, der die Finanzanlagen vermittelt. Erlaubnis erforderlich.&lt;br /&gt;2. § 34f Abs. 2&lt;br /&gt;Die Erlaubnis ist zu versagen, bei&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;a. negativer strafrechtlicher Belastung und&lt;br /&gt;b. ungeordneten Vermögensverhältnissen oder&lt;br /&gt;c. Berufshaftpflichtversicherung sowie bei&lt;br /&gt;d. Nichterfüllung einer inhaltlichen Prüfung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nicht nur die Person des Gewerbetreibenden muss diese Kriterien erfüllen, sondern folgendes gilt nach dem neuen Recht auch für den in den Vertrieb eingeschaltete Personen (§ 34f Abs. 4 Gewerbeordnung):&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Finanzanlagevermittler dürfen direkt bei der Beratung und Vermittlung mitwirkende Personen nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen über einen Sachkundenachweis verfügen und geprüft haben, ob sie zuverlässig sind. Die Beschäftigung einer direkt bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Person kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Sachkunde oder Zuverlässigkeit nicht besitzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach der Intention des Gesetzes dürfte die Klausel umfassend auszulegen sein, dahingehend, dass jeder der mit dem Finanzanleger Kontakt hat, sei der Gewerbetreibende selber oder der in den Vertrieb einschaltete Dritte sowohl die notwendige Prüfung bestanden hat als auch zuverlässig ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erstaunlicherweise gilt diese sinnvolle Regelung im Sinne des Finanzanlegerschutzes nicht für Banken und auch nicht für die Vermittlung von Versicherungen. Die neue Norm des § 34f Abs. 4 Gewerbeordnung soll sicherstellen, dass nicht unqualifizierte Personen in den Vertrieb eingeschaltet werden, die dann an z.B. Bekannte und Verwandte Finanzanlagen vermitteln. Nur Profis sollen in Zukunft beraten oder vermitteln. Laien- und Strukturvertriebe werden es daher in Zukunft schwerer haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de &lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-8649260375465037327?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/8649260375465037327/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/neues-vermogensanlagegesetz-bringt-34f.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8649260375465037327'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8649260375465037327'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/neues-vermogensanlagegesetz-bringt-34f.html' title='Neues Vermögensanlagegesetz bringt § 34f Abs. 4 Gewerbeordnung - Vermögensanlagen müssen vermittelt werden von qualifizierten Marktteilnehmer'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-1188762297976847685</id><published>2011-11-28T06:15:00.001-08:00</published><updated>2011-11-28T06:15:40.748-08:00</updated><title type='text'>Alte Hasen Regel bei der Finanzanlagenvermittlung beschlossen</title><content type='html'>Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts schützt bisher Tätige durch Übergangsregelungen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann (IHK)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Kapitalmarkt für Produkte, die ausserhalb von Banken und Versicherungen vertrieben werden, wird reformiert. Dazu gehört auch, dass die Gewerbeordnung geändert wird und freie Finanzanlagenvermittler jetzt erhebliche Berufspflichten haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Bereich Vermittler wird der Berufszugang erschwert. Finanzanlagenvermittler benötigen einen Sachkundenachweis (müssen also eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer machen). Eine Berufshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden. Damit könnte die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen möglich werden. Es wird ein Register eingeführt wie bereits für die Versicherungsvermittler bei den Industrie- und Handelskammern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lange umstritten war, ob bereits berufstätige Vermittler durch eine Übergangsregelung geschützt werden sollen. Bei diesen soll auf die Prüfung verzichtet werden. Dagegen regte sich erheblicher Widerstand. Grund des Gesetzesvorhabens waren u.a. dunkle Gestalten, die zwar wenig Wissen aber sehr viel Vertriebskraft hatten. Rechtsanwalt Tintemann, Fachanwalt in Berlin hierzu: "Ein Bademeister sollte schwimmen können, um die kleinen Mädchen notfalls zu retten! Diese Idee hat sich nicht durchgesetzt."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gesetzesinhalt ist der Bestandsschutzregelung für Finanzanlagenvermittler (sog. Alte-Hasen-Regelung), wonach der Gewerbetreibende bzw. der Angestellte keiner Sachkundeprüfung bedarf, wenn er seit 01. Januar 2006 ununterbrochen als Anlagevermittler oder Analgeberater tätig war. Nach den neuen Regeln müssen aber auch unmittelbare Angestellte oder Mitarbeiter, die beraten, entsprechend qualifiziert sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für die Prüfung gelten lange Fristen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Für Gewerbetreibende sieht § 157 Absatz 3 Gewerbeordnung eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes (Mitte 2012) für den Nachweis der Sachkunde vor. Da auch Mitarbeiter von Gewerbetreibenden, die unmittelbar bei der Anlageberatung und –vermittlung mit- wirken, gemäß § 34f Absatz 4 über einen Sachkundenachweis verfügen müssen, muss auch Ihnen eine zweijährige Übergangsfrist gewährt werden, innerhalb derer sie sich qualifizieren und den Sachkundenachweis erwerben können."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für alte Hasen gilt die Schonklausel:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch hier ein Zitat aus der Begründung und Erläuterung des Gesetzes: "Für Gewerbetreibende und Angestellte im Sinne des § 34f Absatz 4 der Gewerbeordnung, die langjährig und ununterbrochen als selbständige Anlagevermittler oder Anlageberater mit einer Erlaubnis gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 der Gewerbeordnung oder als unselbständige Anlagevermittler oder –berater tätig waren, wird eine Bestandsschutzregelung eingeführt. Die erforderliche Sachkunde wird vermutet, sofern der Gewerbetreibende oder der Angestellte eine ununterbrochene Tätigkeit seit dem 1. Januar 2006 nachweisen kann. Bei selbständig tätigen Anlagevermittlern und/oder –beratern ist die ununterbrochene Tätigkeit durch die Vorlage der Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 der Gewerbeordnung und die lückenlose Vorlage der Prüfungsberichte gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung nachzuweisen. Bei unselbständigen Anlagevermittlern und/ oder –beratern ist der Nachweis durch Vorlage eines Arbeitsvertrages, von Arbeitszeugnissen oder einer Be- stätigung des Arbeitgebers zu erbringen. Der Stichtag 1. Januar 2006 entspricht dem in § 4 Satz 2 des Entwurfs der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) gewählten Stichtag."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu: "Die Alte-Hasen-Regelung ist ein zweischneidiges Schwert. Natürlich macht es Sinn, Bestandsschutzregeln einzuführen, um den Aufwand nicht zu übertreiben. Zusammen mit dem sonstigen Instrumentarium des Anlegerschutzes durch das neue Recht ist ein extrem kompliziertes und formales Recht entstanden. Das dürfte ausreichend sein, um die Anleger zu schützen".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de &lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-1188762297976847685?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/1188762297976847685/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/alte-hasen-regel-bei-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1188762297976847685'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1188762297976847685'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/alte-hasen-regel-bei-der.html' title='Alte Hasen Regel bei der Finanzanlagenvermittlung beschlossen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-8379070729986138052</id><published>2011-11-28T05:44:00.001-08:00</published><updated>2011-11-28T05:44:21.557-08:00</updated><title type='text'>FINANZANLAGENVERMITTLERGESETZ beschlossen - Rechtsänderungen zum Jahre 2012/2013</title><content type='html'>von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann (IHK)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtszersplitterung im Bereich Kapitalanlagen- und Versicherungsrecht wird seitens der Bundesregierung konsequent weiter betrieben und nunmehr ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verkündet. Diese Normen sollen alle Fragen rund um den sogenannten grauen Kapitalmarkt neu regeln. Grauer Kapitalmarkt - im Unterschied zum weißen Kapitalmarkt deshalb, weil die freien Kräfte der Wirtschaft hier regierten, während früher der Bereich der Versicherungen und Banken staatlich stark überwacht war. Hier wurde aufgrund des Europarechts erst Marktfreiheit eingeführt Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts (Deregulierung des Versicherungsmarktes).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aktuell erfährt der "graue" Kapitalmarkt also eine Regulierungswelle. So ist durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ein Produktinformationsblatt (PID) und durch das OGAW Umsetzungsgesetz ein wesentliche Anlegerinformation vorgeschrieben worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hintergrund sind die Skandale und Vermögensverluste für weite Teile der Anleger in den letzten Jahren sowie das Europarecht. Bisher galt: Produktanbieter und Vermittler auf dem grauen Kapitalmarkt bedurften schon immer einer Gewerbeerlaubnis und unterliegen den allgemeinen Anforderungen der Gewerbeordnung. In der Praxis war aber der Vertrauensgrundsatz sowie Vollzugsdefizite zu beobachten. Zudem bringen Regelungslücken immer Richterrecht hervor, welches häufig zu Rechtsunklarheit und schleichenden Entwicklungen führte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bisher galt schon:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- umfassende Prospektpflicht.&lt;br /&gt;- Haustürgeschäfte als Widerrufsrecht.&lt;br /&gt;- verbundene Darlehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der graue Kapitalmarkt war und ist Geldumverteilungsmaschine und Modebranche, wobei große Player sich vom Markt verabschieden mussten (Pleiten wie z.B. bei der Göttinger Gruppe, Eurogruppe).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das neue Recht erhöht die Anforderungen an freie Vermittler und an die Produkte des Graumarkts. Der Unterschied zum Wertpapierrecht ergibt sich wie folgt: Wertpapiere sind standardisiert und liquide, Vermögensanlagen sehr verschieden und oft illiquide Finanzprodukte (Treuhand-KGs, Atypisch stille Beteiligungen). Deshalb und wegen der Frage der Organisation erfolgt keine Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, sondern durch die Gewerbeaufsicht vor Ort. Politisch nicht durchsetzen konnten sich Stimmen, die diese Art der Aufteilung der Aufsicht für widersinnig halten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ansatzpunkte des neuen Rechts sind:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Gewerbeaufsicht wie bei der Versicherungsvermittlung&lt;br /&gt;- Produktregulierung ähnlich wie bei Wertpapieren&lt;br /&gt;- Haftungsregelungen und Vertriebsregeln wie bei dem Wertpapierrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zuerst zum Bereich Produkte: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht obliegt es nunmehr die Verkaufsprospekte auf Verständlichkeit zu überprüfen (wie bei Wertpapierverkaufsprospekten). Es wird zukünftig auch die innere Widerspruchsfreiheit der zwingenden Prospektangaben überprüfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Bereich Vermittler wird der Berufszugang erschwert. Finanzanlagenvermittler benötigen einen Sachkundenachweis. Eine Berufshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden. Damit könnte die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen möglich werden. Es wird ein Verzeichnis eingeführt wie bereits für Versicherungsvermittler bei den Industrie- und Handelskammern geführte Verzeichnis um die Finanzanlagenvermittler. Beschlossen ist der Bestandsschutzregelung für Finanzanlagenvermittler (sog. Alte-Hasen-Regelung), wonach der Gewerbetreibende bzw. der Angestellte keiner Sachkundeprüfung bedarf, wenn er seit 01. Januar 2006 ununterbrochen als Anlagevermittler oder Analgeberater tätig war. Nach den neuen Regeln müssen aber auch unmittelbare Angestellte oder Mitarbeiter, die beraten, entsprechend qualifiziert sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abgerundet wird das Gesetz durch eine systematisierende Angleichung bei der Prospekthaftung. Durch die Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes und die Streichung der Vorschriften über die Prospekthaftung aus dem Börsengesetz wird die bisherige künstliche Trennung aufgehoben. Inhaltlich finden sich die Vorschriften dann in Form einer Regelung im Wertpapierprospektgesetz wieder. Endlich wird dann auch die Verjährung der Haftung einheitlicher aussehen und vor allem verlängert. Künftig werden Banken und Sparkassen auch bei der Vermittlung von Finanzprodukten des Grauen Kapitalmarktes, bspw. Anteile an geschlossenen Fonds, die anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen haben. Die Anforderungen an Inhalt und Prüfung von Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen werden erhöht und Anbieter verpflichtet, Anlegerinnen und Anleger mittels eines Kurzinformationsblattes zu informieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de &lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-8379070729986138052?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/8379070729986138052/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/finanzanlagenvermittlergesetz.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8379070729986138052'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8379070729986138052'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/finanzanlagenvermittlergesetz.html' title='FINANZANLAGENVERMITTLERGESETZ beschlossen - Rechtsänderungen zum Jahre 2012/2013'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5025574126984391007</id><published>2011-11-26T06:15:00.000-08:00</published><updated>2011-11-26T06:15:19.962-08:00</updated><title type='text'>Das Ende des E-Gelds? - Änderungen im Geldwäscherecht</title><content type='html'>Hat die Anonymität im Internet bald ein Ende? Die Bezahlmöglichkeiten im Internet durch den Gebrauch von sogenanntem E-Geld sollen deutlich eingeengt und verschärft werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Begriff des E-Gelds ist weitestgehend unbekannt, die Möglichkeit anonym im Internet zu bezahlen haben dagegen schon viele genutzt. Bevorzugt werden dabei Prepaid-Bezahlkarten wie etwa Paysafecard oder Ukash. Aus Sicht der Geldwäscheprävention ist das E-Geld dem Gesetzgeber dabei schon länger ein Dorn im Auge. Während die Geldwäscheprävention gerade auf größtmögliche Transparenz ausgerichtet ist, um das „Waschen“ von Geldern aus Straftaten zu verhindern, ist gerade die Anonymität des E-Geldes ein begehrter Vorteil. Den Tätern einer Geldwäschestraftat, bei der illegale Gelder durch Verschleiern, mehrfache Transaktionen und Investitionen in z.B. Scheinunternehmen zu legalem Geld „gewaschen“ werden sollen, stehen durch den anonymen Erwerb solcher E-Geld-Karten und der sich daran anschließenden Möglichkeit der Investition oder erneuten Auszahlung des Geldes alle Türen offen. Genau dies soll zukünftig nicht mehr so einfach möglich sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber was ist eigentlich E-Geld genau? Das E-Geld ist eine relativ neue Form des Geldes. Definiert ist dieses in der EG-Richtlinie 2000/46 EG, worin in Artikel 1 E-Geld bezeichnet wird als:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„b) ...ein monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der&lt;br /&gt;(I) auf einem Datenträger gespeichert ist,&lt;br /&gt;(II) gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert, &lt;br /&gt;(III) von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei ist der Umsatz der E-Geld-Branche in den letzten Jahren geradezu unbemerkt enorm angewachsen. Nach bei Handelsblatt Online veröffentlichten Angaben von Hugo Godschalk, dem Koordinator des neu gegründeten Prepaid Forum Deutschland (PFD), welche als Zusammenschluss von 15 Anbietern die Interessen der Branche vertritt, gibt es deutschlandweit bereits etwa 40.000 Verkaufsstellen für Prepaid-Bezahlkarten. Der Umsatz soll sich im Jahr 2010 auf über 500 Millionen Euro belaufen haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das E-Geld an sich existiert dabei in zwei verschiedenen Formen, dem Kartengeld und dem Softwaregeld. Der Vorteil bei der Bezahlung mit E-Geld ist, dass man nicht seine persönliche Kreditkartennummer oder sonstige persönliche Daten angeben muss, sondern anonym bleiben kann. Genau dies ist jedoch auch der Grund, warum diese Bezahlform oftmals für kriminelle Handlungen, insbesondere Geldwäsche genutzt wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aufsehen erregte hier etwa der Fall der E-Gold Ltd. Hierbei handelte es sich um eine auf der Karibikinsel Nevis beheimatetes E-Geld-Unternehmen, welches den Kunden versprach, dass all ihr im Umlauf befindliches E-Geld von Edelmetallen wie Gold, Silber, Platin etc. gedeckt sei. 2008 wurden die geständigen Betreiber der E-Gold Ltd. wegen Geldwäsche im großen Stil von einem US-amerikanischen Gericht verurteilt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus Gründen und Erfahrungen wie diesem, beabsichtigt die Bundesregierung im Wege der Neuerungen im Geldwäscherecht auch den Bereich „E-Geld“ verstärkt unter die Lupe zu nehmen und das anonyme Zahlen zukünftig zu erschweren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;War es bislang problemlos möglich sich an Tankstellen, Kiosken usw. besagte E-Geld-Karten zu kaufen, ohne dabei seine Identität feststellen zu lassen, soll dies nach den Plänen der Regierung nicht mehr möglich sein. Der bisherige Entwurf des neuen "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention" sah bislang vor, dass jeder Kunde beim Kauf einer E-Geld-Karte seine Identität preisgeben muss, egal ob er E-Geld für 50.000 € oder für 1 € kauft. Damit wäre die Branche quasi am Ende, da es dem Kiosk an der Ecke oder der viel besuchten Tankstelle nicht möglich wäre, bei jedem dieser Kunden die persönlichen Daten abzufragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings ist hierbei noch nichts entschieden. Die geplante Abstimmung des Bundestags am 10.11.2011 über das "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention" wurde unter anderem deshalb kurzfristig verschoben, weil über den Themenbereich des E-Geldes noch Änderungsanträge eingereicht wurden, über die noch zu verhandeln war. Nach Angaben des Handelsblatt Online, soll dieser Antrag eine dahingehende Änderung vorsehen, dass die Identifizierungsgrenze beim Kauf von E-Geld-Karten auf 100 € angehoben werden soll. Damit wird der Branche zumindest das Überleben zugestanden. Ob dieser Vorschlag letztendlich umgesetzt und in das neue Geldwäschegesetz aufgenommen wird, bleibt indes abzuwarten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Genau diese Schwebelage führt jedoch bei den nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmern zunehmend zu Unmut. Niemand weiß genau, ob und in welchem Umfang er zukünftig Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen hat und welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus diesem Grunde veranstaltete die IHK Berlin am 07.11.2011 ein Seminar zum Thema Geldwäsche, zu dem neben dem Leiter der Geldwäschebekämpfung des Landeskriminalamtes Berlin und dem Leiter der Aufsichtsbehörde zur Geldwäscheprävention auch Vertreter der Kanzlei Dr. Schulte und Partner als Referenten geladen waren. Dabei wurde im Laufe des Abends deutlich, dass die verpflichteten Unternehmen sich in der Praxis vom Gesetzgeber allein gelassen fühlen und teilweise nicht wissen, wie sie die gesetzlich vorgegebenen Sorgfaltspflichten tatsächlich umsetzen sollen. Auch von offizieller Seite könne den Unternehmern bei bestimmten Fragen nicht geholfen werden, so die Erfahrungen der Unternehmer. Der erste Kriminalhauptkommissar des Kommissariats für verfahrensunabhängige Finanzermittlungen und Geldwäschebekämpfung erklärte den Teilnehmern hierzu, dass die Zusammenarbeit mit den verpflichteten Unternehmen wichtig für die Ermittlungsbehörden sei. Dabei käme es konkret darauf an, dass die Unternehmen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten eine sog. „Papierspur“ legten, die es den staatlichen Behörden bei späteren Ermittlungen erleichtern würde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Anbietern und Verkäufern besagter E-Geld-Karten, aber auch allen anderen verpflichteten Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz ist unbedingt zu raten, die Entwicklungen im Geldwäscherecht zu beachten und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um nicht gegen die neuen Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu verstoßen und damit erhebliche Geldbußen zu riskieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lesen Sie weitere interessante Artikel zu diesem Thema:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwaschepravention-praktisch---darf-der-ausweis-nach-dem-personalausweisgesetz-nicht-kopiert-werden.html"Geldwäscheprävention - Darf der Ausweis nach dem Personalausweisgesetz nicht kopiert werden?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwascherecht--sorgfaltspflichten-gibt-es-viele.html"Geldwäscherecht - Sorgfaltspflichten gibt es viele&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de &lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5025574126984391007?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5025574126984391007/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/das-ende-des-e-gelds-anderungen-im.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5025574126984391007'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5025574126984391007'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/das-ende-des-e-gelds-anderungen-im.html' title='Das Ende des E-Gelds? - Änderungen im Geldwäscherecht'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4649930765771923169</id><published>2011-11-23T08:02:00.001-08:00</published><updated>2011-11-23T08:02:40.020-08:00</updated><title type='text'>Oberlandesgericht (OLG) München - Rechtsschutz muss auch geschädigten Anlegern helfen</title><content type='html'>von Rechtsanwältin Danuta Wiest und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gerichtsurteil erklärt negative Versicherungsbedingungen für unwirksam&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Berlin/München &lt;br /&gt;Viele Verbraucher haben in den letzten Jahren Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen oder die alten Versicherungen modifiziert. Im Schadensfall ist die Überraschung groß, wenn die Versicherung mit Verweis auf die Ausschlussgründe die Hilfe verweigert. Teure und schwierige Rechtsstreite versucht die Versicherung so zu vermeiden und Kosten zu sparen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gerade Rechtsschutzverträge der neueren Generation enthalten Ausschlussgründe, wonach der Versicherungsnehmer keinen Leistungseintritt seines Rechtsschutzversicherers fordern kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das OLG München hatte sich mit folgender Klausel in einem Rechtsschutzvertrag zu befassen und zu klären, ob diese Klausel wirksam ist. Die Klausel lautet wie folgt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Rechtschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds).“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das OLG München sah in seiner Entscheidung vom 22.09.2011 zum Az.: 29 U 589/11 diese Klausel als unwirksam an. Zur Begründung verwies es darauf, dass der Versicherer als Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen gehalten ist, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die hier streitgegenständliche Klausel werde diesen Anforderungen aber nicht gerecht. Bereits die Verwendung des Wortes „Effekten“ mache dem Versicherungsnehmer nicht hinreichend deutlich, welche Reichweite der Ausschluss hat. Aus diesem Grund kann der Versicherungsnehmer die wirtschaftliche Tragweite eines Versicherungsvertragsabschlusses nicht ausreichend einschätzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das OLG führt zur Begründung aus, dass der Versicherungsnehmer bei Konsultation allgemein zugänglicher Quellen, keine eindeutige Antwort zur Erklärung des Begriffs „Effekten“ erhält. Dies ist jedoch gerade wichtig, da der Versicherungsnehmer nur so erkennen kann, wie weit die Tragweite des Ausschlusses wirkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der gleichen Begründung sah das OLG München auch den Ausschlussgrund „auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“ als unwirksam an. Auch in diesem Fall handelt es sich nach Auffassung des OLG München um keine klare und eindeutige Umschreibung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Begründung führt das OLG München wie folgt aus:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist die Reichweite des Nebensatzes „auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“ und der hiervon abhängende Umfang des Versicherungsschutzes nicht hinreichend verständlich. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Klausel den durchschnittlichen Versicherungsnehmer im Unklaren lässt, ob sich der Ausschluss nur auf die Geltendmachung von Ansprüchen erstreckt, die konkret auf Prospekthaftung  als Grundlage gestützt werden (z.B. § 13, § 13a VerkProspG), oder auch auf die Geltendmachung anderer, z.B. deliktischer Ansprüche, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen stehen, auf welche – abstrakt – die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin hierzu: "Die Entscheidung des OLG München hat weitreichende Konsequenzen für die Rechtsschutzversicherer. Findet sich eine Formulierung der Klausel, wie vom OLG München zu entscheidenden Fall, im Rechtsschutzvertrag, kann der Rechtsschutzversicherer nicht mehr so einfach seinen Leistungseintritt ablehnen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Da diese Klausel insgesamt unwirksam ist, entfällt sie vollständig, so dass dieser Ausschlussgrund kein Vertragsgegenstand mehr ist. Der Versicherer ist damit eintrittspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer sich zum Beispiel an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt hat und der der Beteiligung zugrunde liegende Emissionsprospekt fehlerhaft ist. Ebenso ist der Rechtsschutzversicherer zum Leistungseintritt verpflichtet, wenn Aktien oder Zertifikate erworben wurden und die Beratung vor dem Erwerb fehlerhaft war“, teilt Rechtsanwalt Tintemann mit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwältin Wiest hierzu: „Es lohnt sich also, auch bereits abgeschriebene Sachverhalte noch einmal bei der Rechtsschutzversicherung einzureichen. Diese muss dann eine Deckungsschutzzusage geben. Weigert sich die Versicherung hilft nur die Klage auf Erteilung des Deckungsschutzes. Droht die Verjährung muss man ggf. die Rechtsschutzversicherung und den eigentlichen Prozessgegner zunächst auf eigene Kosten verklagen, um seine Ansprüche zu sichern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Danuta Wiest, Rechtsanwältin&lt;br /&gt;Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de &lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4649930765771923169?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4649930765771923169/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/oberlandesgericht-olg-munchen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4649930765771923169'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4649930765771923169'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/oberlandesgericht-olg-munchen.html' title='Oberlandesgericht (OLG) München - Rechtsschutz muss auch geschädigten Anlegern helfen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-2420331393502684055</id><published>2011-11-23T07:27:00.000-08:00</published><updated>2011-11-23T07:27:41.102-08:00</updated><title type='text'>Geldwäscheprävention praktisch - darf der Ausweis nach dem Personalausweisgesetz nicht kopiert werden?</title><content type='html'>Das deutsche Geldwäschegesetz hält für die verpflichteten Unternehmen viele Sorgfaltspflichten bereit, bei deren Umsetzung viele Fragen offen bleiben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir berichteten hierüber ausführlich:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldwäscherecht - Sorgfaltspflichten gibt es viele&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwascherecht--sorgfaltspflichten-gibt-es-viele.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldwäsche - Gefahr für Ihr Unternehmen und die Gesamtwirtschaft&lt;br /&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldwasche--gefahr-fur-ihr-unternehmen-und-die-gesamtwirtschaft---hohe-busgelder-und-kontokundigungen-drohen.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So sind die Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, für die Ermittlungsbehörden eine sog. „Papierspur“ zu legen, damit im Verdachtsfall der eigentliche Täter festgestellt werden kann. Hierbei ist unter anderem die Identität des Vertragspartners festzustellen. In der Praxis erfolgt dies oftmals durch Kopieren des Personalausweises oder Reisepass. Doch stellt sich dabei die Frage: Darf man das?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insbesondere beim neuen Personalausweis herrscht hierzu eine besondere Verunsicherung. Das einschlägige Personalausweisgesetz (PauswG) regelt hierzu:&lt;br /&gt;§ 14 PauswG&lt;br /&gt;Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch&lt;br /&gt;- 1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,&lt;br /&gt;- 2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was genau darunter zu verstehen ist, wird unterschiedlich ausgelegt. So schrieb die Stiftung Warentest in ihrem Bericht vom 21.03.2011 zum neuen Personalausweis, dass es zukünftig verboten sei, den Personalausweis zu kopieren. Eine eindeutige gesetzliche Regelung konnte darin jedoch nicht genannt werden.&lt;br /&gt;Dabei ist es zumindest für den Bereich der Geldwäscheprävention relativ eindeutig. Selbst wenn ein generelles Kopieren des Personalausweises und Verwenden der so gespeicherten Daten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, so ist es den nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 Geldwäschegesetz (GwG) genehmigt Fotokopien anzufertigen. Im Gesetzestext heißt es:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Die Anfertigung einer Kopie des zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokuments nach §4 "http://dejure.org/gesetze/GwG/4.html" &lt;br /&gt; Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und die Anfertigung einer Kopie der zur Überprüfung der Identität vorgelegten oder herangezogenen Unterlagen nach §4 "http://dejure.org/gesetze/GwG/4.html" Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 gelten als Aufzeichnung der darin enthaltenen Angaben...“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit wird deutlich, ein Kopieren des Personalausweises zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz ist auch zukünftig erlaubt.&lt;br /&gt;Bei Seminarveranstaltung in den Räumen der IHK Berlin am 07.11.2011 wurden den Referenten Dr. Schulte, Andreas Ertel (LKA Berlin) und Jörg Lehnert (Berliner Senat) durch die Fülle der Fragen deutlich, dass erhebliche Verständnisprobleme und Umsetzungsprobleme seitens der betroffenen Unternehmen bestehen. Unter anderem kam die Frage auf: Widerspricht nicht das Personalausweisgesetz dem Geldwäscherecht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Ansprechpartner im Geldwäscherecht: &lt;br /&gt;Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de &lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-2420331393502684055?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/2420331393502684055/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwaschepravention-praktisch-darf-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2420331393502684055'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2420331393502684055'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwaschepravention-praktisch-darf-der.html' title='Geldwäscheprävention praktisch - darf der Ausweis nach dem Personalausweisgesetz nicht kopiert werden?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6072008116717210961</id><published>2011-11-21T05:37:00.001-08:00</published><updated>2011-11-21T05:37:28.696-08:00</updated><title type='text'>Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes - Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten</title><content type='html'>Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, treffen in bestimmten Situationen verschiedene Sorgfaltspflichten. Diese sind zu unterscheiden nach vereinfachte, allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten. Die Einordnung richtet sich hierbei grundsätzlich nach einem risikobezogenen Ansatz. Konkret bedeutet dies, dass die Beurteilung der Geschäftstätigkeit und der Kreis der Vertragspartner dafür ausschlaggebend sind, welche Sorgfaltspflichten das Unternehmen treffen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 3 GwG hat der Verpflichtete unter anderem den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Dies stellt in der Praxis gewisse Schwierigkeiten dar und soll im Folgenden kurz erläutert werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Grundsatz bei der Geldwäscheprävention heißt: Know your customer&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es soll somit eine größtmögliche Transparenz im geschäftlichen Alltag geschaffen werden. Dabei muss, neben anderen Pflichten, zu den in § 3 Abs. 2 GwG genannten Zeitpunkten auch ein möglicher wirtschaftliche Berechtigter abgeklärt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es muss zunächst durch einfaches Nachfragen festgestellt werden, ob hinter dem Vertragspartner ein wirtschaftlich Berechtigter steht, für den das Geschäft eigentlich getätigt wird. Ist dies der Fall, muss auch dessen Identität festgestellt werden und diese Angaben verifiziert werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wirtschaftlich Berechtigter kann sein:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Die natürliche Person, die den Vertragspartner direkt oder indirekt kontrolliert&lt;br /&gt;- Die Person, auf deren Veranlassung das Geschäft letztendlich durchgeführt wird oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird&lt;br /&gt;- Der hauptnützige Begünstigte einer fremdnützigen Gestaltung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Doch was ist konkret zu prüfen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schwierig wird es, wenn der Vertragspartner eine juristische Person ist. Es ist sodann zu prüfen, wer genau hinter dieser steht. Dabei ist die Eigentümerstellung ein Indiz dafür, dass dieser sodann auch der eigentliche wirtschaftlich Berechtigte ist. Ab einem Eigentums- bzw. Stimmrechtsanteil von 25 % oder mehr besteht die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich bei dem Inhaber derselben um den wirtschaftlich Berechtigten handelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen sind darüber hinaus diejenigen Personen festzustellen, die die dazwischengeschalteten Gesellschaften kontrollieren. Die Stimmrechte an verschiedenen Gesellschaften, die in einer Linie zu einem möglichen wirtschaftlich Berechtigten führen, werden dabei addiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Befreiung von der Feststellungspflicht des wirtschaftlich Berechtigten ist in § 5 Abs.2 GwG geregelt, wonach z.B. bei Geschäften mit börsennotierten Gesellschaften oder mit Kredit- bzw. Finanzinstituten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insgesamt ist immer auf die im Hintergrund stehende natürliche Person abzustellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus rechtlicher Sicht ist zu raten, das Unternehmen auf die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten hin zu überprüfen. Sofern das nötige Wissen oder entsprechend geschulte Mitarbeiter fehlen, ist weiter zu raten, die gesetzliche auferlegten Sorgfaltspflichten an professionelle Dritte „outzusourcen“, um Verstöße und Sanktionen zu vermeiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6072008116717210961?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6072008116717210961/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/sorgfaltspflichten-des.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6072008116717210961'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6072008116717210961'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/sorgfaltspflichten-des.html' title='Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes - Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5108083643496610716</id><published>2011-11-18T05:27:00.001-08:00</published><updated>2011-11-18T05:27:55.411-08:00</updated><title type='text'>Geldwäscherecht – Sorgfaltspflichten gibt es viele</title><content type='html'>Das Geldwäscherecht ist im Wandel. Zukünftig werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen stärker kontrolliert und zusätzliche Pflichten den Unternehmen auferlegt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was hierbei zu erfüllen ist und von wem, ist vielen nicht bekannt. Dabei sind die meisten Unternehmen einer Umsetzung nicht abgeneigt, sondern im Gegenteil daran interessiert, dass niemand ihr Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Frage lautet somit: Wer muss was wann tun?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Antwort hierauf ist eigentlich ganz leicht und doch wieder schwer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grundsätzlich ergibt sich aus § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wer sog. Verpflichteter ist. Neben den Banken und Versicherungen sind dies z.B. auch Immobilienmakler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare (unter bestimmten Voraussetzungen), Spielbanken und Personen, die mit Gütern handeln (!). Diese als letztes genannte Variante betrifft so gut wie alle gewerblich handelnden Unternehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was zu tun ist und wann, regeln dagegen die §§ 3, 5 und 6 GwG. Hierbei ist zunächst anhand einer Risikoanalyse zu prüfen, wie hoch das Geldwäscherisiko im konkreten Unternehmen ist und ob das Unternehmen dann vereinfachte, allgemeine oder verstärkte Sorgfaltspflichten treffen. So sind etwa die allgemeinen Sorgfaltspflichten in § 3 Absatz 2 GwG benannt. Diese sind im wesentlichen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Die Identifizierung des Vertragspartners &lt;br /&gt;- Die Einholung von Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung&lt;br /&gt;- Die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt &lt;br /&gt;- Die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und Aktualisierung der Kundendaten &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Trifft Sie als Unternehmen etwa eine verstärkte Sorgfaltspflicht, so haben Sie hierneben z.B. auch noch den PEP-Status abzuklären. Bei einem PEP handelt es sich um eine politisch exponierte Person, also z.B. ein ausländischer Staatschef, aber auch deren Frau, Tochter usw.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wann?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hiermit ist weniger der reine Zeitfaktor gemeint, sondern vielmehr der Anlass. So sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 3 Absatz 2 GwG bei folgenden Umständen einzuhalten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Bei Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung &lt;br /&gt;- Bei Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15 000 Euro oder mehr &lt;br /&gt;- Bei hinreichendem Verdacht, dass eine Transaktion einer Straftat nach § http://dejure.org/gesetze/StGB/261.html 261 StGB (Geldwäsche) oder der Terrorismusfinanzierung dient&lt;br /&gt;- Bei Zweifeln, ob die erhobenen Angaben zu der Identität des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kann oder will der Geschäftspartner diese Pflichten nicht erfüllen, so ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die Geschäftsbeziehung nicht zu begründen oder bestehende Geschäftsbeziehungen abzubrechen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Letztlich trifft das Unternehmen, das gesicherte Hinweise auf eine mögliche Geldwäsche hat, die Pflicht, hierüber eine sog. Verdachtsanzeige zu fertigen. Hierzu ist bereits deshalb zu raten, da das Unternehmen sich so vor der seinerseits drohenden “Mithilfe“ zur Geldwäsche befreien kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese vorangegangenen Ausführungen stellen nur im groben die regelmäßigen Pflichten und Vorgaben dar. Darüber hinaus gibt es etliche weitere Regelungen, die es in der Praxis den Unternehmen schwierig machen, sich völlig gesetzeskonform zu verhalten, ohne dabei die eigene Geschäftstätigkeit zu gefährden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um diese Probleme für die Unternehmen zu lösen, hatte zuletzt die IHK Berlin zu einem Seminar eingeladen, bei welchem neben Vertretern des Landeskriminalamtes Berlin und der Senatsverwaltung auch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner als juristische Referenten geladen waren. Da sich jedoch auch in diesem Rahmen erneut gezeigt hat, dass die Unkenntnis und Verunsicherung unter den Unternehmern weiterhin groß ist, wird die Kanzlei Dr. Schulte und Partner auch zukünftig zu diesem Thema Vorträge anbieten und einzelne Unternehmen in Sachen der Geldwäscheprävention beraten zur Seite stehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5108083643496610716?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5108083643496610716/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwascherecht-sorgfaltspflichten-gibt.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5108083643496610716'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5108083643496610716'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwascherecht-sorgfaltspflichten-gibt.html' title='Geldwäscherecht – Sorgfaltspflichten gibt es viele'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3304746402692101255</id><published>2011-11-18T03:43:00.000-08:00</published><updated>2011-11-18T03:43:03.724-08:00</updated><title type='text'>ALAG Auto-Mobil GmbH &amp; Co. KG verlegt Geschäftssitz nach Köln - Flucht zu einem schöneren Oberlandesgericht?</title><content type='html'>Die ALAG und deren Verhältnis zu ihren Anlegern, eine lange Geschichte. Viele Anleger lassen sich anwaltlich unterstützen, das Landgericht Hamburg hat viele Verfahren zu bewältigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie die Rechtsanwälte der ALAG Auto-Mobil GmbH &amp; Co. KG am 16.11.2011 in einem Gespräch mitteilten, wurde der Geschäftssitz der Gesellschaft nach Köln verlegt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner gehen davon aus, dass die Sitzverlegung rein prozesstaktische Hintergründe hat. Die ALAG hatte bisher Probleme mit der Rechtsprechung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg). Dieses hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass der Prospekt der ALAG Prospektfehler enthalten würde, die zur kompletten Rückabwicklung der Kapitalanlage führen würden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daher ergreift die Gesellschaft nun die Flucht zu einem anderen Gerichtsstand. Wegen der Vorschrift des § 32 b ZPO ist nämlich eine Prospekthaftungsklage nur am Sitz der Gesellschaft zu führen. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der neue Sitz der Gesellschaft hier für kommende Anlegerklagen gegen die Gesellschaft maßgeblich ist. Somit wären Prozesse in Zukunft nicht mehr in Hamburg sondern in Köln zu führen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Karten bezüglich der Rechtsauslegung werden daher einmal neu gemischt. „Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht Köln und auch das Oberlandesgericht Köln die ALAG Fälle ähnlich behandeln, wie dies das LG Hamburg und das OLG Hamburg bisher getan haben“, meint Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei plant, in Kürze weitere Anlegerklagen gegen die ALAG, deren ehemalige Gesellschafterin Albis Leasing AG und die Hanseatische Fonds Treuhand GmbH nunmehr vor dem Landgericht Köln einzureichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3304746402692101255?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3304746402692101255/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/alag-auto-mobil-gmbh-co-kg-verlegt.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3304746402692101255'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3304746402692101255'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/alag-auto-mobil-gmbh-co-kg-verlegt.html' title='ALAG Auto-Mobil GmbH &amp; Co. KG verlegt Geschäftssitz nach Köln - Flucht zu einem schöneren Oberlandesgericht?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6339813844422347384</id><published>2011-11-17T05:52:00.001-08:00</published><updated>2011-11-17T05:52:29.419-08:00</updated><title type='text'>Neues Geldwäscherecht - Gesetzgebungsverfahren verzögert sich weiter</title><content type='html'>Es ist bereits Vieles, und dabei nicht immer Richtiges, berichtet worden über die geplanten Änderungen bei der Geldwäscheprävention. Nun verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren des neuen Geldwäschegesetzes weiter. Eigentlich sollte am 10.11.2011 das neue Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, sodass es zum 01.01.2012 in Kraft treten kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun hat der Finanzausschuss am 09.11.2011 sprichwörtlich in letzter Sekunde die Beratung im Bundestag am heutigen 10.11.2011 überraschend von der Tagesordnung genommen. Grund hierfür seien umfangreiche Änderungsanträge, die weiteren Beratungsbedarf nach sich zögen, wie auf der Internetseite des Bundestags zu erfahren ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit einer abschließenden Beratung und Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention ist nun frühestens Ende November 2011 zu rechnen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies ist ein weiterer Rückschlag für die Unternehmen und Unternehmer, die von den Neuerungen des Geldwäschegesetzes betroffen sind, denn die Ungewissheit hält an. Dabei ist bereits seit längerem zu beobachten, dass viele Unternehmen sich unvorbereitet und allein gelassen fühlen, ob der zukünftigen Änderungen und den gravierenden Geldbußen bei Verstößen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Verunsicherung aufgreifend, hat zuletzt auch die IHK Berlin das Thema Geldwäscheprävention in einem extra einberufenen Themenabend behandelt und zahlreiche Mitglieder eingeladen. Neben Vertretern des Landeskriminalamtes Berlin und der der Senatsverwaltung unterstellten Aufsichtsbehörde für Geldwäscheprävention war zu diesem Vortrag auch Rechtsanwalt Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte &amp; Partner als Experte und Referent eingeladen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei hat sich im Laufe des Abends zunehmend gezeigt, dass bei den Unternehmen große Verunsicherung herrscht, was genau sie ab Anfang nächsten Jahres zu erfüllen haben und wie sie sich darauf vorbereiten können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die nun bekannt gegebene weitere Verzögerung beseitigt diese Unsicherheit nicht, da weiter nicht feststeht, welche Neuerungen tatsächlich in Kraft treten werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus juristische Sicht kann daher nur dazu geraten werden, sich als Unternehmer bereits frühzeitig bei einem im Geldwäscherecht erfahrenen Rechtsanwalt über die Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls prüfen zu lassen, ob Ihr Unternehmen für die anstehenden Änderungen des Geldwäscherecht vorbereitet ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6339813844422347384?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6339813844422347384/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/neues-geldwascherecht.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6339813844422347384'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6339813844422347384'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/neues-geldwascherecht.html' title='Neues Geldwäscherecht - Gesetzgebungsverfahren verzögert sich weiter'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-1069866307008890506</id><published>2011-11-15T07:06:00.000-08:00</published><updated>2011-11-15T07:06:02.275-08:00</updated><title type='text'>FCT Capital - Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG - Gesellschaft kann ausgeschiedenen Anlegern nur mit extremen Verlust entlassen</title><content type='html'>Die FCT Capital - Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG (vormals Fondas Capital-Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG) hat schlechte Nachrichten zu vermelden. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte hatten bereits im Jahre 2005 vor der Geldanlage gewarnt und die Graumarktanlage als überflüssig, teuer und schlecht konzipiert gebrandmarkt: http://www.dr-schulte.de/2005-pressemitteilungen/beteiligung-an-der-fondax-capital-trust-gmbh--co-kg.html&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Nichtsdestotrotz wurde die Geldanlage fröhlich vertrieben und Gelder eingesammelt.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Ein aktuell vertretener Anleger konnte nach einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht aus der Kapitalanlage ausscheiden. Die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Die Gesellschaft teilte nun 4.467,90 Euro als Auseinandersetzungsguthaben mit, welches zur Auszahlung kommen soll.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Bei einem eingezahlten Kapital vom 10.400,00 € ist dies sicherlich keine erfreuliche Entwicklung. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die berechnete Auseinandersetzungssumme für das Ausscheidensdatum zum 31.12.2009 berechnet wurde.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anleger, die sich hier wegen der Möglichkeit, aus der Gesellschaft vorzeitig auszuscheiden beraten lassen möchten, insbesondere wegen der Möglichkeit des Widerrufs auf Grund einer verwendeten fehlerhaften Widerrufsbelehrung, sollten sich bitte an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann wenden: "Ein Verlust von ca. 55% der eingezahlten Summe ist alles andere als eine Erfolgsbilanz; besser heute aussteigen, als noch weiterhin festhalten an dieser Art der Geldanlage, da nicht sicher ist, wie und ob die Gesellschaft die bereits eingefahrenen Verluste ausgleichen kann".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-1069866307008890506?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/1069866307008890506/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/fct-capital-trust-gmbh-co_15.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1069866307008890506'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1069866307008890506'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/fct-capital-trust-gmbh-co_15.html' title='FCT Capital - Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG - Gesellschaft kann ausgeschiedenen Anlegern nur mit extremen Verlust entlassen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3607595025938450588</id><published>2011-11-15T06:25:00.001-08:00</published><updated>2011-11-15T06:25:28.510-08:00</updated><title type='text'>Deutsche Polizei muss ausländische Straftäter in ihrer Heimatsprache belehren! Strafprozessordnung geändert!</title><content type='html'>Der fürsorgliche deutsche Gesetzgeber kümmert sich liebevoll um fremdsprachige Straftäter. Diese Tätergruppen sind seit neustem umfassend in ihrer Heimatsprache bei der Festnahme über ihre Rechte aufzuklären.  Diese neue Gesetzesvorschrift gilt zwar auch für Deutsche, stellt aber die hartgeprüfte Polizei vor ungeahnte Herausforderungen. Wie weiland der Schriftsteller und Winnetou-Erfinder Karl May muss der deutsche Polizist tausende Sprachen sprechen. Still und heimlich hat der Gesetzgeber eine Belehrungspflicht für festgenommene Straftäter in ihrer Heimatsprache eingeführt. Die Vorschrift ist offenbar unbekannt, obwohl sie seit dem 01. Januar 2010 in Kraft ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die zum 1. Januar 2010 durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts in Kraft getretene Vorschrift des § 114b StPO (Strafprozessordnung) hat u.a. die Bedürfnisse der der deutschen Sprache nicht mächtigen Festgenommenen im Blick. Durch die in dieser Vorschrift eingefügten Belehrungs-, Benachrichtigungs-, und Informationspflichten sind die Rechte eines festgenommenen deutschen wie ausländischen Bürgers gestärkt worden. In beiden Fällen kann der Festgenommene die notwendigen Informationen in Ruhe, da sie schriftlich vorliegen, durchlesen und sich dadurch besser auf die erste Vernehmung, also auf seine Verteidigung, vorbereiten. Dadurch wird dem besonderen Konfliktfeld zwischen kriminalpolitischen Interessen und der Wahrung des bedeutsamen Grundrechts auf Freiheit in der außergewöhnlichen Festnahmesituation für den Bürger Rechnung getragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die umfassenden Belehrungspflichten im Einzelnen - Schweigen, Anwalt, Arzt, "Mutti zu Hause anrufen", kostenlos Dolmetscher&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts neu eingeführten Vorschriften der §§ 114a bis § 114c enthalten eine gegenüber den Vorgängerregelungen umfassende Anordnung von Belehrungs-, Benachrichtigungs-, und Informationspflichten. Dem festgenommenen Beschuldigten sind nicht nur Beschuldigungsgrund (Tatvorwurf) und Haftgrund bzw. Grund der Festnahme unverzüglich mitzuteilen, sondern auch seine weiteren Rechte.&lt;br /&gt;Vor allem die Neuregelung des § 114b bezweckt die Vorverlagerung und Klarstellung der o.g. Pflichten gegenüber verhafteten Beschuldigten und stellt sicher, dass auch alle anderen Verhafteten bundesweit einheitlich so frühzeitig wie möglich über die ihnen zustehenden Rechte belehrt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zuerst ist die festgenommene bzw. festgehaltene Person gem. § 114b Abs. 2, S. 1, Nr. 1 über den weiteren Ablauf des Verfahrens zu informieren. Sie ist darüber zu belehren, dass sie unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach der Festnahme (also innerhalb von maximal 48 Stunden) dem Gericht gem. §§ 115, 115a vorgeführt wird, das sie zu vernehmen und über die weitere Inhaftierung zu entscheiden hat. Dies zu wissen, kann manche beruhigen, andere aber erschrecken, jedoch wird der Festgenommene dadurch im Klaren sein, was mit ihm demnächst passieren wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ferner ist der Festgenommene über sein Recht zu belehren, sich zur Sache äußern oder schweigen zu dürfen. Diese und die zwei folgenden Belehrungen entsprechen der Belehrung nach § 136 Abs. 1, S. 2 und 3, die nach § 163a Abs. 3, S. 2 bzw. Abs. 4 auch für die Polizei gelten. Sie ergeben sich auch aus Art. 6 EMRK und wiederholen das Gebot der Selbstbelastungsfreiheit - nemo tenetur se ispum accusare. Die Belehrung darüber schon zum Zeitpunkt der Festnahme und nicht erst zum Zeitpunkt der ersten Vernehmung, soll vor allem dem festgenommenen Beschuldigten eine angemessene Vorbereitung auf die erste Vernehmung ermöglichen. Dadurch wird ihm eine gewisse Zeit für die Entscheidung verbleiben, ob er bei der anstehenden Vernehmung aussagen oder schweigen wird, bzw. in den Vorführungsterminen nach §§ 115, 115a, 128 Einwände, und wenn ja, welche, gegen die Inhaftierung vorbringt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dazu kommen noch weitere Rechte, über welche der Betroffene zu belehren ist:  § 114b Abs. 2, S. 1, Nr. 3 – Beweisantragsrecht; § 114b Abs. 2, S. 1, Nr. 4 - Freie Wahl des Verteidigers; § 114b Abs. 2, S. 1, Nr. 5 - Freie Wahl des Arztes; § 114b Abs. 2, S. 1, Nr. 6 - Benachrichtigung von Angehörigen oder Vertrauten; § 114b Abs. 2, S. 2 - Unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers; § 114b Abs. 2, S. 3 - Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatlandes.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Art und Weise der Belehrung: unverzüglich und schriftlich&lt;br /&gt;Entscheidend ist aber die Art und Weise der Belehrung. Entgegen der bisherigen Praxis, wonach man über die prozessualen Rechte erst in der ersten Beschuldigtenvernehmung (diese liegt vor, wenn der Vernehmende dem Beschuldigten in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihm Auskunft verlangt) belehrt wurde, soll die verhaftete Person unverzüglich und schriftlich in einer ihr verständlichen Sprache über ihre o.g. Rechte schon bei ihrer Festnahme bzw. Festhalten belehrt werden. Dies kann unter Umständen (zuerst die Festnahme und später die Vernehmung) zeitlich viel früher als nach bisheriger Rechtlage passieren.&lt;br /&gt;All dies soll gewährleisten, dass der Beschuldigte sich bei solch einem gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf die Freiheit der Person, sowie aufgrund der Tatsache, dass er von einer Festnahme häufig überrascht ist und sich noch nie zuvor in einer solchen Lage befunden hat, auf seine erste Vernehmung vorbereiten kann.&lt;br /&gt;Zusätzlich muss sich der Verhaftende danach vergewissern, ob die schriftliche Belehrung ausreicht. Ist das nicht der Fall, so muss er ergänzend mündlich belehren. Wie diese dem Verhaftenden auferlegte Pflicht zu erfüllen ist, besagt das Gesetz jedoch nicht.&lt;br /&gt;Um späteren Unsicherheiten vorzubeugen, ob und mit welchem Inhalt der Festgenommene belehrt wurde, schreibt § 114b Abs. 1, S. 4 vor, dass der Festgenommene die Erteilung der Belehrung schriftlich zu bestätigen habe. Wenn die festgenommene Person sich weigert, bzw. wenn sie nicht schreiben kann, ist nach dieser Vorschrift zu Beweiszwecken dies zu dokumentieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Konsequenzen des Verstoßes gegen die Belehrungspflichten&lt;br /&gt;Es entsteht ein sehr interessantes Problem, wenn man sich fragt, welche Folgen von einem Verstoß gegen diese Belehrungspflichten zu erwarten sind. Dass es zu solchen Verstößen kommen muss, ist wohl nicht zu verhindern. In der Eile und Hektik des Geschehens wird insbesondere die Polizei entweder vergessen zu belehren oder, ebenso wahrscheinlich wie streitträchtig, dies tatsächlich oder angeblich nicht „unverzüglich“ machen. Über die Rechtsfolgen findet sich im Gesetz nichts. Das hat insbesondere Bedeutung, wenn der vorläufig festgenommene Beschuldigte bzw. verdächtige Zeuge nach der Festnahme Angaben zur Sache macht, ohne dass ihm die Belehrung nach § 114b erteilt worden ist.&lt;br /&gt;Die Wichtigkeit dieser Vorschrift, seine Auslegung und Entstehungsgeschichte sprechen dafür, dass solche Verstöße nicht folgenlos bleiben dürfen.&lt;br /&gt;Berücksichtigt sollte dabei werden, dass die Rechtsprechung  im Falle des Verstoßes gegen „gleichlautende Belehrungspflichten“ nach §§ 163a Abs, 3 und 4, 136 Abs. 1 ein Beweisverwertungsverbot annimmt. Meiner Ansicht nach gibt es keine sachlichen Gründe, um einen Verstoß gegen die gleichen Belehrungspflichten des § 114b anders zu beurteilen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bis dato gibt es keine Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem. Die Literatur tendiert überwiegend zu einem Beweisverwertungsverbot. Man soll aber differenzieren zwischen einer bewussten späten Belehrung, die sog. „Spontanäußerungen“ generieren soll und versehentlichen Versäumnissen. Eine Spontanäußerung wird angenommen, wenn eine Person gegenüber einem Strafverfolgungsorgan, ohne befragt zu werden, Angaben macht. Bei der ersten sollte in der Regel mit einem Beweisverwertungsverbot zu rechnen sein. In dem zweiten Fall sollte dies unschädlich sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbst wenn ein Beweisverwertungsverbot vorliegen sollte, wird sich dieses Verbot nicht auf solche Erkenntnisse erstrecken, welche von den Ermittlungsbehörden in der Zeit zwischen Verhaftung und Erstbelehrung in rechtmäßiger Weise aufgrund der Aussagen gewonnen wurden. Das Prinzip der amerikanischen „Fruit of the Poisonous Tree Doctrine“ findet hier keine Anwendung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bedeutung in der Praxis&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Polizei haben sich durch die Einführung der Musterbelehrungsbögen gut auf die neuen Belehrungspflichten vorbereitet. Im Rahmen von Dienstunterricht haben die Vorgesetzten diese Thematik beleuchtet und die Beamten sensibilisiert. Die Belehrungsbögen, die bei jedem Abschnitt aus dem Internet sowie aus dem Intranet der Berliner Polizei ausgedruckt werden können, sind dann bei jeder Polizeiwache, die mit einem Drucker und Internetzugang ausgestattet ist, zumindest in Online-Form, vorhanden. Zusätzlich hat die Polizei die deutsche Version sowie die gängigsten Sprachen (englisch, französisch) in den Kleintransportern und Streifenfahrzeugen stets in Griffweite. Innerhalb der Abschnitte werden die Formulare sowohl im sog. Vordruckraum als auch beim Wachhabenden gelagert. Bei den Einsatzhundertschaften, den Gefangenensammelstellen, den Dienststellen des Landeskriminalamts und den Referaten für Verbrechensbekämpfung  der örtlichen Direktionen gibt es einen Bearbeitungsraum, in dem die Belehrungsbögen zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3607595025938450588?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3607595025938450588/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/deutsche-polizei-muss-auslandische.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3607595025938450588'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3607595025938450588'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/deutsche-polizei-muss-auslandische.html' title='Deutsche Polizei muss ausländische Straftäter in ihrer Heimatsprache belehren! Strafprozessordnung geändert!'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-9181336899641515404</id><published>2011-11-14T05:55:00.001-08:00</published><updated>2011-11-14T05:55:36.922-08:00</updated><title type='text'>Deutsche Banken haben in der Praxis Probleme bei Umsetzung des neuen Datenschutzrechts</title><content type='html'>Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner hat in der vergangenen Woche einer Kundin der Ikano Bank GmbH und einem Kunden der Commerzbank AG geholfen, Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann (IHK) fragt nach bei Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der die Entscheidungen gerichtlich erwirkt hatte:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Welchen Erkenntnisgewinn gibt es aus der letzten Woche in Bezug auf das Datenschutzrecht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Tintemann: Das neue Datenschutzrecht gibt es bereits seit dem 01.04.2010. Es scheint allerdings bei den Banken bisher noch nicht angekommen zu sein. Es werden immer wieder Verfahrensfehler sichtbar, die dazu führen, dass die Banken Negativeinträge löschen müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Was hat dazu geführt, dass Sie für die hier vertretenen Mandanten Erfolge erzielt haben?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Tintemann: Bei einer Mandantin wurden die Probleme mit dem Schufa-Eintrag durch einen Umzug und nicht durch Zahlungsunwilligkeit verursacht. Hier hätte die Bank besser nachforschen müssen. Bei dem anderen Mandanten wurde irrtümlich von der Bank eine bereits verjährte Forderung bei der Schufa eingetragen. Das geht natürlich nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Können Sie uns typische Fehler nennen, die die Banken immer wieder machen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Tintemann: Nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen die Banken die Kunden vor einem Schufa-Negativeintrag in Mahnungen oder Kündigungen warnen. Dies wird oftmals übersehen oder der Eintrag bereits mit Versendung der Schreiben eingetragen. Hier werden oft Formfehler gemacht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Gibt es noch andere Fehler?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Tintemann: Oftmals übersehen die Banken, dass die Forderung, die eingetragen wird, auch fällig sein muss. Gerade beim Vorliegen einer wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung mit Bank oder Inkasso-Unternehmen entfällt aber die Gesamtfälligkeit. Der Negativeintrag ist dann rechtswidrig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Man liest auch viel von Abwägungsfehlern, was hat es damit auf sich?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Tintemann: Die Bank muss prüfen, ob der Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Diese Prüfung muss die Bank beweisen. Das haben zuletzt das Landgericht Verden, das Landgericht Hannover und das Amtsgericht Mitte bestätigt. Unterlässt die Bank die Prüfung oder kann Sie keinen Mitarbeiter benennen, z.B. weil der Eintrag automatisch erfolgt ist, ist das Vorgehen ebenfalls rechtswidrig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Schützt denn das neue Datenschutzrecht jetzt besser?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Tintemann: Seit dem neuen Recht ist es einfacher, die Formfehler von Banken, Inkasso-Instituten oder auch Telekommunikationsanbietern nachzuweisen. Dadurch sind Erfolge vor den Gerichten leichter zu erzielen. Die Kosten des Verfahrens trägt dann oft derjenige, der einen Negativeintrag zu Unrecht verursacht hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Vielen Dank für das Gespräch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-9181336899641515404?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/9181336899641515404/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/deutsche-banken-haben-in-der-praxis.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/9181336899641515404'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/9181336899641515404'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/deutsche-banken-haben-in-der-praxis.html' title='Deutsche Banken haben in der Praxis Probleme bei Umsetzung des neuen Datenschutzrechts'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6023710089399279980</id><published>2011-11-14T05:20:00.001-08:00</published><updated>2011-11-14T05:20:46.823-08:00</updated><title type='text'>Geldwäsche – Gefahr für Ihr Unternehmen und die Gesamtwirtschaft - hohe Bußgelder und Kontokündigungen drohen</title><content type='html'>Geldwäsche kennt jeder Unternehmer, doch die wenigsten haben Erfahrungen hiermit gemacht oder gehen auch nur davon aus, dass Geldwäsche in Ihrem Unternehmen möglich wäre. Dies ist jedoch oft ein Irrglaube.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldwäsche stellt ein Folgedelikt dar, bei welchem die Gewinne aus strafrechtlich relevanten Vortaten „reingewaschen“ werden sollen. Größtenteils stammt das inkriminierte Geld aus der organisierten Kriminalität. Dabei läuft die Geldwäsche an sich regelmäßig in drei Schritten ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Einschleusen (sog. „placement“), das Spuren verwischen (sog. „layering“) und das Legalisieren (sog. „integration“).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der ersten Phase wird das inkriminierte Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Dies geschieht etwa durch Investitionen in Unternehmen mit hohem Bargeldaufkommen, wie z.B. Restaurants, Spielhallen, Bars usw. Hier fällt es nicht auf, wenn täglich Geld in das Unternehmen eingebracht wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der zweiten Phase werden nach dem Unterbringen der Gelder bei Dritten (z.B. Banken) meistens zahlreiche Transaktionen oder komplizierte Auslandsüberweisungen durchgeführt, um die Spur des Geldes zu verwischen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der letzten Phase wird sodann das gewaschene Geld in „legale“ Geschäfte oder Unternehmen investiert. Mangels Bewusstsein für diese Investitionen ist die Realwirtschaft ohne Schutz.&lt;br /&gt;Die Gefahren der Geldwäsche sind dabei weitläufig. Ist ein Unternehmen erst einmal betroffen und der Geldwäscheverdacht bekannt geworden, ist der Reputationsschaden enorm und das Vertrauen potentieller Geschäftspartner belastet. Aber die Auswirkungen sind auch ganz konkret. Wer etwa gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes verstößt, dem droht eine Geldbuße bis zu 100.000 €. Zudem drohen auch strafrechtliche Konsequenzen, da nach § 261 Absatz 5 StGB auch derjenige eine Straftat begeht, der leichtfertig nicht erkennt, dass der angenommene Gegenstand oder das Geld aus einer strafbaren Vortat stammt. Zudem kündigen die Banken konsequent die Konten der betroffenen Firmen, auch wenn der deutsche Geschäftspartner nur Opfer der Geldwäsche war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber die Gefahren der Geldwäsche wirken sich auch auf die Gesamtwirtschaft aus. Das Prinzip der Marktwirtschaft zielt stets auf Gewinn und Vermehrung des eingesetzten Kapitals ab. Auch wenn dies nicht immer funktioniert, ist dies doch die grundsätzliche Intention.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Täter einer Geldwäschestraftat verfolgt dagegen primär ein anderes Ziel. Das inkriminierte Geld soll „legalisiert“ werden. Daher wird vielfach in Unternehmen, Immobilien oder ganze Branchen investiert, die keinen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Bei dem oben genannten Umfang der Gewinne aus organisierter Kriminalität kann der marktwirtschaftliche Wettbewerb leicht verzerrt oder völlig ad absurdum geführt werden. Auf diese Weise sind beispielsweise in Spanien ganze Neubau-Stadtteile an Schrottimmobilien entstanden, die die gesamte Bau- und Immobilienbranche in die Krise gestürzt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldwäscheprävention ist daher ein wichtiger Bestandteil des unternehmerischen Geschäftsalltags und sollte nicht vernachlässigt werden. Aus rechtlicher Sicht ist daher zu raten, von einem im Geldwäscherecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einem sonstigen Experten prüfen zu lassen, ob das Unternehmen für die Gefahren der Geldwäsche gewappnet ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Folgende Kriterien sprechen für Geldwäsche:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Der Kunde verlangt Anonymität (man kennt sich kaum und schon beim "Du", der Kunde hat einen unklaren Hintergrund)&lt;br /&gt;- Versuch des Kunden, den persönlichen Kontakt zum Verpflichteten ohne erkennbaren Grund zu vermeiden (große Geschäfte, aber nur gehetzt am Telefon)&lt;br /&gt;- Keine Preisaffinität des Kunden (auf einmal wird etwas zu einem tollen Preis verkauft, was sonst wie Blei in den Regalen liegt)&lt;br /&gt;- Der Klient verweigert notwendige und für das Geschäft übliche Auskünfte oder Unterlagen (was will der Kunde mit der Ware)&lt;br /&gt;- Versuch des Aufbaus eines über das normale Maß hinausgehenden Vertrauensverhältnisses (Einladungen, Events)&lt;br /&gt;- Versuch der Schaffung eines Abhängigkeitsverhältnisses (Hilfestellungen aller Art, Liebe und Glaube)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Seminar bei der IHK Berlin am 07.11.2011 erbrachte die Erkenntnis, dass seitens der Zuhörer aus der gewerblichen Wirtschaft erhebliche Verunsicherung über die Pflichten aus dem Geldwäscherecht herrschte und zudem die Gefahren nicht erkannt wurden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei betonte der Referent Andreas Ertel, Leiter der Abteilung beim Landeskriminalamt Berlin, dass deutsche Unternehmen häufig Opfer von Geldwäscherecht werden und aus allen Wolken fallen. Referent Jörg Lehnert, Leiter der Überwachungsabteilung des Landes Berlin, erläuterte, dass die Pflichten des Geldwäscherechts jetzt seitens der Behörden stärker überwacht werden. Hier geht es nicht darum, hohe Bußgelder zu Lasten der deutschen Wirtschaft zu generieren, sondern den Status Deutschlands als Geldwäscheparadies zu ändern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6023710089399279980?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6023710089399279980/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwasche-gefahr-fur-ihr-unternehmen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6023710089399279980'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6023710089399279980'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwasche-gefahr-fur-ihr-unternehmen.html' title='Geldwäsche – Gefahr für Ihr Unternehmen und die Gesamtwirtschaft - hohe Bußgelder und Kontokündigungen drohen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-8881717345187043777</id><published>2011-11-11T10:10:00.001-08:00</published><updated>2011-11-11T10:10:18.988-08:00</updated><title type='text'>FCT Capital - Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG - Kammergericht bestätigt Fehler in Widerrufsbelehrung</title><content type='html'>In einem Verfahren, das die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vor dem Landgericht Berlin und nunmehr vor dem Kammergericht geführt hat, hat sich bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung der Firma FCT Capital - Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG (vormals Fondax Capital-Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG) fehlerhaft ist. Das Kammergericht bestätigte in seinem Urteil die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Berlin und führte folgendes aus:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Die auf der Beitrittserklärung abgedruckte Belehrung genügt nicht den Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB in der Fassung vom 02.12.2004. Jedenfalls hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist ist die Belehrung nicht ausreichend präzise, da der Leser im Unklaren über den Zeitpunkt bzw. die für seine Bestimmung maßgeblichen Kriterien gelassen wird. Zur Begründung wird auf die Ausführung des Landgerichts, denen nichts hinzu zu fügen ist, Bezug genommen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit hat das Kammergericht bestätigt, dass sich die hier vertretenen Anleger auch noch Jahre nach Unterzeichnung der Kapitalanlage bei der FCT Capital - Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG von dieser lösen können. Dies gilt zumindest dann, wenn die Beteiligung in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde. Ein Haustürgeschäft kann die klassische Beratung zu Hause sein, jedoch sind auch Beratungen am Arbeitsplatz und ein offenes Ansprechen auf der Straße von den Regeln im BGB zum Haustürgeschäft erfasst.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu dem Urteil meint Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank - und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte: „Das Kammergericht hat hier erneut bestätigt, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen dazu führen können, dass Anleger auch noch nach Jahren die Möglichkeit haben, sich von einer Beteiligung zu lösen. Die Gesellschaft muss den Anlegern nun ein errechnetes Auseinandersetzungsguthaben auszahlen. Auf das Argument, dass eine Kapitalanlagegesellschaft die Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV abgeschrieben habe, kann sich das Unternehmen nur dann berufen, wenn der Text der Verordnung vollständig übertragen wurde. Dies ist oftmals nicht der Fall."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen oft dazu, dass Kapitalanlagen rückabgewickelt werden können oder weitere Einzahlungsverpflichtungen sowie eine Verpflichtung zur Nachhaftung für die Zukunft entfallen. Anlegern, die sich wegen ihrer Widerrufsmöglichkeiten beraten lassen wollen, können sich gerne an die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte wenden. Eine Erstberatung ist oftmals schon für eine geringe Gebühr möglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-8881717345187043777?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/8881717345187043777/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/fct-capital-trust-gmbh-co.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8881717345187043777'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8881717345187043777'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/fct-capital-trust-gmbh-co.html' title='FCT Capital - Trust GmbH &amp; Co. Beteiligungsfonds 2 KG - Kammergericht bestätigt Fehler in Widerrufsbelehrung'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3964237331017677235</id><published>2011-11-11T07:32:00.001-08:00</published><updated>2011-11-11T07:32:42.064-08:00</updated><title type='text'>Rechtsanwalt in der Schufa-Hölle - Betroffener Rechtsanwalt erfolgreich gegen negativen Schufa-Eintrag der Commerzbank AG verteidigt</title><content type='html'>Die Commerzbank AG hat in einem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte geführten Verfahren einen angeblich irrtümlich veranlassten Negativeintrag zur Löschung gebracht und sich zur Unterlassung und Kostentragung verpflichtet. Was war Hintergrund des Rechtsstreits?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte &amp; Partner meldete sich ein Rechtsanwaltskollege aus Berlin, der eine neue Zweigstelle eröffnen und hierzu einen Mietvertrag abschließen wollte. Hier verlangte die Hausverwaltung eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft. Zudem hatte sich der Kollege ein neues Auto bestellt und wollte dieses vollständig über eine Bank finanzieren lassen. Die Bank lehnte die Finanzierung jedoch überraschend ab und verwies auf eine negative Schufa-Auskunft zur Bonität des Rechtsanwalts. Dies konnte sich der Rechtsanwaltskollege nicht erklären und wandte sich zunächst an die Schufa Holding AG. Durch eine Schufa-Selbstauskunft, die er online abrufen konnte, wurde die Commerzbank als Verantwortliche für den Negativeintrag ausgemacht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da die eigenen Bemühungen des Kollegen, eine Löschung des Eintrages bei der Schufa oder durch die Commerzbank zu erreichen, ohne Erfolg blieben, meldete er sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und bat hier um fachliche Hilfe und Unterstützung. Die Commerzbank hatte hier eine sehr alte und bereits verjährte Forderung, die noch aus Studentenzeiten des Rechtsanwalts herrührte, zur Eintragung gebracht und diesen damit quasi über Nacht für kreditunwürdig erklärt. Dies wollte der Rechtsanwaltskollege nicht auf sich sitzen lassen. Es wurde daher sofort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Commerzbank vor dem Landgericht Berlin eingereicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Termin zur Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf den 11.11.2011 vom Landgericht Berlin festgesetzt. Noch vor Durchführung des Termins meldete sich jedoch die Commerzbank und teilte über ihre Prozessbevollmächtigte mit, dass der Eintrag irrtümlich erfolgt sei. Erst nach einem weiteren Telefonat von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann mit der Prozessbevollmächtigten Kollegin erklärte sich die Commerzbank dazu bereit, die Schufa Holding AG zur Wiederherstellung des ursprünglichen Scorewertes aufzufordern, der vor dem falschen Eintrag bestand. Zudem gab die Commerzbank für die Zukunft eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und erkannte die ihre Verpflichtung an, die Kosten für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und somit auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten in dem Verfahren zu tragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hierzu meint Anwalt Tintemann: „Unsere Rechtsanwaltskanzlei konnte mit den hier vorhandenen Spezialkenntnissen sofort helfen und den Konflikt im Sinne des Mandanten zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Dank des schnellen und entschlossenen Handelns des Kollegen war hier ein Vorgehen im Rahmen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möglich. Es zeigt sich wieder einmal, dass derjenige, der einen Schufa-Negativeintrag findet, sofort handeln und einen Spezialisten im Bereich des Datenschutzrechts aufsuchen sollte.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3964237331017677235?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3964237331017677235/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/rechtsanwalt-in-der-schufa-holle.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3964237331017677235'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3964237331017677235'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/rechtsanwalt-in-der-schufa-holle.html' title='Rechtsanwalt in der Schufa-Hölle - Betroffener Rechtsanwalt erfolgreich gegen negativen Schufa-Eintrag der Commerzbank AG verteidigt'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4697242465933912356</id><published>2011-11-11T07:10:00.001-08:00</published><updated>2011-11-11T07:10:46.430-08:00</updated><title type='text'>Verwaltungsgericht Frankfurt kippt das Provisionsweitergabeverbot an Kunden - Klage eines Versicherungsvermittlers erfolgreich</title><content type='html'>Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts 9 K 105/11.F kann ein Vermittler Provisionen an den Kunden weiterleiten. Diese Entscheidung hebt damit die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes  für Privatversicherungen vom 08.03.1934 auf. Danach ist es Vermittlern von Versicherungsverträgen untersagt, Provisionen an den Kunden weiterzugeben ('Provisionsabgabeverbot'). Bisher hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch Kunden unrechtmäßig erhaltene Provisionsanteile an den Vermittler zurückerstatten müssen (BGH Urteil vom 17.06.2004; AZ III ZR 271/03).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Verwaltungsgericht war anderer Meinung, weil es die Vorschrift, die folgenden Wortlaut hat: „Den Versicherungsunternehmen und den Vermittlern von Versicherungsverträgen wird untersagt, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren.“ für zu unbestimmt hielt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verstöße gegen das vorgenannte Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat dem Kläger die Einleitung eines Bußgeldverfahrens im Hinblick auf sein Verhalten in Aussicht gestellt. Der Kläger begehrt im vorliegenden Verfahren gegenüber der Beklagten die Feststellung, dass er berechtigt ist die ihm von Versicherungsunternehmen gewährten Provisionen an die Endkunden teilweise weiterzugeben.&lt;br /&gt;Die für versicherungsaufsichtsrechtliche Verfahren zuständige 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat der Klage stattgegeben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Bankkaufmann IHK&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4697242465933912356?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4697242465933912356/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/verwaltungsgericht-frankfurt-kippt-das.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4697242465933912356'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4697242465933912356'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/verwaltungsgericht-frankfurt-kippt-das.html' title='Verwaltungsgericht Frankfurt kippt das Provisionsweitergabeverbot an Kunden - Klage eines Versicherungsvermittlers erfolgreich'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4305330397179727562</id><published>2011-11-10T07:32:00.000-08:00</published><updated>2011-11-10T07:32:27.307-08:00</updated><title type='text'>Geldwäscherecht – Verunsicherung der Unternehmen nimmt zu - Gesetzesänderung droht zum 01.01.2012</title><content type='html'>Das Geldwäscherecht ist mit dem Geldwäschegesetz und seinen Nebengesetzen zum  Gesetzesmonster geworden. In der Praxis wissen viele, insbesondere aus dem Nichtfinanzsektor, nicht, welche Pflichten sie genau treffen und wie sie diese umzusetzen haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als wäre dies nicht genug, plant die Bundesregierung umfangreiche Neuerungen im Geldwäscherecht, die voraussichtlich zu 01.01.2012 in Kraft treten werden. Besonders betroffen werden hiervon die „normalen“ Unternehmer sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Agieren die Banken und Versicherungen bereits seit Jahren professionell mit ganzen Abteilungen zur Geldwäscheprävention, ist dieses Thema bei den übrigen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, wie etwa Immobilienmakler, Edelmetallhändler, Autohäusern usw. eher vernachlässigt worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass sich etwas ändern muss und wird, steht fest. Die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering), ein international geltendes Institut zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat 2009 die Bundesrepublik Deutschland geprüft und festgestellt, dass Deutschland ein “Geldwäscheparadies” ist. Um diese Schmach auszuwetzen zieht die Bundesregierung nun die Zügel an und verschärft nicht nur die Pflichten, sondern kündigt verstärkte Kontrollen und Bußgeldverhängungen an. In Berlin etwa hat der Senat gleich eine neue Behörde gegründet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um ihre Mitglieder bestmöglich auf die zukünftigen Änderungen vorzubereiten, hat die IHK Berlin am 07.11.2011 einen Themenabend veranstaltet, zu dem neben einem Vertreter des Landeskriminalamtes Berlin und dem Behördenleiter der Aufsichtsbehörde zur Geldwäscheprävention auch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner als Referenten eingeladen wurde. Dabei hat sich gezeigt, dass die Verunsicherung bei den Unternehmer immens ist. Nur die wenigsten wissen, welche Pflichten sie konkret treffen und wie sie diese in die Praxis umzusetzen haben. Ganz zu schweigen von den zukünftig neu hinzutretenden Verpflichtungen. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Das Geldwäschegesetz legt dem verpflichteten, deren Bestimmung schwierig genug ist, auf, im Rahmen der internen Sicherungsmethoden eine Gefährdungsanalyse des Geschäftsalltags mit entsprechender Risikoeinschätzung vorzunehmen. Das hört sich im Gesetzestext gut an, erklärt jedoch niemandem genau, wie dies zu erfolgen hat und an welchen Kriterien diese Analyse zu messen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insbesondere, da Verstöße gegen das Geldwäscherecht neben Reputationsverlusten und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch Bußgelder von bis zu 100.000 € nach sich ziehen, sollte das Thema Geldwäsche zukünftig stärker beachtet werden. Viele Unternehmen werden gezwungen sein, sich Hilfe von Dritten ins Haus zu holen und ggf. einzelne Pflichten an Dritte „outzusourcen“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulter und Partner werden hierbei neben den bestehenden Vortragsangeboten auch weiterhin einzelne Unternehmen beraten und Lösungen aufzeigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Haben Sie zum Thema Geldwäscheprävention Fragen, wenden Sie sich gerne an den für das Geldwäscherecht zuständigen Kollegen Rechtsanwalt Christian M. Schulter oder schreiben Ihre Anfrage direkt per L-Mail an: schulter@dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/-yrU8ytVvpBQ/TrvueiA4wUI/AAAAAAAAAEA/y1Nhf0Do3gI/s1600/vortrag%2Bgeldwa%25CC%2588scherecht.JPG" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="214" width="320" src="http://4.bp.blogspot.com/-yrU8ytVvpBQ/TrvueiA4wUI/AAAAAAAAAEA/y1Nhf0Do3gI/s320/vortrag%2Bgeldwa%25CC%2588scherecht.JPG" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Referenten:&lt;br /&gt;Andreas Ertel, Leiter der Abteilung beim Landeskriminalamt Berlin&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Lehrbeauftragter&lt;br /&gt;Jörg Lehnert, Leiter der Überwachungsabteilung des Landes Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Bankkaufmann IHK&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4305330397179727562?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4305330397179727562/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwascherecht-verunsicherung-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4305330397179727562'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4305330397179727562'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwascherecht-verunsicherung-der.html' title='Geldwäscherecht – Verunsicherung der Unternehmen nimmt zu - Gesetzesänderung droht zum 01.01.2012'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/-yrU8ytVvpBQ/TrvueiA4wUI/AAAAAAAAAEA/y1Nhf0Do3gI/s72-c/vortrag%2Bgeldwa%25CC%2588scherecht.JPG' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6910912504661239505</id><published>2011-11-10T06:56:00.000-08:00</published><updated>2011-11-10T06:56:24.329-08:00</updated><title type='text'>Bundesgerichtshof lehnt Beschwerde von Lone Star Funds ab - Überhöhte Zinsen konnten zurückgefordert werden</title><content type='html'>von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Kläger konnte erfolgreich 155.109,91 Euro Zinsen zurückfordern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Dr. Schulte im Gespräch mit dem Sachverständigen für Kontenprüfung, Hans Joachim Eibl aus Laufen, der die Kläger unterstützt hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Herr Eibl, was waren die Hintergründe?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachverständiger Eibl: Ich habe berechnet, dass die Inkasso-Firma von Lone Star Hudson Advisors Germany GmbH aus Frankfurt dem Käufer eines Grundstücks genau 155.109,91 Euro zuviel an Zinsen und an verschwundenen Guthaben bei der Ablöse seines Kredites berechnet und abverlangt. Dieses Geld muss Lone Star Funds, in den vor allem amerikanische Pensionskassen investierten, nun mit Zinsen seit dem Jahre 2006 zurückzahlen. Der Käufer des Grundstücks bekam das Grundstück damals nur, wenn die Lone Star Zweckgesellschaft aus dem Grundbuch verschwindet. Lone Star saß am längeren Hebel und ließ sich das Kaufansinnen von dem Vermögensverwalter teuer bezahlen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Warum waren die Zinsen falsch berechnet?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachverständiger Eibl: Der Inkassodienst Hudson Advisors verdoppelte im Auftrag von Lone Star einfach bei der Abrechnung den Zinssatz auf 9 Prozent. Das schien zunächst möglich, da die zehnjährige Zinsbindung von rund 4,25 Prozent bei der HypoReal Estate Bank AG (HRE) bereits 2004 ausgelaufen war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Juristisch hat der Kläger also alles richtig gemacht; er hat unter Vorbehalt gezahlt und dann die Zahlungen überprüfen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachverständiger Eibl: Ja, der Rückforderungsvorbehalt ist nach § 814 BGB sehr wichtig. ach dem bisherigen Zinssatz und getätigten Tilgungen hätte die Ablösesumme 2.002.739,97 Millionen Euro betragen müssen. Hudson Advisors verlangte aber 2.157.849,88 Euro. Der Vermögensverwalter zahlte den Wucherpreis, um sein Grundstücksgeschäft nicht zu gefährden. Doch zum Glück hatte er vorher angekündigt, dass er die Summe nur unter dem Vorbehalt zahle, dass er die Rechtmäßigkeit der Erhöhung von 4,25 auf 9 Prozent Zinsen sowie eine Unterschlagung von Überweisungsraten überprüfen lassen werde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: § 814 BGB formuliert den Rechtsgedanken, dass eine freiwillige Zahlung zurückgefordert werden kann, wenn man sich dieses vorbehält. Wer zahlt, obgleich er weiß, dass er hierzu nicht verpflichtet ist, soll auch nicht zurückfordern dürfen. Zudem hat das Gericht formuliert, dass Lone Star nicht berechtigt war, einfach die Zinsen so zu erhöhen. Das sei rechtsmißbräuchlich. Das Urteil des Landgericht Frankfurt 2-25010/08 ist rechtskräftig, nachdem Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof dieses bestätigt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir danken Ihnen für das Gespräch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/-pXSXO3g7ZA8/TrvmB7Kgk6I/AAAAAAAAAD0/dM6AvQgMH2M/s1600/GoMoPa.NET_1739660739374036135.jpeg" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="206" width="150" src="http://1.bp.blogspot.com/-pXSXO3g7ZA8/TrvmB7Kgk6I/AAAAAAAAAD0/dM6AvQgMH2M/s320/GoMoPa.NET_1739660739374036135.jpeg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Finanznachrichtendienst Gomopa fasst die Hintergründe wie folgt zusammen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"HRE hatte als bad bank alle Schrottimmobilienkredite der Bayerischen Mutter HVB Real Estate Bank AG übernehmen müssen. Als im Jahre 2003 der HVB-Konzern von der italienischen Uni Credito Gruppe gekauft wurde, wurde die HRE Bank AG ausgegliedert und war auf sich gestellt. Infolge dessen war sie so stark insolvenzgefährdet, dass sie sich nur noch über den Verkauf ihrer immobiliengesicherten Kredite an die Lone Star Gruppe retten konnte. Die Amis kauften am 1. Juli 2004 das HRE-Imobilien-Kreditpaket für 3,6 Milliarden Euro.&lt;br /&gt;Was für die Bank gut war, war für die Kunden eine Katastrophe. Denn der Geschäftszweck von Lone Star Funds besteht im schnellen Verwerten der Grundstücke und der darauf liegenden Forderungen. Das wollte man innerhalb von 5 Jahren schaffen. Man vereinnahmte entweder die freiwillig angebotenen Ablösebeträge oder die Erlöse aus den zwangsweise durchgeführten Grundstücksverwertungen.&lt;br /&gt;Allein von Dezember 2004 bis Juli 2006 nahm Lone Star Funds etwa 900 Millionen Euro ein. Das Geld ging an die extra für den HRE-Kreditpaket-Kauf eingerichtete Mantelgesellschaft LSF 5 Olympic LLC in Hamilton auf den Bermudas, eine Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit und ohne Mitarbeiter. Lone Star schickte zum Geldeintreiben ihre beiden Inkassofirmen Hudson Advisors GmbH und Westend Olympic GmbH in Deutschland vor. Für Westend Olympic GmbH fungiert übrigens als Treuhänder die Deutsche Bank Finance Limited auf Jersey (Kanalinsel der Queen).&lt;br /&gt;Diesem Heuschrecken-Inkasso sah sich nun im Jahre 2006 der deutsche Vermögensverwalter ausgesetzt, der nun ein Grundstück abbekam, bei dem nicht mehr die HRE, sondern Hudson Advisors im Grundbuch festsaß. Und er bekam das Grundstück nur, wenn er den alten Kredit ablöste."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6910912504661239505?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6910912504661239505/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/bundesgerichtshof-lehnt-beschwerde-von.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6910912504661239505'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6910912504661239505'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/bundesgerichtshof-lehnt-beschwerde-von.html' title='Bundesgerichtshof lehnt Beschwerde von Lone Star Funds ab - Überhöhte Zinsen konnten zurückgefordert werden'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/-pXSXO3g7ZA8/TrvmB7Kgk6I/AAAAAAAAAD0/dM6AvQgMH2M/s72-c/GoMoPa.NET_1739660739374036135.jpeg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3834664682970793959</id><published>2011-11-10T06:25:00.001-08:00</published><updated>2011-11-10T06:25:49.896-08:00</updated><title type='text'>IKANO Bank GmbH widerruft Schufa-Eintrag nach Prozess vor Landgericht Wiesbaden - offensichtlich helfen nur Klagen, Klagen, Klagen gegen den Schufa-Irrsinn</title><content type='html'>von Rechtsanwalt Sven Tintemann, Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die IKANO Bank GmbH ist deutschlandweit bekannt, da sie für ein großes Möbelhaus mit gelbem und blauem Logo sogenannte Family-Bezahlkarten ausgibt. Die Möbelhauskarte führte direkt zum negativen Schufaeintrag einer Kundin, die dann von den Rechtsanwälten erfolgreich vertreten wurde; warum? Eine Betroffene aus München hatte nach ihrem Umzug offenbar ein Schreiben der IKANO Bank GmbH nicht erhalten. Angebliche Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis im Rahmen der Bezahlkarte wurden dann sofort bei der Schufa Holding AG als sogenannten Negativeintrag eingemeldet. Die Betroffene, die das Missverständnis und den Postverlust ohne weiteres erklären konnte, versuchte erst einmal auf eigene Faust das Problem zu lösen. Dann wurden Rechtsanwälte eingeschaltet. Auch ein außergerichtliches Anschreiben der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ließ die IKANO Bank GmbH zunächst unbeantwortet. Ein Schreiben der inzwischen eingeschalteten Real Inkasso GmbH &amp; Co. KG kam erst nach der gesetzten Frist an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nur einstweilige Verfügung vor dem Landgericht hilft offenbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwälte beantragten daher beim Landgericht Wiesbaden den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die IKANO Bank GmbH. Das Gericht setzte den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 09.11.2011 fest. Mit Schreiben vom 04.11.2011 meldete sich die IKANO Bank GmbH über ihre Prozessbevollmächtigten und teilte mit, sie habe in der Zwischenzeit die Löschung des streitgegenständlichen Schufa Eintrages veranlasst. Darüber hinaus erklärte sich die IKANO Bank GmbH dazu bereit, die Kosten des Rechtsstreites zu übernehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Nachfrage der Rechtsanwälte bei der Mandantin erbrachte, dass tatsächlich der Schufa-Negativeintrag in der Zwischenzeit gelöscht worden war. Der Scorewert der Mandantin hatte sich auch schon wieder erholt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der die Mandantin hier vertreten hatte: „Für die Mandantin stellte die Negativeintragung bei der Schufa Holding AG eine erhebliche wirtschaftliche Bedrohung dar. Eine andere Bank hatte bereits den Dispositionskredit der Mandantin gekündigt und mit Fälligstellung der offenen Forderungen gedroht. Eine Hausfinanzierung wackelte ebenfalls. Es war hier daher schnelle Hilfe nötig, um schlimmen Folgeschaden zu verhindern. Dies ist nun gelungen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Sven Tintemann&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3834664682970793959?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3834664682970793959/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/ikano-bank-gmbh-widerruft-schufa.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3834664682970793959'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3834664682970793959'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/ikano-bank-gmbh-widerruft-schufa.html' title='IKANO Bank GmbH widerruft Schufa-Eintrag nach Prozess vor Landgericht Wiesbaden - offensichtlich helfen nur Klagen, Klagen, Klagen gegen den Schufa-Irrsinn'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4631302019457032698</id><published>2011-11-02T05:03:00.001-07:00</published><updated>2011-11-02T05:03:10.522-07:00</updated><title type='text'>Mobbing im Internet – wie wehrt man sich? Zwei brandneue Entscheidungen oberster Gerichte</title><content type='html'>von Assessor Ralf Hornemann, Rechtsanwälte Dr. Schulte &amp; Partner&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Internet geht’s manchmal zu wie auf dem Schulhof: Beschimpfungen, Anschuldigungen, falsche Verdächtigungen – und alles natürlich frei erfunden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinnehmen muss man so etwas nicht, genau wie in der analogen Zeit gibt es Grenzen, an die sich jeder halten muss. Wer über die Stränge schlägt, dem wird straf- oder zivilrechtlich „auf die Finger gehauen“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schwierig wird die Sache nur dadurch, dass die Hetze im Internet auch über Seiten, Foren oder Blogs erfolgen kann, die nicht in Deutschland beheimatet sind. Hier gelten andere Gesetze. Den Verantwortlichen ausfindig und haftbar zu machen, ist meist sehr schwer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben es jetzt in zwei Entscheidungen wesentlich erleichtert, zu seinem Recht zu kommen. Die Europarichter haben entschieden, dass die Auswirkungen eines im Internet veröffentlichten Inhalts auf die Persönlichkeitsrechte einer Person am besten von dem Gericht des Ortes beurteilt werden, an dem der Geschädigte den Mittelpunkt seiner Interessen hat. Das Wohnsitzgericht also ist dafür zuständig, über den gesamten Schaden zu entscheiden, der dem Betroffenen im Gebiet der Europäischen Union entstanden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das ist ein nicht unerheblicher Vorteil: denn der Aufwand, zu seinem Recht zu kommen, ist erheblich geringer, wenn man das vor der Haustür tun kann!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der deutsche BGH, Aktenzeichen VI ZR 93/10, schlägt in die gleiche Kerbe, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz mit Auslandsbezug sind deutsche Gerichte zuständig. Und es kommt noch besser: Der Geschädigte kann auch von seinem Recht Gebrauch machen, die Anwendung deutschen Rechts zu wählen!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im jetzt entschiedenen Fall wollte ein Unternehmer unwahre und ehrenrührige Behauptungen, er habe zweifelhaftes Geschäftgebaren und zahle mit seiner Kreditkarte Sex-Rechnungen, entfernen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sozusagen „nebenbei“ haben die Bundesrichter eine Anleitung entworfen, wie der sogenannte Hostprovider – der Speicherplatz für fremde Inhalte bereitstellt - angehalten werden kann, persönlichkeitsrechtswidrige Inhalte zu entfernen, wenn der Verfasser dieser Inhalte nicht zu ermitteln ist. Da die Ausgestaltung dieser Anleitung im Einzelnen jedoch noch nicht vollends geklärt ist, bleibt es weiter notwendig, fachkundigen Rat für schnelle und effektive Rechtsdurchsetzung einzuholen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4631302019457032698?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4631302019457032698/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/mobbing-im-internet-wie-wehrt-man-sich.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4631302019457032698'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4631302019457032698'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/mobbing-im-internet-wie-wehrt-man-sich.html' title='Mobbing im Internet – wie wehrt man sich? Zwei brandneue Entscheidungen oberster Gerichte'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7362570729486171655</id><published>2011-11-01T13:39:00.001-07:00</published><updated>2011-11-01T13:39:56.385-07:00</updated><title type='text'>Wer einmal eine Reise macht.... am besten ohne Bargeld - Geldwäscherecht hat Tücken</title><content type='html'>von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es sind angespannte Zeiten. Die Finanzkrise erfasst langsam ganz Europa, Daten von Steuersündern werden wie Ware an Behörden verkauft und das Gespenst des internationalen Terrorismus und dessen Finanzierung geistern immer noch herum.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem Zusammenhang werden auch die Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen verschärft. Dabei geht es oft nicht um den banalen Zigarettenschmuggel, sondern um die Mitnahme von Bargeld und der damit verbundene Verdacht der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jeder weiß ungefähr, dass er nicht „zu viel“ Bargeld bei sich führen darf oder es zumindest anmelden muss. Konkretes wissen jedoch die wenigsten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nicht anders ging es zwei finnische Staatsbürgern, die in Deutschland einen gebrauchten PKW aus dem Luxus-Segment kaufen wollten. Dazu führten sie mehrere Zehntausend Euro mit sich, um diesen, wie bei Gebrauchtwagen üblich, bar zu zahlen. Da sie den Kauf mit einem Kurzurlaub verbinden wollten und die Übergabe erst für den nächsten Tag geplant war, fuhren beide zu einem Tagesurlaub in die Schweiz und wurden an der Grenze prompt kontrolliert. Die sich hieraus resultierenden rechtlichen Probleme führten zu einem hohen Bußgeld und der Erkenntnis: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei ist es eigentlich gar nicht schwer zu wissen, was man beim Grenzübertritt darf und was nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zunächst ist zwischen EU-Außengrenzen und EU-Binnengrenzen zu unterscheiden. An den Außengrenzen der EU, also auch nach Liechtenstein oder der Schweiz, besteht die Pflicht, Bargeld ab 10.000,00 € zuvor unaufgefordert den jeweiligen Behörden schriftlich zu melden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An Grenzen zwischen EU-Staaten muss Bargeld ab 10.000,00 € dagegen nur mündlich und auf Nachfrage eines zuständigen Beamten angegeben werden. Unaufgefordert muss man hier nichts melden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unterschiedlich ist wiederum, was alles angegeben werden muss. So müssen an den Außengrenzen der EU neben Bargeld auch Reiseschecks, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Inhaberaktien, Zinskupons, Sparbücher, Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen angemeldet werden. An den Binnengrenzen der EU dagegen müssen auf Nachfrage neben Bargeld auch Wertpapiere (Aktien, Tafelpapiere, Zinskupons usw.), Schecks, Wechsel, Sparbücher und elektronisches Geld genannt werden.&lt;br /&gt;Zudem sind auch Edelmetalle (Gold- und Silberbarren) und Edelsteine anzugeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hält man sich nicht an diese Pflichten, droht einem in beiden Fällen ein empfindliches Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung, wird zudem eine Meldung an das zuständige Finanzamt gemacht. Beim Verdacht der Geldwäsche wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet und das gesamte Geld darf mehrere Tage beschlagnahmt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass zwar „jeder“ unangemeldet bis zu 10.000,00 € mit sich führen darf. Es kommt jedoch auf die „tatsächliche Sachherrschaft“ an. Fahren etwa vier Personen mit einem PKW von Deutschland in die Schweiz und der Fahrer hat in seiner Jackentasche 40.000,00 €, so werden diese nicht automatisch auf die vier Insassen aufgeteilt, was sodann ausreichen würde. Vielmehr wird dieses Geld ausschließlich dem Fahrer zugeordnet, da es sich bei diesem befand.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich durchaus lohnt, sich vor einer Reise mit größeren Geldbeträgen genau zu erkundigen, um spätere Probleme zu vermeiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ist man dagegen beim unerlaubten „Geldtransport“ erwischt worden, sollte man sofort Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, da es insbesondere mit Hinblick auf die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige teilweise um Tage oder sogar Stunden geht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seminar bei der IHK Berlin am 07.11.2011 mit dem Autor Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;http://www.ihk-&lt;br /&gt;berlin.de/System/VstTermine/1566908/tg_07_11_2011_42895.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7362570729486171655?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7362570729486171655/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/wer-einmal-eine-reise-macht-am-besten.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7362570729486171655'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7362570729486171655'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/wer-einmal-eine-reise-macht-am-besten.html' title='Wer einmal eine Reise macht.... am besten ohne Bargeld - Geldwäscherecht hat Tücken'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7380391113123942668</id><published>2011-11-01T13:27:00.001-07:00</published><updated>2011-11-01T13:27:14.507-07:00</updated><title type='text'>Geldwäschebeauftragte - externe Hilfe oder Eigenverantwortung, neue Pflichten drohen Unternehmen</title><content type='html'>Seminar bei der IHK Berlin am 07.11.2011 mit dem Autor Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://www.ihk-berlin.de/System/VstTermine/1566908/tg_07_11_2011_42895.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einige Unternehmen, wie Banken und Versicherungen, haben ihn schon länger, viele, auch kleinere Unternehmen müssen ihn spätestens mit In-Kraft-treten des neuen Geldwäschegesetzes vorweisen können:&lt;br /&gt;Den sog. „Geldwäschebeauftragten“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei stellt sich die Frage, ob man auf die internen Mitarbeiter zurückgreift oder diesen Bereich outscourct und professionelle externe Hilfe in Anspruch nimmt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sowohl die Einrichtung eines internen Geldwäschebeauftragten, wie auch die Beauftragung externer Anbieter bringen jeweils Vor- und Nachteile mit sich. Es kommt zunächst auf die Größe des Unternehmens an und die Frage, ob überhaupt geeignete Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die aus dem täglichen Geschäft entbehrt werden können und sich ausreichend qualifiziert der Pflichten eines Geldwäschebeauftragten annehmen können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hat das verpflichtete Unternehmen keinen geeigneten Mitarbeiter oder kann es niemanden hierfür entbehren, bleibt nur die Inanspruchnahme externer Hilfe. Es gibt hierbei verschiedene Anbieter, welche diese gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben gegen Entgelt wahrnehmen. Dies erhöht zum Einen die Qualität der Geldwäscheprävention, entlastet zum Anderen das Unternehmen, da es sich nicht mehr selbst um die tägliche Kontrolle, das Schulen der Mitarbeiter, die Identifizierung der Geschäftskunden, das Prüfen von Konten, Erstellen von Verdachtsanzeigen etc. kümmern muss. Zudem wird die Haftung des Geldwäschebeauftragten für Pflichtverstöße ebenfalls ausgelagert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es kommt daher im Kern darauf an, ob es dem Unternehmen möglich ist, aus dem eigenen Personal einen Geldwäschebeauftragten zu ernennen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Geldwäschegesetz regelmäßig neben dem eigentlichen Geldwäschebeauftragten auch die Ernennung eines Stellvertreters vorsieht. Wer jedoch lediglich aus Kostengründen auf professionelle externe Hilfe verzichtet, sei darauf hingewiesen, dass im Zuge des neuen Geldwäscherechts auch verstärkt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Unternehmen kontrolliert werden soll. Werden hier Beanstandungen festgestellt, drohen zukünftig empfindliche Geldbußen. Des Weiteren reichen zukünftig fahrlässige Pflichtverletzungen aus, um als Ordnungswidrigkeit eingestuft zu werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es gilt also: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Bankkaufmann IHK&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7380391113123942668?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7380391113123942668/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwaschebeauftragte-externe-hilfe.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7380391113123942668'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7380391113123942668'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/geldwaschebeauftragte-externe-hilfe.html' title='Geldwäschebeauftragte - externe Hilfe oder Eigenverantwortung, neue Pflichten drohen Unternehmen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4605050843469494746</id><published>2011-11-01T12:54:00.001-07:00</published><updated>2011-11-01T12:54:28.433-07:00</updated><title type='text'>Deckungsschutzklage gegen Advocard erfolgreich</title><content type='html'>Viele Rechtsschutzversicherungen reagieren in der letzten Zeit auf Deckungsschutzanfragen ihrer Kunden und Versicherungsnehmer schnell mit ablehnenden Antworten. Die Kunden sind verunsichert und wollen dann oft nichts mehr unternehmen, da sie sich sowohl davor fürchten, eine Klage auf eigene Kosten gegen den eigentlichen Schädiger einzureichen als auch davor, ihre eigene Rechtsschutzversicherung zu verklagen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin zeigt, dass in begründeten Fällen durchaus ein Vorgehen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer sinnvoll sein kann. So wurde hier ein Verfahren gegen die Rechtsschutzversicherung Advocard (nach eigenen Angaben Anwalts Liebling) vor dem Amtsgericht Hamburg St. Georg anhängig gemacht, mit dem Antrag, festzustellen, dass die Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, Rechtsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu gewähren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dem Fall zu Grunde lag eine Deckungsschutzanfrage der Rechtsanwälte, welche die Rechtsschutzversicherung mit der Begründung abgelehnt hatte, dass der Erwerb der Anlage im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie stehe. Hiergegen wandte sich der Versicherungsnehmer und wies darauf hin, dass ein Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung gerade nicht vorliege. Zwar hätten sich die Eheleute damals beim Finanzberater dahingehend geäußert, dass sie an einer Immobilienfinanzierung interessiert seien. Diese sei jedoch nicht Beratungsinhalt gewesen sein. Vielmehr hätte der Anlageberater gesagt, man solle doch zuvor eine gewinnbringende Anlage tätigen, um die Finanzierung dann besser absichern zu können. Einen Zusammenhang sahen die Eheleute hier nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Klageeinreichung durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte wurde die Angelegenheit durch die Rechtsschutzversicherung gar nicht erst weiter verfolgt. Es wurde sofort eine Deckungsschutzzusage für das außergerichtliche und auch das gerichtliche Verfahren gegen den eigentlichen Schädiger erteilt. Die Rechtsschutzversicherung erklärte sich darüber hinaus bereit, sämtliche Kosten für die eingereichte Deckungsschutzklage ebenfalls zu übernehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hierzu mein Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der nunmehr Deckungsschutz für seine Mandantschaft erstritten hat: „Die Rechtsschutzversicherungen verweigern oftmals den Deckungsschutz unter Bezugnahme auf pauschale Ausschlussgründe. Diese sind jedoch oftmals derartig weit gefasst, dass konkret überprüft werden muss, ob der Ausschlussgrund auch wirklich eingreift. In dem hier vorliegenden Fall war es aus unserer Sicht offensichtlich, dass die Angelegenheit nicht unter den Ausschlussgrund fiel. Daher haben wir Klage eingereicht. Nunmehr hat die Rechtsschutzversicherung eingelenkt. Als Rechtsschutzversicherungskunde sollte man daher vor einer Klage gegen die eigene Rechtsschutzversicherung auf Erteilung des Deckungsschutzes nicht zurückschrecken."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gerade in Bezug auf Bauausschlussklauseln oder auch Ausschlussklauseln, die rund um den Erwerb von Kapitalanlagen gestaltet sind, werden die Versicherungsbedingungen oftmals durch den Rechtsschutzversicherer sehr extensiv ausgelegt. Dies bedarf in jedem Fall einer Überprüfung. Der Anwalt rät hier: "Lassen Sie sich so leicht nicht die Butter vom Brot nehmen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist auf Angelegenheiten aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert und hier seit vielen Jahren erfolgreich für die hier vertretene Mandantschaft tätig. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4605050843469494746?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4605050843469494746/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/deckungsschutzklage-gegen-advocard.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4605050843469494746'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4605050843469494746'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/11/deckungsschutzklage-gegen-advocard.html' title='Deckungsschutzklage gegen Advocard erfolgreich'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5340876739699703246</id><published>2011-10-19T00:28:00.000-07:00</published><updated>2011-10-19T00:30:06.282-07:00</updated><title type='text'>Wer hilft beim Thema Datenschutzrecht und bei einem Negativeintrag in einer Auskunftei (z.B. Schufa, Creditreform, Bürgel …)?</title><content type='html'>Das Datenschutzrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich in Deutschland, aber auch weltweit nicht gerade besonderer Beliebtheit erfreut. Gerade zum Umgang mit Negativeinträgen bei Auskunfteien, wie der Schufa Holding AG, der Creditreform oder Bürgel gibt es im Internet verschiedene Informationen von mal mehr, mal wieder seriösen Anbietern. Bisher hatten sich auch nur wenige Rechtsanwälte auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Allerdings scheint mit der Anzahl der Betroffenen Kunden / Verbraucher, die Probleme mit Banken, Versicherungen, Telefonanbietern, Vermietern oder sogar ihrem Arbeitgeber bekommen, auch die Anzahl der Anbieter anzusteigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwälte aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beschäftigen sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Rechtsgebiet des Datenschutzrechts und insbesondere mit der Problematik der Löschung von Negativeinträgen in Auskunfteien.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielen Betroffenen konnte bereits außergerichtlich geholfen werden. Hierzu reicht meist ein juristisch anspruchsvolles und gut durchrecherchiertes Anschreiben an die entsprechende Stelle, die für den Negativeintrag verantwortlich ist. Hier konnten in der Vergangenheit bereits Negativeinträge durch folgende Firmen zur Löschung gebracht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG&lt;br /&gt;- H&amp;M Hennes und Mauritz B.V. &amp; Co. KG&lt;br /&gt;- Bayerischer Inkasso Dienst AG&lt;br /&gt;- Telekom Deutschland GmbH&lt;br /&gt;- Lindorff Inkasso GmbH&lt;br /&gt;- Commerzbank AG&lt;br /&gt;- Universum Inkasso GmbH&lt;br /&gt;- Schufa-Holding AG (nach Löschung des Eintrags durch eintragende Stelle)&lt;br /&gt;- MLP Finanzdienstleistungen AG&lt;br /&gt;- Deutsche Postbank AG&lt;br /&gt;- Santander Consumer Bank AG&lt;br /&gt;- EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch gerichtlich waren die Rechtsanwälte in verschiedenen Verfahren erfolgreich. Unter anderem wurden Urteile gegen folgende Gesellschaften erstritten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Landesbank Berlin AG (LBB) &lt;br /&gt;- Telekom Deutschland GmbH (einstweilige Verfügung)&lt;br /&gt;- Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Berlin)&lt;br /&gt;- Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Verden - &lt;a href="http://tintemann.de/wp-content/uploads/2011/08/VuR-05-2011-191-193.pdf"&gt;http://tintemann.de/wp-content/uploads/2011/08/VuR-05-2011-191-193.pdf&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;- Bayerischer Inkasso Dienst (Urteil Landgericht Berlin – &lt;a href="http://tintemann.de/wp-content/uploads/2011/08/VuR_7_2011.pdf"&gt;http://tintemann.de/wp-content/uploads/2011/08/VuR_7_2011.pdf&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach einer durch die Rechtsanwälte eingereichten Klage kam es im Wege eines Vergleichs oder während des Rechtsstreits zu einer Löschung von Einträgen folgender Gesellschaften:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Targobank (Eintrag während des Verfahrens gelöscht)&lt;br /&gt;- UniCredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank)&lt;br /&gt;- Readybank AG (Eintrag vor Urteil erledigt)&lt;br /&gt;- Commerzbank AG (Eintrag vor Urteil erledigt)&lt;br /&gt;- Santander Consumer Bank AG&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zu Negativeinträgen in Auskunfteien finden Sie in unserem Fachartikel (&lt;a href="http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/informationen-zur-vorzeitigen-loschung-eines-schufa-negativeintrages.html"&gt;http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/informationen-zur-vorzeitigen-loschung-eines-schufa-negativeintrages.html&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;oder in einem Fernsehbeitrag des Senders NTV (&lt;a href="https://www.youtube.com/watch?v=Hhht2annlvU&amp;feature=player_embedded"&gt;https://www.youtube.com/watch?v=Hhht2annlvU&amp;feature=player_embedded&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Informieren Sie sich daher bitte besonders sorgfältig, bevor Sie einen Rechtsanwalt oder ggf. sogar einen Dienstleister, der keine Anwaltszulassung hat, mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In unserer Kanzlei stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Bankkaufmann IHK&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5340876739699703246?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5340876739699703246/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/10/wer-hilft-beim-thema-datenschutzrecht.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5340876739699703246'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5340876739699703246'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/10/wer-hilft-beim-thema-datenschutzrecht.html' title='Wer hilft beim Thema Datenschutzrecht und bei einem Negativeintrag in einer Auskunftei (z.B. Schufa, Creditreform, Bürgel …)?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-2458019362402555049</id><published>2011-10-14T01:09:00.001-07:00</published><updated>2011-10-14T01:09:55.891-07:00</updated><title type='text'>Das System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“: Ein Marktbericht Oktober 2011</title><content type='html'>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin haben wiederholt über die Methodik im „Steuersparmodell Eigentumswohnung“ berichtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das zugrunde liegende System ist immer gleich. Mittels unangekündigter Telefonanrufe, Ansprachen in Einkaufszentren mit stattfindenden Gewinnspielen oder durch Tippgeber im Bekanntenkreis werden friedliche Steuerbürger darüber informiert, dass es Möglichkeiten gäbe, Steuern zu sparen. Ob man sich das einmal anhören wolle. Wer will das nicht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach einem freundlichen Hausbesuch eines Mitarbeiters des ansprechenden Vertriebsunternehmens, in dem die Vermögenslage des Haushaltes geklärt wird und gleichzeitig auch entsprechend Unterlagen durch den Besuchenden eingesammelt werden, folgt ein bis zwei Wochen später der Rückruf: Ja, die Angesprochenen seien in der Lage, hier ihre steuerliche Veranlagung wesentlich zu verbessern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es folgt ein Besuch in einem luxuriös ausgestattetem Büro eines Vertriebsunternehmens, in dem dann die Katze aus dem Sack gelassen wird: Der Erwerb einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung soll die Lösung sein. Dabei brauche man sich als Erwerber um nichts kümmern: Die Beschaffung einer passenden Wohnung, die entsprechende Finanzierung sowie die Vor- und Nachbereitung des Kaufes würden einem abgenommen werden. Der Erwerb einer Eigentumswohnung sei das Beste, was den Angesprochenen passieren könne, da Immobilien ja vermeintlich im Wert ständig steigen und dann später (meist wird ein Zeitraum von zehn Jahren genannt) wieder mit Gewinn verkauft werden können. Die monatlich zu zahlenden Raten an die Bank zur Finanzierung des Kaufes seien zwar erheblich, diese würden jedoch aufgefangen werden durch die Mieteinnahmen und die steuerlichen Vorteile.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Immer öfter wird auch die Übernahme der so genannten Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten, usw.) versprochen. &lt;br /&gt;Recht zügig wird dann der Notartermin vorgenommen, bei dem dann die Immobilie notariell beurkundet gekauft wird. Es folgt der Abschluss des Darlehensvertrages, der in der Zwischenzeit vom Vertriebsunternehmen vorbereitet wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Danach dauert es meist nicht lange, bis sich die hoffnungsvollen Erwerber der Immobilie geschädigt fühlen. Meist ist die tatsächliche monatliche Belastung wesentlich höher als versprochen. Darüber hinaus hat man ja, was meist nicht vorher mitgeteilt wird, als Eigentümer einer Immobilie neben Rechten auch erhebliche Pflichten, beispielsweise wenn die Eigentümergemeinschaft, bei der man nun plötzlich Mitglied ist, Nachzahlungen beschließt, weil dringend notwendige Reparaturen anstehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn die finanzielle Lage dann für die Erwerber immer prekärer wird, bleibt vielfach nur der Weg in die Privatinsolvenz oder der Weg zu einem Anwalt, der versucht, die rechtlichen Möglichkeiten der Erwerber zur Rückabwicklung des fehlgeschlagenen Geschäftes zu nutzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Rechtsanwälten von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist dieser Lauf der Dinge gut bekannt. Allerdings ist seit geraumer Zeit auf dem lukrativen Gebiet der so genannten „Steuerspar-Immobilien“ eine Veränderung des Marktes zu erkennen. Langjährig als so genannte Bauträger tätige Firmen verschwinden, neue tauchen auf. Die handelnden Personen sind jedoch dieselben.&lt;br /&gt;Hintergrund ist, dass sich die Bauträger im Falle des Verlierens eines Prozesses vor Gericht, den sie selbstverständlich bis in die letzte Instanz geführt haben, weigern, die nunmehr rechtskräftig gegen sie ergangenen Entscheidungen in die Tat umzusetzen. Vielmehr ist zu beobachten, dass Bauträger der erheblich gegen sie erhobenen Ansprüche lieber den Weg der Insolvenz gehen, um sich den berechtigten Forderungen der beteiligten Erwerber zu entziehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So ist beispielsweise der langjährig auf dem ostdeutschen Immobilienmarkt tätige Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH seit Mitte August 2011 insolvent. Kurz vorher hatte er noch seinen Geschäftssitz in die beschauliche Kleinstadt 37136 Seulingen verlegt und sich in „Ground-Immobilien-Handelsgesellschaft mbH“ umbenannt. Es steht zu vermuten, dass Hintergrund dieser Entwicklung rechtskräftige Entscheidungen auf Rückabwicklung von Eigentumswohnungen waren, die sich geschädigt fühlende Erwerber gegen die LIMAG angestrengt hatten. Diese müssen sich nunmehr mit einem Insolvenzverwalter auseinandersetzen und andere Möglichkeiten prüfen, die erworbenen Immobilien abzustoßen.&lt;br /&gt;Jedoch ist auch an den in diesem Segment tätigen Vertrieben die letzte Zeit nicht spurlos vorübergegangen.&lt;br /&gt;So sind ebenfalls die diversen Vertriebe verschwunden bzw. nur noch als „leere Hülle“ im Handelsregister eingetragen. Dagegen wurden von den gleichen Beteiligten neue Firmen gegründet&lt;br /&gt;Wie sich herausstellt, findet zwar einerseits eine Art von „Marktbereinigung“ statt, diese ist jedoch nicht nachhaltig. Ebenso werden neue Firmen gegründet, um das lukrative System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“ weiterzuführen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte werden den Markt weiter beobachten und ihre Mandanten entsprechend beraten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-2458019362402555049?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/2458019362402555049/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/10/das-system-steuersparmodell.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2458019362402555049'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2458019362402555049'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/10/das-system-steuersparmodell.html' title='Das System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“: Ein Marktbericht Oktober 2011'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3992661467543063008</id><published>2011-10-14T00:42:00.005-07:00</published><updated>2011-10-14T00:42:28.458-07:00</updated><title type='text'>Ground-Immobilien Handelsgesellschaft mbH (ehemals LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH) ist insolvent!</title><content type='html'>Der durch den Verkauf von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ bekannt gewordene Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, der sich erst kürzlich noch in „Ground-Immobilien-Handelsgesellschaft mbH“ umbenannt hatte und seinen Geschäftssitz in die beschauliche Kleinstadt 37136 Seulingen verlegt hatte, ist nunmehr insolvent.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit Beschluss des Amtsgerichts Göttingen (Geschäftsnummer: 74 IN 141/11) vom 04.08.2011 wurde über das verbliebene Vermögen der ehemaligen LIMAG nunmehr das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt, der die verbliebenen Vermögenswerte feststellen soll und diese gegebenenfalls an Gläubiger der Gesellschaft auszahlen muss.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gläubiger der ehemaligen LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird es nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner viele geben. Schließlich war der Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH im großen Stil auf dem ostdeutschen Immobilienmarkt als Bauträger aufgetreten und hatte  die so genannte „Steuerspar-Immobilie“ meist an gutgläubige Kleinanleger verkauft und mit dem Vertrieb Firmen beauftragt, die ihrerseits wegen der zu verdienenden hohen Provisionen reihenweise falsche Versprechungen gemacht haben. Allein die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat gegen die LIMAG diverse Rechtsstreite geführt und diese sowohl erstinstanzlich als auch letztinstanzlich gewonnen. Viele weitere Fälle sind den Rechtsanwälten bekannt. Doch hinter jedem Fall stehen auch Menschen, die durch die falschen Versprechungen und die darauf getätigte Investition in ausweglose Situationen getrieben worden sind und keinen Ausweg mehr sahen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Sich geschädigt fühlende Erwerber von so genannten Steuersparimmobilien sollte jedoch durch die nunmehr eingetretene Situation nicht aufgeben, sondern vielmehr ihre verbleibenden Ansprüche durch qualifizierte Rechtsanwälte prüfen lassen.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwälte haben in diversen Verfahren erfolgreich für ihre Mandanten Rechtsstreite geführt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3992661467543063008?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3992661467543063008/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/10/ground-immobilien-handelsgesellschaft.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3992661467543063008'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3992661467543063008'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/10/ground-immobilien-handelsgesellschaft.html' title='Ground-Immobilien Handelsgesellschaft mbH (ehemals LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH) ist insolvent!'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4257294751174811965</id><published>2011-09-29T06:32:00.001-07:00</published><updated>2011-09-29T06:32:28.972-07:00</updated><title type='text'>DSK-Leasing gibt Abstimmungsergebnisse bekannt - Fragen bleiben bestehen</title><content type='html'>Die DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG hatte mit Schreiben vom 10.06.2011 und 29.07.2011 ihre Anleger aufgefordert, über mehrere Punkte im schriftlichen Verfahren abzustimmen. Neben der normalen Entlastung der Geschäftsführung sollte auch über die Reduzierung der jährlichen Ausschüttungen und vor allem über die Auflösung der DSK-Leasing zum 31.12.2011 abgestimmt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun hat die DSK-Leasing die Ergebnisse veröffentlicht, welche jeder DDR-Volkskammer-Abstimmung zu Ehre gereicht hätten. Mit überwältigender Mehrheit haben die Anleger anscheinend der Liquidation der Gesellschaft zugestimmt. Offenbar haben 80,19 % der Gesellschafter erklärt, dass sie sich mit einer Liquidation einverstanden erklären.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies ruft deshalb einige Verwunderung und Skepsis hervor, da die rundum vernommenen Stimmen der Anleger hierzu etwas anderes annehmen ließen. Sämtliche Anleger, die sich bei der Kanzlei Dr. Schulte &amp; Partner gemeldet haben, fühlten sich von den Vorgängen stets überrannt und wollten einer Auflösung der Gesellschaft daher nicht zustimmen. Dies vor allem deswegen, weil die Zukunft der Anleger als unsicher eingeschätzt wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die offenbar große Zustimmung kann auch schon deshalb nicht nachvollzogen werden, da die konkreten Folgen für den jeweiligen Anleger selbst noch gar nicht einzuschätzen sind. So besteht offenbar noch nicht einmal zwischen der AutoBank AG und der DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG zu bestimmten Punkten Einigkeit. Von Seiten der DSK-Leasing wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die AutoBank AG die Einbeziehung der Vorzugsaktien, die den Anlegern angeboten wurden, zum Börsenhandel bereits in Aussicht gestellt hätte. Die AutoBank AG selbst lässt jedoch in dem von ihr in Auftrag gegebenen und abgesegneten Gutachten der Midas Research erklären, dass ein Börsenhandel der Vorzugsaktien nicht vorgesehen sei. Haben die Anleger, die hier zugestimmt haben, diesen Widerspruch überhaupt bemerkt?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies ist allerdings für die Anleger der DSK-Leasing von elementarer Bedeutung. Werden die erworbenen Aktien der AutoBank AG nicht zum Börsenhandel zugelassen, besteht die Gefahr, dass man auf den Aktien endgültig sitzen bleibt, sofern niemand einem diese in der Zukunft abkauft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während die Beteiligung an der DSK-Leasing noch auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt war, bleiben die Aktien der AutoBank AG möglicherweise ein Leben lang beim Aktionär, ohne dass dieser hieraus einen monetären Vorteil erlangen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber auch andere Punkte des Vorgehens der DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG lassen aufhorchen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So sind die Anleger über die Jahre hinsichtlich der versprochenen Ausschüttungen ja Kummer gewohnt gewesen. Die jährlichen Auszahlungen blieben dabei fast immer hinter der im Emissionsprospekt genannten Höhe zurück. Auch dieses Jahr sollten die Anleger der Reduzierung der Ausschüttung wieder zustimmen. Begründet wurde die Reduzierung der Ausschüttung auf nur noch 1,6 % von der DSK-Leasing damit, dass die Gelder zur Finanzierung des Neugeschäfts benötigt würden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Frage lautet nun: Wieso müssen die Anleger wegen der Finanzierung des Neugeschäfts auf ihre Ausschüttung verzichten, wenn sich die Gesellschaft doch nun gemäß dem o.g. Beschluss bis Jahresende auflösen will? Ein Widerspruch, den die Anleger offenbar bisher ebenfalls nicht bemerkt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insgesamt ist somit nicht abzusehen, wohin der nun offenbar eingeschlagene Weg der DSK-Leasing für den einzelnen Anleger führt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus anwaltlicher Sicht ist den Anlegern zu raten, noch vor Auflösung der DSK-Leasing die Möglichkeiten eine Loslösung von der Gesellschaft prüfen zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter, Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Pressemitteilungen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DSK-Leasing - Nächster Rothmann-Fonds meldet sich ab&lt;br /&gt;DSK-Leasing - Kanzlei Dr. Schulte und Partner redet Klartext&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678 &lt;br /&gt;e-Mail:  dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4257294751174811965?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4257294751174811965/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/dsk-leasing-gibt-abstimmungsergebnisse.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4257294751174811965'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4257294751174811965'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/dsk-leasing-gibt-abstimmungsergebnisse.html' title='DSK-Leasing gibt Abstimmungsergebnisse bekannt - Fragen bleiben bestehen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7957428595256791553</id><published>2011-09-29T06:03:00.000-07:00</published><updated>2011-09-29T06:03:17.237-07:00</updated><title type='text'>DSK-Leasing und AutoBank - Vom Regen in die Traufe?</title><content type='html'>Die Anleger der deutschen Fondsgesellschaft DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG durchleben zurzeit ein Wechselbad der Gefühle. Nachdem der Geschäftsbericht 2010 noch relativ positiv ausfiel, teilte die DSK-Leasing ihren Anlegern nun überraschend mit, dass die Gesellschaft nun beabsichtige, sich aufzulösen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die DSK-Leasing hält einen beträchtlichen Anteil an der AutoBank AG. Quasi als Ersatz für die Beteiligung an der DSK-Leasing wird den Anlegern daher angeboten, den Wert ihrer Beteiligung in Aktien der österreichischen AutoBank AG zu erhalten. Dabei ist natürlich nicht vom ursprünglich investierten Betrag auszugehen, sondern vom momentanen Wert der Beteiligung an der DSK, der dann, soweit überhaupt für die Anleger ein Guthaben vorhanden ist, in Aktien umgesetzt werden muss. Der zu ermittelnde Wert der Aktien wird voraussichtlich deutlich unter der gezahlten Investitionssumme liegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ist das ein gutes Geschäft für die Anleger der DSK-Leasing?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das „Gutachten“ der Midas Research GmbH, welches die AutoBank AG und deren wirtschaftliche Zukunft angeblich ausgiebig durchleuchtet hat, ist mit erheblicher Vorsicht zu genießen. Erst ganz am Ende dieser Analyse wird erwähnt, dass zwischen der Midas Research und der AutoBank AG ein Betreuungsvertrag besteht, für den die Midas Research von der AutoBank AG bezahlt wird. Das Gutachten ist im Rahmen dieses Vertrages entstanden, so der Hinweis der Midas Research.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie objektiv ein Gutachten ist, welches vom Begutachteten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt worden ist, möge jeder selbst beurteilen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein großes Problem für die Anleger der DSK-Leasing ist jedoch, dass sie aus der einen Gesellschaft ausscheiden, sich an der nächsten jedoch gleich wieder beteiligen. Anders als man landläufig bei Aktien annimmt, sind die Vorzugsaktien der AutoBank AG, welche den Anlegern zukommen sollen, bisher nicht an der Börse handelbar. Es gibt also keinen geregelten Markt, an dem die Anleger ihre neu erhaltenen Aktien verkaufen können. Die Handelbarkeit nicht börsennotierter Aktien ist somit stark eingeschränkt bis unmöglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während die DSK-Leasing in ihrem Schreiben an die Anleger vom 29.07.2011 noch vorgibt, dass die AutoBank AG bereits die Einbeziehung der Vorzugsaktien zum Börsenhandel in Aussicht gestellt hätte (vgl. Seite 2 unten), wird im Gutachten der Midas Research auf Seite 23 ausdrücklich klargestellt, dass eine Börseneinführung der Vorzugsaktien nicht vorgesehen sei, da anderenfalls die Gefahr bestehe, dass aus dem Börsenhandel mit Stammaktien Liquidität entzogen würde. Dem Anleger wird somit durch das Schreiben der DSK ein unscharfes Bild der momentanen Zustände vermittelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unabhängig davon, dass es kein gutes Bild abgibt, wenn die DSK-Leasing und die AutoBank an einer für die Anleger/Aktionäre solch wichtigen Frage von unterschiedlichen Tatsachen ausgehen, würde die fehlende Börsennotierung bedeuten, dass die ehemaligen Anleger der DSK-Leasing erneut auf einer Unternehmensbeteiligung in Form von Aktien einer Gesellschaft sitzen, die sie faktisch nicht veräußern können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Anlegern der DSK-Leasing ist daher zu raten, in dieser schwierigen Situation nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich so schnell wie möglich rechtlich beraten zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter, Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Pressemitteilungen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DSK-Leasing - Nächster Rothmann-Fonds meldet sich ab&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DSK-Leasing - Kanzlei Dr. Schulte und Partner redet Klartext&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678 &lt;br /&gt;e-Mail:  dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7957428595256791553?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7957428595256791553/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/dsk-leasing-und-autobank-vom-regen-in.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7957428595256791553'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7957428595256791553'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/dsk-leasing-und-autobank-vom-regen-in.html' title='DSK-Leasing und AutoBank - Vom Regen in die Traufe?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3340628669590233397</id><published>2011-09-23T05:26:00.001-07:00</published><updated>2011-09-23T05:26:35.096-07:00</updated><title type='text'>Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG löscht Schufa Eintrag</title><content type='html'>Einige Anwaltskanzleien sind mittlerweile dazu übergegangen, ihren Mandanten eine Vereinbarung bei Mandatsabschluss vorzulegen, nach der die Abrechnung des Mandatsverhältnisses auch über Dritte erfolgen kann. Einer dieser Anbieter ist die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG, die auch im Internet unter der Abkürzung AnwVS zu finden ist. Viele Mandanten halten dies nicht für eine Besonderheit, da sie ähnliche Vorgehensweisen auch von Ärzten kennen, die sich oftmals einer Verrechnungsstelle bedienen, um ihre Abrechnungen vornehmen zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hier meldete sich ein Mandant, der sich mit seinem ehemaligen Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit über eine offene Honorarforderung befand. Die Firma AnwVS Ries &amp; Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte diese Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Die Forderung war dann aber nicht von der GmbH, sondern der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG bei der Schufa Holding AG als sogenanntes Negativmerkmal eingetragen worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zudem hatte der hier vertretene Mandant gegen die titulierte Forderung ein Rechtsmittel eingelegt und sich nachträglich im Prozess mit der AnwVS Ries &amp; Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verglichen. Der Schufa Negativeintrag war daher auch aus diesem Grunde nicht haltbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Intervention der Rechtsanwälte und Darstellung der Problematik konnte nunmehr ein Einlenken der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG erreicht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu dem Sachverhalt meint Rechtsanwalt Sven Tintemann, der die Angelegenheit für die Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bearbeitet hat: „Der Vorgang zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, bei einem Schufa-Negativeintrag die korrekten Daten einzutragen. Wenn eine Forderung als tituliert bezeichnet wird, muss der Titel auch rechtskräftig sein. Dies war hier nicht der Fall. Zudem darf der Anmeldende die Forderung nur dann auf seinen Namen anmelden, wenn diese auch zu seinen Gunsten besteht. Ist dies nicht der Fall, muss er dies kennzeichnen. Es lohnt sich also, eine Negativeintragung inhaltlich einer Überprüfung durch Fachleute zu unterziehen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der hier vertretene Mandant konnte durch die schnelle Intervention der Rechtsanwälte binnen wenigen Wochen die Löschung des Schufa-Negativeintrages gegenüber der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG durchsetzen, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Künftige Vertragspartner werden ihn daher nicht mehr als schlechten Schuldner ansehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3340628669590233397?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3340628669590233397/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/deutsche-anwaltliche-verrechnungsstelle.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3340628669590233397'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3340628669590233397'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/deutsche-anwaltliche-verrechnungsstelle.html' title='Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG löscht Schufa Eintrag'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4498137477369593189</id><published>2011-09-19T05:36:00.000-07:00</published><updated>2011-09-19T05:36:54.182-07:00</updated><title type='text'>Geheimnisverrat in der Privatwirtschaft - was ist das? § 17 UWG - ein Interview des Dr. Thomas Schulte, Wirtschaftsanwalt in Berlin</title><content type='html'>In der Privatwirtschaft herrscht bekanntlich ein fleißiges „Bäumchen-Wechsel-Dich“. Nicht selten nimmt ein ausscheidender Partner Daten mit und nutzt diese für sich oder für einen neuen Vertragspartner. Dabei hat das Gesetz mit dem § 17 UWG solches Verhalten grundsätzlich verboten. Rechtsfolge können teure zivilrechtliche Verfahren sowie das Interesse eines Staatsanwalts an dem verbotenen Tun darstellen. In der Kanzlei Dr. Schulte &amp; Partner treten diese Fallgruppen vermehrt auf. Grund genug, einmal die Hintergründe zu beleuchten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas Engel: Um welche Fälle des internen Geheimnisverrat in der Privatwirtschaft geht es?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Das Gesetz bestraft den Verräter mit § 17 Abs. 2 UWG. Es ist verboten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse mitzunehmen (also aufzuschreiben oder moderner zu speichern). Dann gilt: Nutzt diese ein Dritter, handelt es sich um einen Geheimnishehler, der ebenso zu bestrafen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas Engel: Sind die Fälle häufig?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Ja, die Fälle kommen seit einigen Jahren vermehrt auf. Ob der Datendiebstahl leicht oder schwer ist, spielt keine Rolle. Es ist aber in der Rechtsprechung zu beobachten, dass diese Fälle zunehmen, weil das Kopieren von Daten sehr einfach geworden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas Engel: Was sind Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Auch Interessenten für Katzenstreu! Alles, was dem Unternehmen dient und nicht offensichtlich ist. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Köln Adressdaten für Interessenten für das Produkt "Katzenstreu" unter den Schutz der Norm gestellt. Es war also verboten, die Datenliste weiter zu nutzen, nach dem Ausscheiden aus dem "Katzenstreu"-Unternehmen für den nächsten Geschäftsherrn des Datendiebs.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas Engel: Gilt das nur für Arbeitnehmer?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Nein, der Schutz gilt nicht nur bei Arbeitnehmerverhältnissen, sondern auch bei freien Mitarbeitern oder zum Beispiel bei Subunternehmerverträgen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas Engel: Ist eine explizite Kundenschutzvereinbarung oder ähnliches notwendig?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Nein, das Berliner Kammergericht hat es am 25.03.2011 nochmals klargestellt, dass dieses nicht nur gilt bei einer ausdrücklichen Vereinbarung einer Kundenschutz- oder Wettbewerbsklausel. Durch den Hinweis des Gerichts, dass der Kundenschutz der Vereinbarung und Durchführung einer Arbeitsteilung zwischen zwei selbstständigen Unternehmen (Generalunternehmer und Subunternehmer) immanent sei, stützt sich das KG Berlin auf die entsprechende Argumentation des BGH zur Zulässigkeit von explizit vereinbarten Kundenschutzklauseln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas Engel: Welche Praxistipps gibt es?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Verschiedene Punkte sollten beachtet werden. Zum einen bedarf es eines grundsätzlich vorsichtigen Umgangs mit Daten in Unternehmen. Dieses ergibt sich bereits aus dem Datenschutzrecht. Zum anderen helfen klare Regeln in Verträgen natürlich im Streitfall, um Grenzziehungen zu erleichtern. Hier muss allerdings auf rechtssichere Formulierungen geachtet werden. Im Falle der Krise durch einen vollendeten Datendiebstahl muss sofort gehandelt werden. Zum einen müssen die Beweise gesichert werden, zum anderen muss konsequent der Datendiebstahl verfolgt werden. Der heutzutage gern gerufene Chinese soll ja das Sprichwort geprägt haben: „Weiß es einer, weiß es niemand - wissen es zwei, weiß es die ganze Welt.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/-0wUc50bEjGc/Tnc3PogyUlI/AAAAAAAAADg/RXOYAceFbvE/s1600/Interview%2BZDF.jpg" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="320" width="214" src="http://2.bp.blogspot.com/-0wUc50bEjGc/Tnc3PogyUlI/AAAAAAAAADg/RXOYAceFbvE/s320/Interview%2BZDF.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt bei einem Interview für das Zweite Deutsche Fernsehen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4498137477369593189?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4498137477369593189/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/geheimnisverrat-in-der-privatwirtschaft.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4498137477369593189'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4498137477369593189'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/geheimnisverrat-in-der-privatwirtschaft.html' title='Geheimnisverrat in der Privatwirtschaft - was ist das? § 17 UWG - ein Interview des Dr. Thomas Schulte, Wirtschaftsanwalt in Berlin'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/-0wUc50bEjGc/Tnc3PogyUlI/AAAAAAAAADg/RXOYAceFbvE/s72-c/Interview%2BZDF.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-5803409715170908122</id><published>2011-09-19T04:57:00.001-07:00</published><updated>2011-09-19T04:57:35.899-07:00</updated><title type='text'>Der weiße Fleck an der Wand - oder wie der Doktor-Titel wegen Unwürdigkeit nachträglich entzogen werden kann</title><content type='html'>Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin/München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kommentar zum Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshof zur Entziehung des Titels wegen Unwürdigkeit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein weißer Fleck an der Wand im Wohnzimmer. Bisher hing dort jahrelang die Doktorurkunde. Wie konnte es dazu kommen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die öffentliche Antwort des Nobelpreisträgers Thomas Mann, dem mit einer dürftigen Postkarte seine Doktorwürde entzogen wurde, war eine flammende Anklage gegen Deutschland zu Zeiten des Nationalsozialismus. Die Doktorwürde nachträglich auf einer Postkarte zu entziehen, war ein schrecklicher Affront gegen den Künstler. Ähnliches passierte jetzt einem Forscher vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof, dessen Forscherleben allerdings durch Fälschungen und Plagiate geprägt war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Hintergrund war allerdings anders als bei Thomas Mann.&lt;br /&gt;Während Thomas Mann der Titel entzogen wurde, weil er als politischer Gegner eingestuft wurde, war der aktuelle Fall Reaktion auf die Enttarnung des Titelträgers als wissenschaftlicher Scharlatan. Die Besonderheit dieses Falles ist es, dass die Doktorarbeit gerade keine Fälschung war. Diese war korrekt erstellt worden. Weitere wissenschaftliche Arbeiten waren gefälscht worden. Deshalb entzog im Jahre 2004 die Universität Konstanz den Doktortitel und der betroffene Wissenschaftler klagte gegen den weißen Fleck an der Wand.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch in zweiter Instanz wurde die Klage abgewiesen. Interessant ist das Urteil wegen der Bezugnahme auf den Begriff der "Unwürdigkeit" des § 35 Abs. 7 des Baden-Württembergischen Landeshochschulgesetzes. Prof. Dr. Dr. Tiedemann weist in einer Entscheidungsbesprechung zu Recht auf die juristische Fragwürdigkeit dieses Begriffes hin. Ist es z.B. unwürdig in der Vorschrift, wie weiland ein Prinz aus Hannover gegen eine Ausstellungsgebäude auf der Expo 2000 zu pinkeln? Das ist nicht entschieden.&lt;br /&gt;Prof. Tiedemann kritisiert das Urteil trotzdem: "Erstaunlicherweise hat sich der VGH recht leichtfüßig über die von ihm selbst geäußerten Bedenken bezüglich der "Konturlosigkeit" des Begriffs der Unwürdigkeit hinweggesetzt. Vorbehaltlich der noch nicht veröffentlichten Urteilsgründe haben die Richter sich offenkundig nicht damit beschäftigt, dass § 35 Abs. 7 LHG ursprünglich auf eine Formulierung aus der Zeit des Nationalsozialismus zurückgeht. Damals wurden über diese Regelung jüdischen und politisch missliebigen Akademikern der Doktorgrad und die damit verbundene Reputation entzogen.&lt;br /&gt;Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte. Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt." - soweit der Kommentator Prof. Tiedemann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Einschätzung ist richtig und natürlich auch das Urteil im Ergebnis, es wäre vermutlich besser gewesen, einem Scharlatan und Betrüger nicht die Möglichkeit zu geben, zu behaupten, er wäre mit ähnlicher Begründung wie Thomas Mann abgestraft worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-5803409715170908122?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/5803409715170908122/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/der-weie-fleck-der-wand-oder-wie-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5803409715170908122'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/5803409715170908122'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/der-weie-fleck-der-wand-oder-wie-der.html' title='Der weiße Fleck an der Wand - oder wie der Doktor-Titel wegen Unwürdigkeit nachträglich entzogen werden kann'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6523958881910381768</id><published>2011-09-15T01:24:00.001-07:00</published><updated>2011-09-15T01:24:43.670-07:00</updated><title type='text'>Amtsgericht Mitte von Berlin – Verurteilte Bank muss Schufa zur Scorewertberichtigung auffordern</title><content type='html'>Das Amtsgericht Mitte hat die Landesbank Berlin AG in einem Rechtsstreit um negative Schufa-Einträge dazu verurteilt, die Schufa Holding AG zur Scorewertberichtigung aufzufordern. Ferner stellte das Gericht fest, dass die ursprüngliche Einmeldung des mittlerweile gelöschten Negativeintrages fehlerhaft war und die Bank daher die diesbezüglich angefallenen Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Fall:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei den Rechtsanwälten meldete sich der selbständig tätige Architekt W. Dieser teilte mit, dass ihm einige seiner Auftraggeber Aufträge verweigern würden, da er mit einem Negativeintrag bei der Schufa belastet sei. Dies stellte sich eine als erhebliche Belastung dar, da es so nicht gelang, wichtige neue Aufträge für die eigene Tätigkeit zu generieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte forderten die Landesbank Berlin AG (kurz LBB) also dazu auf, den Negativeintrag bei der Schufa zur Löschung zu bringen, dies wurde jedoch abgelehnt, sodass dann Klage erhoben werden musste.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während des Prozesses wurde der Eintrag selbständig durch die Schufa gelöscht, da es der Beklagten LBB nicht gelungen war, die Eintragung hinreichend zu begründen. Dieser Erfolg half dem Opfer des falschen Schufaeintrages. Nun wurde von der Bank gefordert, die Schufa auch zur Scorewertberichtigung aufzufordern, sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entscheidung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Amtsgericht Mitte, welches für Klagen gegen die LBB örtlich zuständig ist, verurteilte die LBB dazu, die Schufa aufzufordern, den Scorewert des Klägers so wiederherzustellen, als hätte es den Negativeintrag nicht gegeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die LBB es nach eigenem Vortrag unterlassen habe, vor Weiterleitung der Daten des Klägers durch ein Inkassounternehmen an die Schufa eine Interessenabwägung nach § 28 BDSG a.F. vorzunehmen. Die Beklagte LBB hätte nach Auffassung des Gerichts zumindest an das Inkassounternehmen wesentliche Informationen wie das Bestehen einer Restschuldversicherung oder den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen weitergeben müssen. Ohne die Kenntnis dieser Umstände war es nach Ansicht des Gerichts für das Inkassounternehmen nicht möglich, eine vollständige Interessenabwägung durchzuführen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Ansicht des Gerichts kann eine Interessenabwägung auch nicht nachgeholt werden, da diese vor der Eintragung stattfinden müsse.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Scorewertberichtigung entschied das Gericht, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse daran habe, dass der Scorewert nur auf Grundlage von berechtigten Eintragungen berechnet werde und dass der unberechtigte Eintrag der Beklagten außen vor bleibe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entscheidung zeigt zwei wesentliche Aspekte auf:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bank muss vor Eintragung eines Schufa Negativeintrages eine Abwägung der Interessen nach § 28 BDSG a.F. (nunmehr § 28 a BDSG) durchführen. Dies kann sie nicht auf ein Inkassounternehmen delegieren, wenn diesem nicht alle Informationen über den Forderungssachverhalt vorliegen.&lt;br /&gt;Auch nach Erledigung eines negativen Schufa-Eintrages kann noch eine Verurteilung zur Scorewertberichtigung erfolgen, da der Betroffene ein Interesse daran hat, dass sein Score ohne die fehlerhafte Eintragung berechnet wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, das bei einer klaren Argumentation gute Chancen bestehen, den guten Ruf wieder herzustellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-6523958881910381768?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/6523958881910381768/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/amtsgericht-mitte-von-berlin.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6523958881910381768'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/6523958881910381768'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/amtsgericht-mitte-von-berlin.html' title='Amtsgericht Mitte von Berlin – Verurteilte Bank muss Schufa zur Scorewertberichtigung auffordern'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-898556339864645858</id><published>2011-09-15T01:14:00.000-07:00</published><updated>2011-09-15T01:14:05.784-07:00</updated><title type='text'>Neuerungen im Geldwäschegesetz - Edelmetalle wie Gold und Silber bleiben unberührt</title><content type='html'>Von Bankkaufmann und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin – München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Geldwäschegesetz enthält für den Verpflichteten Anwender in der Praxis umfangreiche und teilweise nur schwer erfüllbare Vorgaben. Nun soll das Gesetz nochmals verschärft werden. Hierzu liegt ein Gesetzesentwurf vor, der insbesondere auf dem Gebiet des E-Geldes Neuerungen vorsieht. Zudem soll die Grenze bei Bareinzahlungen drastisch verringert werden. Nach den bislang geltenden Regelungen mussten Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz ab einem Bargeschäft oder Bareinzahlung von 15.000,00 € die Identität des Einzahlenden feststellen. Diese Grenze soll nun auf 1.000,00 € herabgesetzt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hiervon ausgenommen sollen jedoch Geschäfte mit Edelmetallen wie Gold oder Silber bleiben. Grund waren Befürchtungen des Gesetzgebers, dass durch die Herabsetzung der Grenze auf 1.000,00 € kaum lösbare Schwierigkeiten für die Edelmetallbranche mit sich bringen würde. So liege bereits der Preis einzelner Sammler-Goldmünzen über diesem Betrag. Somit wäre jeder kleinere Münzhändler dazu verpflichtet gewesen, bei einzelnen Münzkäufen die Identität des Käufers zu prüfen; ein geradezu undurchführbarer Bürokratieaufwand.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für Geschäfte mit Gold oder Silber bleibt es also, zumindest was die Identitätsprüfung angeht, bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Geldwäsche. Allerdings betrifft die Novellierung des Geldwäschegesetzes weitreichende andere Gebiete. Zu einer Neuausrichtung oder Überprüfung der bisherigen Vorkehrungen bei den täglichen Geschäften ist daher aus anwaltlicher Sicht zu raten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gewerblichen Teilnehmern am Markt ist eher zu einer Übererfüllung und Transparenz zu raten, da Geldwäscheüberprüfungen häufig erhebliche Störungen des Geschäftsablaufes mit sich bringen. Da ist es hilfreich, Verdachtsmomente sofort ausräumen zu können. Auch an die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und entsprechende Handlungsanweisungen ist zu denken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Titelbeitrag im Magazin "Capital", Ausgabe 07/2008&lt;br /&gt;Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung im Bankenrecht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-898556339864645858?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/898556339864645858/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/neuerungen-im-geldwaschegesetz.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/898556339864645858'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/898556339864645858'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/neuerungen-im-geldwaschegesetz.html' title='Neuerungen im Geldwäschegesetz - Edelmetalle wie Gold und Silber bleiben unberührt'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-4059920764530777195</id><published>2011-09-14T10:34:00.000-07:00</published><updated>2011-09-14T10:34:03.130-07:00</updated><title type='text'>Verschärfung des Geldwäschegesetzes geplant - Branche fürchtet zusätzlichen Bürokratieaufwand</title><content type='html'>Von Dr. Schulte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das bislang geltende Geldwäschegesetz sah für die hiernach Verpflichteten bereits umfangreiche Regelungen vor, die ihnen das tägliche Geschäft nicht erleichterten. Nun beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung und Verschärfung der Regelungen zur Geldwäsche.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So muss bei Bargeschäften zukünftig nicht erst ab einem Betrag von 15.000,00 € die Identität des Gegenüber festgestellt werden, sondern bereits ab der Grenze von 1.000,00 €. Dies stellt sich für die Verpflichteten als ein erheblicher Mehraufwand bei der bürokratischen Abwicklung solcher Geschäfte dar. Hiervon ausgenommen sollen Edelmetallhändler und generell Geschäfte mit Gold, Silber etc. bleiben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insbesondere jedoch für die ebenfalls nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Banken ist dies eine Hiobsbotschaft. Im Finanzsektor wird bereits laut darüber nachgedacht, ob Banken sodann den Service der Bareinzahlung überhaupt noch anbieten werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit den neuen Regelungen sollen jedoch auch generell die Meldepflichten und Sanktionen verschärft werden. Auch der sog. „Nichtfinanzsektor“ wird zunehmend von den geldwäscherechtlichen Vorgaben verpflichtet. Zukünftig treffen auch diese die verschärften Melde- und Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber auch der momentan boomende Bereich des „E-Geldes“ wird nun in das Geldwäschegesetz mit einbezogen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um den Bereich des anonymen Bezahlens im Internet, bei dem zuvor an Kiosken, Tankstellen u.ä. Bezahlkarten gekauft werden können, die sodann anonym im Internet als Zahlmittel dienen. Der Gesetzesentwurf beabsichtigt den Verkauf solcher Bezahlkarten zu regulieren und den Verkäufern aufzugeben, die Identität der Käufer, gleich welchen Betrags, festzustellen. Es ist damit zu rechnen, dass wenn diese Regelung umgesetzt wird, dieses Zahlungssystem wohl zum Erliegen kommen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit einer Entscheidung über die Gesetzesvorlage wird im November 2011 gerechnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus anwaltlicher Sicht ist jedoch bereits jetzt zu einer Neuausrichtung oder Überprüfung der bisherigen Vorkehrungen bei den täglichen Geschäften zu raten. Ansonsten setzten Sie sich spätestens mit Wirksamwerden der neuen Regelungen der Gefahr einer Haftung aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Titelbeitrag im Magazin "Capital", Ausgabe 07/2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung im Bankenrecht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-4059920764530777195?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/4059920764530777195/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/verscharfung-des-geldwaschegesetzes.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4059920764530777195'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/4059920764530777195'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/verscharfung-des-geldwaschegesetzes.html' title='Verschärfung des Geldwäschegesetzes geplant - Branche fürchtet zusätzlichen Bürokratieaufwand'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-1070200497766205833</id><published>2011-09-01T06:18:00.000-07:00</published><updated>2011-09-01T06:18:04.674-07:00</updated><title type='text'>Genossenschaftsmitglieder müssen zahlen - Kanzlei Dr. Schulte und Partner erstreitet weitere Urteile</title><content type='html'>Wie überall im Leben, lässt auch die Zahlungsmoral vieler Genossenschaftsmitglieder oftmals zu wünschen übrig. Insbesondere Mitglieder, die sich mit einer Ratenzahlung an einer Genossenschaft beteiligt haben, kommen ihrer Verpflichtung nicht immer nach. So laufen bei den Genossenschaften nicht selten große Rückstände auf, die die Genossenschaft selbst in finanzielle Bedrängnis bringen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Von verschiedenen Literaturstimmen wurde bislang die Rechtsauffassung vertreten, dass ausgeschiedene Mitglieder von der eigenen Genossenschaft wegen Zahlungsrückständen nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertraten hier, entgegen der allgemeinen Rechtsauffassung, eine Gegenansicht, nach der die Zahlungsverpflichtung trotz des Ausscheidens fortwirkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwischenzeitlich führt die Kanzlei Dr. Schulte und Partner über 70 Verfahren, in denen die Rechtsprechung die o.g. Auffassung bestätigt hat. So hat etwa das Landgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung (Az. 22 O 34/11) zuletzt eindeutig festgestellt, dass es für das Bestehen der Zahlungsverpflichtung nicht auf die Kündigung des Genossenschaftsmitglieds ankomme. Mittlerweile hat sich die von den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner entwickelte Rechtsauffassung anscheinend bei den Gerichten durchgesetzt, sodass die Ansprüche der Genossenschaften nicht selten von in Anspruch genommenen Mitgliedern anerkannt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für viele Genossenschaften ergibt sich so die Möglichkeit, bislang verloren geglaubte Gelder doch noch zu realisieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Genossenschaften, die offene Forderungen gegen ihre Mitglieder haben, ausgeschieden oder nicht, sollten ihre Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit von einem im Genossenschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter, Rechtsanwalt – Associate&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Ihr Ansprechpartner im Genossenschaftsrecht: Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-1070200497766205833?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/1070200497766205833/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/genossenschaftsmitglieder-mussen-zahlen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1070200497766205833'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1070200497766205833'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/genossenschaftsmitglieder-mussen-zahlen.html' title='Genossenschaftsmitglieder müssen zahlen - Kanzlei Dr. Schulte und Partner erstreitet weitere Urteile'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3400827474719906332</id><published>2011-09-01T05:52:00.001-07:00</published><updated>2011-09-01T05:52:15.824-07:00</updated><title type='text'>Erste Mai GmbH versinkt im Chaos - Verantwortliche sitzen in Untersuchungshaft - Anlegergelder verloren?</title><content type='html'>Nach den letzten Entwicklungen bei der Erste Mai GmbH muss man den Verantwortlichen neidlos zugestehen, dass sie keinen besseren Namen für ihr Unternehmen hätten finden können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch der jährlich stattfindende, ganz normale erste Mai im beschaulichen Berliner Bezirk Kreuzberg beginnt regelmäßig ruhig und friedlich. Alles geht seine geordneten Wege. Mit fortschreitender Zeit werden die Spannungen jedoch immer größer, bis abends das Chaos ausbricht und die Verantwortlichen die Berliner Polizei kennenlernen und ihre Nacht oftmals hinter Gittern verbringen müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ähnlich sind die Entwicklungen der namensgleichen Erste Mai GmbH, wobei Mai für Mission für Autarkie und Innovation steht. Hier ging das Unternehmen mit einer zukunftsweisenden und umweltschonenden Idee an den Markt. Die Zukunft war vielversprechend. Die Probleme nahmen jedoch immer mehr zu. Zuletzt hat das Landgericht Stuttgart über das Vermögen der Erste Mai GmbH den dinglichen Arrest verhängt. Ende Juli durchsuchte dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Geschäftsräume der Erste Mai GmbH. Im persönlichen Gespräch mit der Kanzlei Dr. Schulte und Partner erklärte der zuständige Staatsanwalt, dass zwar noch keine endgültigen Ergebnisse vorlägen, die Erste Mai GmbH und die handelnden Personen seien jedoch keine Unbekannten bei der Staatsanwaltschaft, sodass nicht damit zu rechnen wäre, dass sich die Vorwürfe des bandenmäßigen Betrugs vollständig in Luft auflösen würden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mittlerweile sitzen die Verantwortlichen der Erste Mai GmbH (Schwertner, Redzepagic, Reinhofer) in Untersuchungshaft. Nach Informationen des Nachrichtenportals GoMoPa.net, sollen zudem rund 75 % des von den Anlegern eingezahlten Kapitals verschwunden sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Fazit muss daher lauten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Je höher die Renditeversprechen vor der Investition in neue Produkte sind, desto höher sollte auch die gesunde Skepsis der Anleger sein. Oft bietet es sich an, schon vor der Investition der ersparten Gelder das Konzept von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Verläuft die Entwicklung der Kapitalanlage so wie bei der Erste Mai GmbH, ist der Gang zum Anwalt irgendwann sowieso vorprogrammiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anlegern der Erste Mai GmbH oder anderer Anbieter von sogenannten „grünen Kapitalanlagen“, ist zu raten, ihre Beteiligung schnellstmöglich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt auf Tragfähigkeit des Anlegkonzepts und Seriosität der handelnden Personen überprüfen zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Denn bricht das „Chaos“ erst einmal aus, läuft der Anleger den Entwicklungen nur noch hinterher. Die allgemein geltenden Regeln des gesunden Menschenverstandes treffen aber auch auf Kapitalanleger zu:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Niemand ruft andere Goldsucher herbei, wenn er eine lohnende Ader gefunden hat.&lt;br /&gt;2. Null plus Null bleibt immer Null, auch wenn man versucht, Geldanlegern etwas anderes zu verkaufen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3400827474719906332?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3400827474719906332/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/erste-mai-gmbh-versinkt-im-chaos.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3400827474719906332'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3400827474719906332'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/erste-mai-gmbh-versinkt-im-chaos.html' title='Erste Mai GmbH versinkt im Chaos - Verantwortliche sitzen in Untersuchungshaft - Anlegergelder verloren?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-8090552246532983643</id><published>2011-09-01T05:23:00.001-07:00</published><updated>2011-09-01T05:23:28.981-07:00</updated><title type='text'>Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei Beratung durch Tochterunternehmen einer Bank</title><content type='html'>Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 29.03.2011 die bislang vom Bundesgerichtshof aufgestellte strikte Unterscheidung zwischen bankgebundenen und freien Anlageberatern zumindest teilweise durchbrochen. Danach können unter bestimmten Umständen auch freie Berater von der Aufklärungspflicht über Rückvergütungen betroffen sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Fall&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Anleger zeichnete im Jahr 2004 nach Beratung eines freien Kapitalanlageberaters eine Beteiligung an einem Medienfonds über 100.000,00 Euro. Obwohl die Kontaktanbahnung über die den Anleger bereits betreuende Bank zustande kam und das Beratungsgespräch auch in den Räumlichkeiten der Bank stattfand, trat der für das Beratungsunternehmen handelnde Kapitalanlageberater als freier, ungebundener Berater auf. Was dem Anleger nach seiner eigenen Aussage jedoch nicht bewusst war, war die Tatsache, dass es sich bei der Beratungsgesellschaft um ein 100 %iges Tochterunternehmen der Bank handelte. Dieses erhielt für die Vermittlung der Beteiligung von der Fondsgesellschaft ein Provision in Höhe von mindestens 8,25 %.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der nun klagende Anleger war der Ansicht, dass das Beratungsunternehmen nicht ungebunden gewesen sei und ihn somit über die erhaltenen Rückvergütungen hätte unaufgefordert aufklären müssen. Die beklagte Beratungsgesellschaft vertrat dagegen die Auffassung, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dazu verpflichtet gewesen sei, ungefragt über mögliche Rückvergütungen aufzuklären, da sie als freie, bankungebunde Beratungsgesellschaft gehandelt hätte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht München hatte in erster Instanz der Klage vollumfänglich stattgegeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entscheidung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung durch das beklagte Unternehmen bleibt im Wesentlichen ohne Erfolg. Das OLG München gelangte im Berufungsverfahren zu der Überzeugung, dass hier ein Beratungsvertrag mit einer bankgebundenen Beratung vorgelegen habe. Vertragspflicht sei es daher gewesen, den Anleger über die zu erwartende Rückvergütung selbständig aufzuklären. Durch das bloße "Outsourcing" der Beratungstätigkeit, also die Auslagerung von Aufgaben an Drittunternehmen,  auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Bank, bei gleichzeitiger Nutzung der bankbekannten Kundendaten und Vermögensverhältnisse zum Zweck der Einfädelung von Beratungsgesprächen wird der bestehende Interessenkonflikt, der bei der eigentlichen Beratung der Bank besteht, nicht behoben, urteilte das OLG München. Die sonst allgemein anerkannte Unterscheidung zwischen bankgebundenen und freien Anlageberatern würde hier durch die Auslagerung der Beratungstätigkeit umgangen werden und sei daher nicht anzuwenden. Das Gericht führt hierzu weiter aus:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Dem Interessenkonflikt ist durch Offenlegung gegenüber dem Bankkunden zu begegnen; ein effektiver Schutz des Bankkunden vor den Gefahren einer nur vorgegebenen neutralen und am Kundeninteresse ausgerichteten, in Wahrheit aber von Eigeninteressen beeinflussten Beratung ist nicht durch Auslagerung der Beratungstätigkeit zu erreichen, wenn das rechtlich selbständige Drittunternehmen die Erkenntnisse der Bank und die dort vorhandenen Kundendaten sowie das Vertrauen des Bankkunden in die Integrität seiner Bank für die Herbeiführung und Durchführung einer Anlageberatung planmäßig und mit Wissen und Wollen der Bank nutzt."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Anlageberater hätte somit ungefragt über die zu erwartenden Rückvergütungen aufklären müssen und hat mit Unterlassen dieser Aufklärung seine Vertragspflichten verletzt. Die Beratungsgesellschaft ist daher zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kommentar&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser Entscheidung hat das OLG München die vom Bundesgerichtshof aufgestellte strikte Unterscheidung zwischen freien und bankgebundenen Anlageberatern zumindest teilweise durchbrochen. So kommt es in tatsächlicher Hinsicht nicht darauf an, ob der Berater Mitarbeiter der Bank ist oder für ein drittes Beratungsunternehmen tätig wird. Vielmehr ist entscheidend, ob der Anlageberater bzw. das Beratungsunternehmen tatsächlich ungebunden und eigenständig ist. Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte sagt hierzu:&lt;br /&gt;"Das Urteil des OLG München führt dazu, dass zukünftig alle vermeintlich freien Anlageberater bzw. deren Beratungsunternehmen auf die tatsächliche Unabhängigkeit hin überprüft werden müssen. Die Ausweitung der Aufklärungsverpflichtung über erhaltene Rückvergütungen und Provisionen kann nicht nur 100 %ige Tochterunternehmen treffen. Vielmehr ist in jedem Fall individuell zu prüfen, ob zwischen einer Bank und dem vermeintlich freien Anlageberater ein verstecktes Abhängigkeitsverhältnis besteht, durch das der Anlageberater tatsächlich als bankgebunden anzusehen ist."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter, Rechtsanwalt - Associate&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite  www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-8090552246532983643?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/8090552246532983643/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/aufklarungspflicht-uber-ruckvergutungen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8090552246532983643'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/8090552246532983643'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/09/aufklarungspflicht-uber-ruckvergutungen.html' title='Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei Beratung durch Tochterunternehmen einer Bank'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-3317106176610869359</id><published>2011-08-31T12:52:00.001-07:00</published><updated>2011-08-31T12:52:51.401-07:00</updated><title type='text'>Baurecht: Funktionale Leistungsbeschreibung und Pauschalpreis – keine Chance für Mehrvergütung? Bundesgerichtshof urteilt am 30.06.2011 – welche Leitlinien gibt es?</title><content type='html'>Interview Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte mit Rechtsanwalt Klevenhagen, Immobilienrechtsprofi der Rechtsanwälte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Thomas Schulte:&lt;br /&gt;Herr Klevenhagen, das Problem kennt jeder Unternehmer: Der Auftraggeber möchte den Preis deckeln, aber gleichzeitig den Leistungsumfang soweit offen halten, dass der Auftragnehmer im Zweifel mehr zu leisten hat, als ursprünglich vereinbart war. Wie kommt man aus dieser Falle wieder heraus?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RA Klevenhagen:&lt;br /&gt;Eine neues Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.06.2011, Aktenzeichen VII ZR 13/10 eröffnet eine Möglichkeit.&lt;br /&gt;Der Bundesgerichtshof hatte folgenden Fall zu entscheiden: In der funktionalen Leistungsbeschreibung einer Zulageposition für den Abbruch von Estrich ist die Estrichstärke durch den Auftraggeber mit „3cm, geschätzt“ angegeben worden. Als Vergütung war eine Pauschale vereinbart. Der abzubrechende Estrich wies aber eine Stärke von über 4cm auf, so dass der Auftragnehmer Vergütung des anfallenden Mehraufwandes verlangte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;… ein Mehraufwand von über 30%! ...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Tat, ja. Soviel Reserve kann kaum jemand in der Kalkulation berücksichtigen. Das heisst, hier werden nicht nur die kalkulierten Gewinne aufgezehrt, sondern auch noch Verlust eingefahren. Das darf nicht sein.&lt;br /&gt;Das sieht auch der BGH so, steuert aber nicht unmittelbar auf einen Anspruch auf Mehrvergütung zu. Es müsse durch Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 133 und 157 BGB ermittelt werden, ob eine detaillierte Angabe in einer funktionalen Leistungsbeschreibung die Pauschalierung der Vergütung begrenze. Dabei sind „der wirkliche Wille zu erforschen“ und die nieder geschriebenen Vereinbarungen „nach Treu und Glauben“ auszulegen“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei kann es zu dem Ergebnis kommen, dass die detaillierte Angabe lediglich die Geschäftsgrundlage des Vertrages beschreibe, wie der BGH sagt. Dies könne, wie im entschiedenen Fall geschehen, insbesondere dann angenommen werden, wenn der Auftragnehmer davon ausgehen durfte, der Auftraggeber habe durch die detaillierten Angaben der die Mengen beeinflussenden Faktoren eine gewisse Gewähr für eine verlässliche Kalkulationsgrundlage geben wollen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Welche Folgen hat das für den Unternehmer?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Lösung des BGH über die Auslegungsregeln nach den §§ 133,157 BGB bietet die Möglichkeit, die pauschale Vergütungsvereinbarung sodann über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB zu kippen. In diesen Fällen leitet der BGH einen Anspruch auf Vergütung der Mehraufwendungen aus §2 Nr 7 Absatz 1 Satz 2 VOB/B her. Dort heisst es:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wirken sich die von den irreführenden Angaben des Auftraggebers im Vertrag abweichenden Mengen derart auf die Vergütung aus, dass das finanzielle Gesamtergebnis des Vertrages nicht nur den zu erwartenden Gewinn des Auftragnehmers aufzehrt, sondern auch zu Verlusten führt, wird das Festhalten an der Preisvereinbarung in der Regel nicht mehr zumutbar sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dann kann also nichts mehr passieren und der Unternehmer ist aus dem Schneider?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Leider nicht. Der BGH erteilt zwar auch einer starren Risikogrenze von 20%, bis zu der der Unternehmer eben Pech hätte, wenn sich die Mengen ändern, eine Absage. Der Unternehmer wird aber künftig darlegen müssen, dass er bei Änderung mengenrelevanter Detailvorgaben mehr als seine kalkulierten Gewinne opfern müsste. Nicht jeder wird sich dazu in der Lage sehen.&lt;br /&gt;Es besteht auch die Gefahr, dass die unteren Instanzen eben nicht über die Auslegung des Vertrages zum Ergebnis gelangen, dass detaillierte Mengenangaben zu einer Geschäftsgrundlage erhoben wurden und über deren Wegfall das Risiko des Unternehmers begrenzt werden kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Zweifel bleibt der Unternehmer auf dem Verlust und den Prozesskosten sitzen!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was kann man tun?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erst einmal ist das Urteil des BGH zu begrüßen. Denn ein vielfach auftauchendes Problem wird zu einer sachgerechten Lösung gebracht. Dennoch lauern Fallstricke.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es kommt also darauf an, im Vorfeld zu prüfen, wie die funktionale Leistungsbeschreibung und die Vergütungsvereinbarung ausgestaltet sind und welche weiteren Abreden die Auslegungsmöglichkeiten der Gerichte zugunsten des Unternehmers beeinflussen.&lt;br /&gt;Hier hilft der Spezialist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des&lt;br /&gt;Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des&lt;br /&gt;Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner&lt;br /&gt;Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle&lt;br /&gt;in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden&lt;br /&gt;Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Firmenportrait:&lt;br /&gt;Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und über eine Zweigstelle in München.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im&lt;br /&gt;Impressum auf unserer Internetseite http://www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-3317106176610869359?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/3317106176610869359/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/baurecht-funktionale.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3317106176610869359'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/3317106176610869359'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/baurecht-funktionale.html' title='Baurecht: Funktionale Leistungsbeschreibung und Pauschalpreis – keine Chance für Mehrvergütung? Bundesgerichtshof urteilt am 30.06.2011 – welche Leitlinien gibt es?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-2859445332493323823</id><published>2011-08-30T03:59:00.001-07:00</published><updated>2011-08-30T03:59:47.915-07:00</updated><title type='text'>Führung eines Doktortitels als Wettbewerbsverstoß – was es nicht alles gibt!</title><content type='html'>Von Dr. Schulte, Rechtsanwalt in Berlin und München&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Führung eines in der Slowakei erlangten Grades des „doctor filozofie" (PhDr.) von einem in Deutschland tätigen Steuerberater mit der Abkürzung „Dr.“ stellt eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Schleswig Holstein, Az. 6 U 6/10).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein erfolgreicher Steuerberater, tätig bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legte im Jahr 2004 an der Comenius-Universität in Bratislava/Slowakei die Doktorprüfung in der Fachrichtung „Management, Spezialisierung: Finanzmanagement und Dienstleistungen im Finanzwesen“ ab. Daraufhin verlieh ihm die Universität den akademischen Grad „doktor filozofie“ (Abkürzung: „PhDr.“).&lt;br /&gt;Seinen Titel nutzte der Steuerberater unter der Abkürzung „Dr.“ neben seiner Berufsbezeichnung auf seinen Briefbögen unter anderem auch für die Korrespondenz mit seinen Mandanten im gesamten Bundesgebiet.&lt;br /&gt;Seine Steuerberaterkammer forderte ihn auf, unter dem Verweis auf einen Wettbewerbsverstoß, dieses zu unterlassen. Der Rechtsstreit ging bis vor das Oberlandesgericht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Urteil brachte viele neue Erkenntnisse.&lt;br /&gt;Es stellte sich Anfangs bereits die Frage ob eine Steuerberaterkammer auch dazu berechtigt ist, gegen Wettbewerbsverstöße ihrer Mitglieder Klage zu erheben, ob sie also juristisch gesagt „aktivlegitimiert“ ist.&lt;br /&gt;Nach dem OLG ergibt sich die Aktivlegitimation aus § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG. Danach steht der Unterlassungsanspruch auch rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen zu, soweit die Zuwiderhandlung die Interessen der Mitglieder berührt. Diese Voraussetzungen erfüllt die Steuerberaterkammer. Sie ist ein rechtsfähiger Verband und zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder (vgl. §§ 73 ff. StBerG).&lt;br /&gt;Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 8 Absatz 1 UWG. Vorausgesetzt ist hierfür eine unlautere und unzulässige geschäftliche Handlung.&lt;br /&gt;Vorliegend hat das Gericht die Führung des Doktortitels als „geschäftliche Handlung“ gesehen:&lt;br /&gt;Der Beklagte verwendet den „Dr.“-Titel ohne Zusatz unstreitig auch auf den Briefbögen der Wirtschaftsprüfergesellschaft P., für die er tätig ist. Hier liegt der Zusammenhang mit der steuerberatenden Tätigkeit des Beklagten auf der Hand. Unter Benutzung der Briefbögen tritt der Beklagte seinen Kunden auf dem Markt gegenüber. Es kommt dabei nicht darauf an, dass der Beklagte den Briefbogen nach seinem Vortrag nur bei bestehenden Mandaten und nicht zur Gewinnung von Neukunden benutzt. Auch Maßnahmen zur Erhaltung des Kundenstammes sind objektiv zur Förderung des Absatzes der Dienstleistung geeignet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Führen seines Titels mit der Abkürzung „Dr.“ hielt die Kammer auch für „unlauter“ im Sinne des UWG.&lt;br /&gt;Gemäß § 4 Absatz I Nr. 11 UWG ist eine geschäftliche Handlung unlauter, die gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, wenn diese auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine solche Marktverhaltensregel stellt nach Ansicht des Gerichts der § 43 StBerG dar.&lt;br /&gt;Eine Marktverhaltensregel liegt dann vor, wenn die Vorschrift zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Dieser Zweck muss nicht der einzige und nicht einmal der primäre sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der § 43 StBerG regelt die Berufsbezeichnung. Nach seinem Absatz 3 sind Zusätze, die auf einen akademischen Grad hinweisen zulässig.&lt;br /&gt;Die Regelung zum Führen einer Berufsbezeichnung dient auch den Interessen der potentiellen Kunden, die mit diesem Marktverhalten in Berührung kommen. Diese sollen bereits aus der Berufsbezeichnung und ggf. den Zusätzen ersehen können, dass eine bestimmte Qualifikation des Marktteilnehmers vorliegt. Durch die Regelung des § 43 StBerG sollen sie in ihrem Vertrauen darauf geschützt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwar lässt der § 43 StBerG Zusätze, die auf akademische Grade hinweisen zu, allerdings sollte diese Norm nach Ansicht des Gerichts, unter der Berücksichtigung des § 132 a StGB ausgelegt werden, der das unbefugte Führen akademischer Grade verbietet.&lt;br /&gt;Da es sich vorliegend um einen slowakischen akademischen Grad handelt müssen die Landesgesetze zur Führung ausländischer akademischer Grade berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;Und hier kommt § 57 Absatz 1 HochschulG ins Spiel. Danach kann ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule aufgrund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, nur in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.&lt;br /&gt;Somit hätte der Steuerberater hier nach Ansicht der Kammer die vollständige Bezeichnung seines Titels „Ph.Dr.“ angeben müssen.&lt;br /&gt;Bei der Führung ausländischer Grade in den Bundesländern sollten immer die landesrechtlichen Regelungen und die zwischenstaatlichen Abkommen beachtet werden um eine eventuelle Strafbarkeit oder auch Wettbewerbsverstöße zu vermeiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-2859445332493323823?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/2859445332493323823/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/fuhrung-eines-doktortitels-als.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2859445332493323823'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2859445332493323823'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/fuhrung-eines-doktortitels-als.html' title='Führung eines Doktortitels als Wettbewerbsverstoß – was es nicht alles gibt!'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7731451659763789117</id><published>2011-08-30T03:31:00.001-07:00</published><updated>2011-08-30T03:31:34.211-07:00</updated><title type='text'>Keine Angst vor der Schufa? Die Targobank (ehemals Citibank) löscht Schufa-Negativmerkmal - Klage vor dem Landgericht vorzeitig gewonnen</title><content type='html'>Negative Schufaeinträge belasten den Menschen genauso wie eine böse Schwiegermutter. Die persönliche und wirtschaftliche Handlungsfreiheit wird stark eingeschränkt. Was tun?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei den Rechtsanwälten meldete sich Franz M. aus S. Dieser fühlte sich durch die Citibank, nunmehr Targobank, zu Unrecht mit einem sogenannten Schufa-Negativeintrag belastet. In der Schufa wurde Franz M. als schlechter Schuldner geführt, weil die Targobank noch unter dem Namen CitiBank die Kündigung eines Kredites über 34.147,00 Euro eingetragen hat. Franz M. war sich sicher, dass er Kündigungsschreiben bezüglich seiner Kreditlinie nicht erhalten hatte und fühlte sich somit ungerecht behandelt. Deswegen wandte er sich an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein außergerichtliches Anschreiben brachte zunächst keinen Erfolg, so dass Klage beim Landgericht Düsseldorf erhoben wurde. Das Gericht machte hier deutlich, dass durch die Bank zwingend eine Interessenabwägung durchzuführen ist. Das Gericht sah die Bank hierfür auch in der Beweislast und lud die zuständigen Sachbearbeiter der Targobank als Zeugen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Wende:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu einer Vernehmung der geladenen Zeugen kam es jedoch nicht mehr. Die Targobank teilte vielmehr in einem Schriftsatz vom 25.07.2011 mit, dass sie sich selbst nicht mehr in der Lage sehe, das Vorliegen einer sogenannten qualifizierten Mahnung zu beweisen. Zudem legte die Targobank ein Schreiben vor, indem sie die Schufa bat, die von der Targobank veranlassten Negativmerkmale zum Konto des Franz M. zu löschen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unser Kommentar:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hierzu meint Rechtsanwalt Sven Tintemann, der die Angelegenheit für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bearbeitet hat: „Der Prozess zeigt wieder einmal, dass es wichtig ist, insbesondere beim Eintrag von sogenannten Negativmerkmalen bei der Schufa-Holding AG, darauf zu drängen, dass die interne Abwägungsentscheidung bei der eintragenden Stelle (Bank, Telefonanbieter oder Inkasso-Firma) offen gelegt wird. Hier haben die betreffenden Unternehmen oft Beweisschwierigkeiten und wollen sich nicht die Blöße geben, dass ein Gericht in einem Verhandlungsprotokoll oder im Urteil feststellt, dass die zuständigen Mitarbeiter keine Abwägungsentscheidung vorgenommen haben oder sich an nichts mehr erinnern können. Daher werden die Beweisaufnahmen oft nicht mehr durchgeführt, sondern vielmehr die Ansprüche auf Löschung der Schufa-Einträge anerkannt.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der hier vorliegende Prozess zeigt nach Meinung des auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalts wieder einmal, dass es sich lohnt, auch die gerichtliche Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkasso-Gesellschaften zu suchen, da oft erst im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung ein Einlenken der Gegenseite stattfindet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sven Tintemann, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7731451659763789117?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7731451659763789117/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/keine-angst-vor-der-schufa-die.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7731451659763789117'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7731451659763789117'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/keine-angst-vor-der-schufa-die.html' title='Keine Angst vor der Schufa? Die Targobank (ehemals Citibank) löscht Schufa-Negativmerkmal - Klage vor dem Landgericht vorzeitig gewonnen'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-2118858942567073700</id><published>2011-08-23T07:04:00.000-07:00</published><updated>2011-08-23T07:04:12.413-07:00</updated><title type='text'>Bundesgerichtshof zur Bankenhaftung bei so genannten „Schrottimmobilien“: Die HypoVereinsbank wird zur Haftung wegen arglistiger Täuschung verurteilt – Durchbruch für Käufer?</title><content type='html'>Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Beschluss vom 5.7.2011 (Az.: XI ZR 342/10) das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom Oktober 2010.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Klevenhagen, Immobilienexperte im Gespräch mit Dr. Schulte, Rechtsanwalt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr Klevenhagen; worum ging es in diesem Fall?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Dem Beschluss liegt erstinstanzlich folgender Fall zu Grunde: 1993 erwarb ein Ehepaar bei Aachen eine Eigentumswohnung zum Preis von 190.000 DM. Wie häufig beim System Steuersparmodell Eigentumswohnung wurde auch hier der gesamte Kaufpreis durch die Bank fremdfinanziert.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Das ist doch der normale Weg und ist tausendfach passiert? Was war denn das Problem der Eheleute?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Klevenhagen: „Im Zuge des Verfahrens stellte sich heraus, dass die im Berechnungsbeispiel bzw. im Kaufvertrag zugesicherte Miete von 15,45 DM/qm nicht erzielt werden konnte. Tatsächlich konnte nur ein Mietpreis von 7,65 DM/qm erzielt werden. Die Eheleute verloren ihr Geld, weil im Jahre 2006 die Wohnung nur 7500 € zwangsversteigert. Den Restbetrag wollte die Bank von den Kunden.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Wie hat die Bank dann entschieden?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Klevenhagen: „Das Oberlandesgericht Köln verurteilte danach die HypoVereinsbank zum Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung. Das Gericht ging dabei davon aus, dass die Täuschung der Kläger seitens der Vermittler und der bauausführenden Firma arglistig erfolgte. Die Bank haftete als langjähriger Partner der Vermittler und der Verkaufsfirma“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Schulte: Wie bewerten Sie die Entscheidung?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Das Urteil des OLG Köln und die jetzige Bestätigung durch den BGH haben weitreichende Konsequenzen für geschädigte Anleger. Nunmehr erscheint es auch möglich, gegen die darlehensgebende Bank vorzugehen, wenn sich die Falschberatung bzw. arglistige Täuschung durch den Vermittler oder Bauträger herausstellt.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie schon lange unter anderem von den Experten Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gefordert, müssen auch die Banken für die Fehler bei Immobilienvermittlungen, insbesondere bei dem System Steuersparmodell Eigentumswohnung, haften. Denn nach unserer Ansicht kann sich eine Bank, die immer wieder mit denselben Vermittlern bzw. Bauträgern zusammenarbeitet, nicht dadurch exkulpieren, dass sie sich auf angeblichem Nichtwissen ausruht. Einige, den Rechtsanwälten bestens bekannte Banken, tauchen immer wieder im Zusammenhang mit der Finanzierung von Eigentumswohnungen auf und tun bei Gerichtsprozessen so, als wäre ihnen die einschlägige Praxis nicht bekannt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Aufgrund des jetzigen Urteils kann geschädigten Anlegern deshalb nur geraten werden, ihre Situation durch einen kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn Mieteinnahmen garantiert wurden.“, meint RA Klevenhagen, Dozent im Bereich „Immobilienrecht“ der Verbraucherschutzanwälte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-2118858942567073700?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/2118858942567073700/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/bundesgerichtshof-zur-bankenhaftung-bei.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2118858942567073700'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/2118858942567073700'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/bundesgerichtshof-zur-bankenhaftung-bei.html' title='Bundesgerichtshof zur Bankenhaftung bei so genannten „Schrottimmobilien“: Die HypoVereinsbank wird zur Haftung wegen arglistiger Täuschung verurteilt – Durchbruch für Käufer?'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-1225920448785980432</id><published>2011-08-23T06:42:00.001-07:00</published><updated>2011-08-23T06:42:25.297-07:00</updated><title type='text'>Das Steuersparmodell mit Eigentumswohnungen bzw. sogenannten Schrottimmobilien</title><content type='html'>Es beginnt immer auf dieselbe Art und Weise. Man will für das Alter vorsorgen, Geld anlegen oder „einfach nur“ Steuern sparen. Mit viel Glück erreichen Sie einfach keines dieser Ziele, andernfalls droht der finanzielle Ruin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rede ist vom System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“, dem nach seriösen Schätzungen schon in den 90igern mehr als 1 Millionen Menschen in Deutschland zum Opfer fielen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das System „Steuersparmodell Eigentumswohnungen“ ist ebenso einfach wie genial. Die Verlockung ist in der Regel groß. Denn die Vermittler solcher Eigentumswohnungen preisen ihre Immobilien in der Regel als einmalige Gelegenheit zum Steuersparen an. Gleichzeitig suggerieren die Vermittler, dass es sich um eine hervorragende Möglichkeit handelt, für das Alter vorzusorgen, weil, wie jeder weiß, eine Immobilie eine hervorragende Geldanlage darstellt. Als wirksamste Verkaufsargumente gelten in der Regel der scheinbar günstige Preis, der sich durch die Einnahmen aus Vermietung und durch Steuerrückerstattungen ohne weiteres amortisiert, sowie die Wertsteigerung der Immobilie.&lt;br /&gt;Diese Hauptargumente versuchen die Vermittler von Eigentumswohnungen den potentiellen Anlegern durch immer dasselbe Berechnungsbeispiel schmackhaft zu machen. Häufig bzw. nie erwähnt wird dabei, dass die Lage bzw. der Zustand der Immobilien weder für eine gute Vermietbarkeit noch für eine langfristige Wertsteigerung sprechen. Hinzukommt kommt häufig der viel zu hohe Preis und eine falsche Berechnung der Steuervergünstigungen. Aus diesem Grunde hat sich auch der Begriff Schrottimmobilie durchgesetzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unter diesen Begriff fallen kombinierte Verträge, in denen Anlegern durch einen Strukturvertrieb vermietete Eigentumswohnungen angeboten werden. Durch die Einschaltung eines Strukturvertriebs erhöht sich der Kaufpreis zudem erheblich durch eine Vielzahl von Innenprovisionen gegenüber dem tatsächlich angemessenen Kaufpreis. Die Anlage als Altersvorsorge ist mithin kaum haltbar. Nicht selten vergessen die Vermittler auch über die weiteren Pflichten aus dem Eigentum aufzuklären und realistische Finanzierungen in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.&lt;br /&gt;Dazu kommt, dass potentielle Anleger durch die Vermittler des Strukturvertriebes in eine überrumpelungsähnliche Situation gebracht werden. Denn entweder kontaktieren die Vermittler potentielle Anleger aus heiterem Himmel, zum Beispiel nach dem Einkauf im Einkaufscenter oder durch einen blinden Telefonanruf, einen so genannten cold call. Die psychologisch geschulten Vermittler fragen zunächst, ob man nicht Interesse habe, langfristig Steuern zu sparen und dass der hiesige Anrufer der Firma XY Experte in Steuerfragen sei. Da diese Frage im Regelfall mit Ja beantwortet werden kann, ist das Gespräch eröffnet und dem Vermittler Tür und Tor geöffnet, um seine Argumente zu platzieren.&lt;br /&gt;Sodann wird ein reelles Treffen in der Wohnung des Anlegers oder den Beratungsräumen des Vermittlers vereinbart. Dabei erscheint der Vermittler bestenfalls gleich mit Berechnungsbeispielen und Hochglanzprospekten und hat auch schon eine Immobilie für die potentiellen Anleger in Aussicht. Diese ist häufig, so stellen die Vermittler meist dar, so stark nachgefragt, dass sie nur noch für wenige Tage für sie reserviert ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber da ja nun feststeht, dass der potentielle Anleger Steuern sparen will und der Wohnungseigentumserwerb, wie sich anhand des Berechnungsbeispiels zeigte, hervorragend dafür geeignet ist, weil man quasi ohne Kosten eine Altersvorsorge erhält, könne man auch gleich zum Notar fahren. In der Praxis bearbeiten solche Fälle in der Regel immer dieselben Notare. Nicht ohne Grund! Denn eigentlich gebietet die Warnfunktion der notariellen Beurkundung, dass hier nochmals über das Rechtsgeschäft aufgeklärt wird. Die Betonung liegt auf nochmals. In der Regel erfahren potentielle Anleger hierbei jedoch zum ersten Mal Einzelheiten über den geplanten Kauf, nicht zuletzt eingekleidet in einen Wulst von Rechtsnormen. So bleibt beim Anleger nur Unverständnis. In der Hoffnung, dass alles schon mit rechten Dingen zugehen wird, unterzeichnet er das notarielle Kaufangebot und bindet sich für vier Wochen oder mehr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nicht selten werden Anleger vor solchen Notartreffen in Anbetracht der Länge auch von den Vermittlern angehalten, keine Fragen zu stellen. Die Funktion der Beurkundung wird damit völlig entkräftet.&lt;br /&gt;Im ungünstigsten Fall hat der Anleger daher weniger als zwei Tage Bedenkzeit, um sich danach „glücklicher“ Eigentümer bzw. gebundener Käufer einer Wohnung nennen zu können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die erworbenen Wohnung gesehen haben dabei die wenigsten und ein „wunderschönes“ Darlehen gibt es vom Vermittler gleich mit dazu. Dieses kann dann über Jahrzehnte zurückgezahlt werden. Alles aus einer Hand.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Klevenhagen, Experte für Rückabwicklungsfragen von Eigentumswohnungen der Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner, sagt dazu „dass dies immer dieselbe Methode der Vermittler bzw. der Strukturvertriebe sei. Erst nachdem die Eigentumswohnung erworben wurde und meist das erste bzw. zweite Jahr verstrichen ist, stellen die meisten Anleger fest, dass die ihnen gemachten Versprechungen in keinster Weise eingetroffen sind. Die Finanzierung der fremdgenutzten und fremdfinanzierten Eigentumswohnung lässt sich nicht mehr aufbringen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An diesem Punkt kann jedem betroffenen Anleger nur dringendst empfohlen werden, anwaltlichen Rat oder zumindest die Hilfe eines seriösen, wirklich unabhängigen Anlegerschutzvereins zu suchen. Denn die Möglichkeit für Anleger, denen Schrottimmobilien verkauft wurden und die nun die Rückabwicklung suchen, hat sich stetig verbessert. Zu warnen ist aber insbesondere vor übereilten Reaktionen geprellter Anleger. Nur eine genaue Analyse des Einzelfalls hält letzten Endes vor Gericht stand.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtlich haben sich folgende Angriffsoptionen in der Praxis heraus geprägt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.    Der Angriff des eigentlichen Vermittlers/des Strukturvertriebs&lt;br /&gt;2.    Der Angriff auf den Verkäufer&lt;br /&gt;3.    Der Angriff auf die darlehensgebende Bank&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Fall 1:&lt;br /&gt;Die Anlageberater, die Vermittler, die Herren des Strukturvertriebs schulden dem potentiellen Anleger eine richtige Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung, aus denen der Käufer die wirtschaftlichen Folgen des Eigentumserwerbes ersehen kann. Hierbei finden die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner häufig Defizite. Der Vertrieb erfolgt unter einseitiger Betrachtung und berücksichtigt lediglich nicht erreichbare Gewinnmöglichkeiten. Die errechnete monatliche Zuzahlung fällt höher aus als erwartet oder der Weiterverkauf will nicht gelingen. Alles Folgen einer falschen Aufklärung über den Wert der Immobilie, die steuerlichen Auswirkungen, die monatliche Zuzahlung, den Kreditvertrag, über Innenprovisionen, die zu erzielenden Mieterträge, das Darlehen verbunden mit den verschieden Kosten usw.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Fall 2:&lt;br /&gt;Eine in Bezug auf Fall 1 nachgewiesene Falschberatung, Täuschung oder sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung kann der Verkäuferin zugerechnet werden, wenn sie die Vermittler zum Vertrieb ihrer Immobilien genutzt hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum Fall 3:&lt;br /&gt;Die neuere Rechtsprechung lässt die Tendenz erkennen, dass oben genannte Falschberatungen auch der Bank zugerechnet werden können. Dies erfolgt durch die Gerichte bisher jedoch nur sehr zögerlich, auch wenn sich die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner darüber einig sind, dass sich die finanzierenden Banken nicht mit Unkenntnis der einschlägigen Praxis herausreden können sollten.&lt;br /&gt;Einen neuen großen Erfolg bedeutet in diesem Bereich der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2011 (Az.: XI ZR 342/10). Die Bank wurde wegen arglistiger Täuschung in Bezug auf zu erzielende Mieteinnahmen zum Schadenersatz verurteilt.&lt;br /&gt;Letztlich können die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner nur bestätigen, dass sich die Rechtsposition von geprellten Anlegern in diesem Bereich sehr stark verbessert hat und es sich in jedem Fall lohnt, den eigenen Fall überprüfen zu lassen. Denn es kommt immer auf den Einzelfall an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Festzustellen ist, dass trotz der mittlerweile erdrückenden Anzahl von Rückabwicklungsklagen gegen verschiedenste Verkäufergesellschaften aus dem Bereich der so genannten Steuerspar-Immobilien, jeder Fall sehr genau betrachtet wird und trotz vielfach ähnlicher Sachverhalte nicht voreingenommen entschieden wird. Klagen gegen Beteiligte am System ‚Steuersparmodell Eigentumswohnung’ sollten deshalb nur durch spezialisierte Kanzleien und individuell in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten betrieben werden. Jeder Fall ist unterschiedlich, und vor Gericht kann es auf diese Feinheiten ankommen.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-1225920448785980432?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/1225920448785980432/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/das-steuersparmodell-mit.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1225920448785980432'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/1225920448785980432'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/das-steuersparmodell-mit.html' title='Das Steuersparmodell mit Eigentumswohnungen bzw. sogenannten Schrottimmobilien'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7239020321347522175</id><published>2011-08-19T01:46:00.001-07:00</published><updated>2011-08-19T01:46:55.401-07:00</updated><title type='text'>DSK-Leasing will eigene Liquidation - Kanzlei Dr. Schulte und Partner redet Klartext!</title><content type='html'>Die Anleger der Fondsgesellschaft DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG haben in den letzten Tagen überraschende Post der Geschäftsleitung erhalten. Darin wird den Anlegern mitgeteilt, dass man die Gesellschaft zum Jahresende 2011 auflösen möchte (sog. Liquidation).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir berichteten hierüber:  http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/geldanlage-bei-der-dsk-leasing---der-nachste-rothmann-fonds-verabschiedet-sich-vom-markt-erneute-millionenverluste.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie die DSK-Leasing und auch die als Treuhandkommanditistin tätige HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ausdrücklich mitteilen, wäre eine Fortführung der DSK-Leasing wirtschaftlich möglich. Liquiditätsprobleme sind bei der DSK-Leasing nicht zu erwarten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Warum löst man sich dann also auf?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als Grund hierfür wird ausgeführt, dass die Erträge auf absehbare Zeit von den Kosten aufgezehrt  würden. Es wäre daher für die Anleger sinnvoll, die langfristigen Leasingverträge der DSK-Leasing nach der Auflösung in eine Tochter der Autobank AG zu überführen. Die Anleger würden so auch in Zukunft indirekt am Leasingmarkt gewinnbringend teilnehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Tatsache ist, dass die DSK-Leasing, bei der Eduard Unzeitig als Geschäftsführer der Komplementärin die Zügel in der Hand hat, sich an der Autobank AG beteiligt hat. Bei der Autobank AG ist Gerhard Fischer Vorstand und Eduard Unzeitig Mitglied im Aufsichtsrat. Tochterunternehmen der Autobank AG ist die LeaseTrend AG. Hierbei handelt es sich um eine weitere Fondsgesellschaft, die, ebenso wie die DSK-Leasing, vom Emissionshaus Rothmann &amp; Cie. (nunmehr HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) aufgelegt wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vorstand der LeaseTrend AG ist wiederum Gerhard Fischer, während Eduard Unzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende der LeaseTrend AG ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Betrachtet man nun diese Konstellation und geht davon aus, dass das bislang unbenannte Leasing-Tochterunternehmen der Autobank AG die LeaseTrend AG ist (was zu erwarten ist), heißt das, dass die Autobank AG mit zwei Leasingunternehmen verbunden ist, die sich auf dem Leasingmarkt die Kunden gegenseitig streitig machen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Klartext heißt das: Man will das Geschäft der einen Gesellschaft in die andere Gesellschaft  überführen, um Kosten zu sparen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ist das aber tatsächlich im Sinne der Anleger der DSK-Leasing, um die es ja nach den Ausführungen der Geschäftsleitung und der Treuhänderin vordergründig geht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach den bisherigen Erkenntnissen scheint das Wohl der Anleger nicht der primäre Grund dieser Rochade zu sein. Vor diesem undurchsichtigen Hintergrund kann den Anlegern derzeitig nicht dazu geraten werden, der Auflösung der DSK-Leasing GmbH &amp; Co. KG zuzustimmen. Die Folgen und damit verbundenen Risiken sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Zudem besteht nach eigenen Angaben der DSK-Leasing und der HFT aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich keine zwingende Veranlassung dazu. Bereits im erst vor kurzem veröffentlichten Geschäftsbericht 2010 der DSK-Leasing wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die gesteckten Ziele zwar nicht vollständig erreicht wurden, die Aussichten aber grundsätzlich gut wären. Was hat sich nun geändert, dass sich die Gesellschaft selbst auflösen will?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Vorgesagte zeigt, dass es zunächst darum gehen wird, Licht in den gesamten Vorgang zu bringen. Erst dann kann den Anlegern der DSK-Leasing ein abschließender Rat zum weiteren Vorgehen erteilt werden. Vor vorschnellen Stimmenabgaben ist daher momentan abzuraten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anleger der DSK-Leasing sollten sich mit Ihrer Beteiligung an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren Rechtsanwalt wenden und ihren Vertrag vor diesem Hintergrund  prüfen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian M. Schulter, Rechtsanwalt - Associate&lt;br /&gt;Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Ihr Ansprechpartner im Genossenschaftsrecht: Rechtsanwalt Christian M. Schulter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7239020321347522175?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7239020321347522175/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/dsk-leasing-will-eigene-liquidation.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7239020321347522175'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7239020321347522175'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/dsk-leasing-will-eigene-liquidation.html' title='DSK-Leasing will eigene Liquidation - Kanzlei Dr. Schulte und Partner redet Klartext!'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-7922378494928729516</id><published>2011-08-19T01:20:00.000-07:00</published><updated>2011-08-19T01:20:09.893-07:00</updated><title type='text'>Frequenta Beteiligungs AG - Von der Wurstfabrik zur Drachentriebwerksproduktion</title><content type='html'>Mandanten der Rechtsanwälte melden Post, die eher zum 1. April 2011 passen würde. Die Frequenta Beteiligungs AG aus Berlin stellt die Geldanlagepolitik um: weg von Wurst, hin zu Drachen. Die Gesellschaft formuliert, dass sich durch die bisher verfolgte Anlagestrategie (einer Beteiligung an einer Wurstfabrik in China namens DARW Ldt.) Verluste ergeben haben. Die angeblich in China vielversprechende Bratwurstproduktion habe sich leider nicht als umsetzbar herausgestellt. Man hätte die Stückzahlen der benötigten Bratwurstproduktion nicht erreichen können. Nunmehr soll die Produktionsanlage abgestoßen werden. Ein Verkauf ist noch nicht realisiert. Ob durch den Verkauf noch Geld erzielt werden kann sei fraglich, da oftmals Gebäude auch verwaist stehen gelassen würden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Gesellschaft hat aber schon eine gute Idee, wie die eingetretenen Verluste (in welcher Höhe diese auftreten können, wird nicht mitgeteilt) ausglichen werden können. Nunmehr hat sich die Gesellschaft bereits an der Aerotechnics EPB GmbH beteiligt. Die Frequenta will hier mit 26 % an der GmbH eingestiegen sein. Das eingesetzte Kapital soll nach einer Aussage der Frequenta 40.000,00 € betragen. Die Frequentra rechnet mit Erlösen für das Jahr 2011 in Höhe von 15 %. Für das Jahr 2012 werden 31 % und für das Jahr 2013 50 % erwartet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie sich die Verluste aus China auf die einzelnen Beteiligungen ihrer Anleger auswirken, gibt die Gesellschaft Frequenta Beteiligungs AG nicht bekannt. Zu der Kapitalanlage meint Rechtsanwalt Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte: „Die Anlagestrategie der Anlagegesellschaft ist hier wenig überzeugend. Wenn eine Gesellschaft von einer Beteiligung an einer Wurstfabrik in China in eine andere Beteiligung an einer höchst risikoreichen Private Equity Gesellschaft in Deutschland stolpert, ohne genau Auskünfte über bereits entstandene Verluste und zukünftige Geschäftsprognosen abzugeben, ist dies keine vertrauensbildende Maßnahme. Wir raten allen Anlegern, ihr Engagement bei der Gesellschaft schleunigst durch einen Anwalt prüfen zu lassen, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;V.i.S.d.P.&lt;br /&gt;Sven Tintemann&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kontakt:&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Joachimstaler Straße 20&lt;br /&gt;10719 Berlin (Charlottenburg)&lt;br /&gt;Telefon: (030) 71520670&lt;br /&gt;Telefax: (030) 71520678&lt;br /&gt;e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de&lt;br /&gt;Internet: http://www.dr-schulte.de&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. &lt;br /&gt;Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3446335528860159768-7922378494928729516?l=anwalt-bankrecht.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/feeds/7922378494928729516/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/frequenta-beteiligungs-ag-von-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7922378494928729516'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/3446335528860159768/posts/default/7922378494928729516'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/08/frequenta-beteiligungs-ag-von-der.html' title='Frequenta Beteiligungs AG - Von der Wurstfabrik zur Drachentriebwerksproduktion'/><author><name>Bankenskandal.de</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03231191011900360418</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='24' height='32' src='http://3.bp.blogspot.com/-gAgcyiMkTUI/Te_YWENhg1I/AAAAAAAAAAY/CG2B3Qf1NJA/s1600/schulte.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-3446335528860159768.post-6962511908186467851</id><published>2011-08-03T04:37:00.000-07:00</published><updated>2011-08-03T04:37:12.739-07:00</updated><title type='text'>Der nächste Rothmann Fonds meldet sich ab - DSK Leasing</title><content type='html'>Anleger, die in Produkte der Rothmann Gruppe investiert haben, kommen nicht zur Ruhe. Zuerst gab es massive Probleme bei der ALAG Auto-Mobil GmbH &amp; Co. KG, dann meldete die Albis Capital Straftaten im Unternehmen. Zuletzt sorgten Garbe Logimac AG und Garbe Logimac Fonds 2 GmbH &amp; Co. KG für negative Schlagzeilen. Nun meldet sich die&lt;br /&gt;DSK Leasing GmbH &amp; Co. KG mit Schreiben vom 29.07.2011 bei ihren Anlegern und teilt Überraschendes mit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Gesellschaft soll durch Beschluss im Umlaufverfahren zum Jahresende 2011 liquidiert werden. Als Liquidatorin soll die persönlich haftende Gesellschafterin, namentlich also die DSK Leasing Verwaltung GmbH eingesetzt werden, deren Gesellschafter die Herren Gerhard Fischer und Eduard Unzeitig sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Gesellschaftsform der DSK als Kommanditgesellschaft Höhe jährliche Kosten produziert. Ferner soll die Gesellschaft innerhalb der nächsten Jahre nach Einschätzung der Verantwortlichen nicht in der Lage sein, schwarze Zahlen zu schreiben. Es sei lediglich gelungen, die Verluste innerhalb der letzten Jahre zu reduzieren und die Zahl der verwalteten Leasingverträge und das Leasingvermögen zu erhöhen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als einziger Lichtblick am dunklen Himmel wird eine Beteiligung der DSK an der AutoBank AG dargestellt. Hier hält die Gesellschaft 4.5 Mio. Aktien von insgesamt 9.143.152 Stückaktien. Hiervon sind 3 Mio. sog. Vorzugsaktien. Diese sollen, wenn die Liquidation Erfolg hat, den Anlegern (genannt sind allerdings im Anschreiben nur die Kommanditisten&lt;br /&gt;im Liquidationsbeschluss nur die Gesellschafter) direkt übertragen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das vorhandene Leasinggeschäft der DSK soll der AutoBank AG oder deren Tochtergesellschaften übertragen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was Anlege
