Mittwoch, 19. Oktober 2011

Wer hilft beim Thema Datenschutzrecht und bei einem Negativeintrag in einer Auskunftei (z.B. Schufa, Creditreform, Bürgel …)?

Das Datenschutzrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich in Deutschland, aber auch weltweit nicht gerade besonderer Beliebtheit erfreut. Gerade zum Umgang mit Negativeinträgen bei Auskunfteien, wie der Schufa Holding AG, der Creditreform oder Bürgel gibt es im Internet verschiedene Informationen von mal mehr, mal wieder seriösen Anbietern. Bisher hatten sich auch nur wenige Rechtsanwälte auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Allerdings scheint mit der Anzahl der Betroffenen Kunden / Verbraucher, die Probleme mit Banken, Versicherungen, Telefonanbietern, Vermietern oder sogar ihrem Arbeitgeber bekommen, auch die Anzahl der Anbieter anzusteigen.

Die Rechtsanwälte aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beschäftigen sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Rechtsgebiet des Datenschutzrechts und insbesondere mit der Problematik der Löschung von Negativeinträgen in Auskunfteien.

Vielen Betroffenen konnte bereits außergerichtlich geholfen werden. Hierzu reicht meist ein juristisch anspruchsvolles und gut durchrecherchiertes Anschreiben an die entsprechende Stelle, die für den Negativeintrag verantwortlich ist. Hier konnten in der Vergangenheit bereits Negativeinträge durch folgende Firmen zur Löschung gebracht werden.

- Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG
- H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG
- Bayerischer Inkasso Dienst AG
- Telekom Deutschland GmbH
- Lindorff Inkasso GmbH
- Commerzbank AG
- Universum Inkasso GmbH
- Schufa-Holding AG (nach Löschung des Eintrags durch eintragende Stelle)
- MLP Finanzdienstleistungen AG
- Deutsche Postbank AG
- Santander Consumer Bank AG
- EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Auch gerichtlich waren die Rechtsanwälte in verschiedenen Verfahren erfolgreich. Unter anderem wurden Urteile gegen folgende Gesellschaften erstritten:

- Landesbank Berlin AG (LBB)
- Telekom Deutschland GmbH (einstweilige Verfügung)
- Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Berlin)
- Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Verden - http://tintemann.de/wp-content/uploads/2011/08/VuR-05-2011-191-193.pdf)
- Bayerischer Inkasso Dienst (Urteil Landgericht Berlin – http://tintemann.de/wp-content/uploads/2011/08/VuR_7_2011.pdf)

Nach einer durch die Rechtsanwälte eingereichten Klage kam es im Wege eines Vergleichs oder während des Rechtsstreits zu einer Löschung von Einträgen folgender Gesellschaften:

- Targobank (Eintrag während des Verfahrens gelöscht)
- UniCredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank)
- Readybank AG (Eintrag vor Urteil erledigt)
- Commerzbank AG (Eintrag vor Urteil erledigt)
- Santander Consumer Bank AG

Weitere Informationen zu Negativeinträgen in Auskunfteien finden Sie in unserem Fachartikel (http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/informationen-zur-vorzeitigen-loschung-eines-schufa-negativeintrages.html)
oder in einem Fernsehbeitrag des Senders NTV (https://www.youtube.com/watch?v=Hhht2annlvU&feature=player_embedded).

Informieren Sie sich daher bitte besonders sorgfältig, bevor Sie einen Rechtsanwalt oder ggf. sogar einen Dienstleister, der keine Anwaltszulassung hat, mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Sven Tintemann
Rechtsanwalt

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Bankkaufmann IHK

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Freitag, 14. Oktober 2011

Das System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“: Ein Marktbericht Oktober 2011

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin haben wiederholt über die Methodik im „Steuersparmodell Eigentumswohnung“ berichtet.

Das zugrunde liegende System ist immer gleich. Mittels unangekündigter Telefonanrufe, Ansprachen in Einkaufszentren mit stattfindenden Gewinnspielen oder durch Tippgeber im Bekanntenkreis werden friedliche Steuerbürger darüber informiert, dass es Möglichkeiten gäbe, Steuern zu sparen. Ob man sich das einmal anhören wolle. Wer will das nicht?

Nach einem freundlichen Hausbesuch eines Mitarbeiters des ansprechenden Vertriebsunternehmens, in dem die Vermögenslage des Haushaltes geklärt wird und gleichzeitig auch entsprechend Unterlagen durch den Besuchenden eingesammelt werden, folgt ein bis zwei Wochen später der Rückruf: Ja, die Angesprochenen seien in der Lage, hier ihre steuerliche Veranlagung wesentlich zu verbessern.

Es folgt ein Besuch in einem luxuriös ausgestattetem Büro eines Vertriebsunternehmens, in dem dann die Katze aus dem Sack gelassen wird: Der Erwerb einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung soll die Lösung sein. Dabei brauche man sich als Erwerber um nichts kümmern: Die Beschaffung einer passenden Wohnung, die entsprechende Finanzierung sowie die Vor- und Nachbereitung des Kaufes würden einem abgenommen werden. Der Erwerb einer Eigentumswohnung sei das Beste, was den Angesprochenen passieren könne, da Immobilien ja vermeintlich im Wert ständig steigen und dann später (meist wird ein Zeitraum von zehn Jahren genannt) wieder mit Gewinn verkauft werden können. Die monatlich zu zahlenden Raten an die Bank zur Finanzierung des Kaufes seien zwar erheblich, diese würden jedoch aufgefangen werden durch die Mieteinnahmen und die steuerlichen Vorteile.

Immer öfter wird auch die Übernahme der so genannten Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten, usw.) versprochen.
Recht zügig wird dann der Notartermin vorgenommen, bei dem dann die Immobilie notariell beurkundet gekauft wird. Es folgt der Abschluss des Darlehensvertrages, der in der Zwischenzeit vom Vertriebsunternehmen vorbereitet wurde.

Danach dauert es meist nicht lange, bis sich die hoffnungsvollen Erwerber der Immobilie geschädigt fühlen. Meist ist die tatsächliche monatliche Belastung wesentlich höher als versprochen. Darüber hinaus hat man ja, was meist nicht vorher mitgeteilt wird, als Eigentümer einer Immobilie neben Rechten auch erhebliche Pflichten, beispielsweise wenn die Eigentümergemeinschaft, bei der man nun plötzlich Mitglied ist, Nachzahlungen beschließt, weil dringend notwendige Reparaturen anstehen.

Wenn die finanzielle Lage dann für die Erwerber immer prekärer wird, bleibt vielfach nur der Weg in die Privatinsolvenz oder der Weg zu einem Anwalt, der versucht, die rechtlichen Möglichkeiten der Erwerber zur Rückabwicklung des fehlgeschlagenen Geschäftes zu nutzen.

Den Rechtsanwälten von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist dieser Lauf der Dinge gut bekannt. Allerdings ist seit geraumer Zeit auf dem lukrativen Gebiet der so genannten „Steuerspar-Immobilien“ eine Veränderung des Marktes zu erkennen. Langjährig als so genannte Bauträger tätige Firmen verschwinden, neue tauchen auf. Die handelnden Personen sind jedoch dieselben.
Hintergrund ist, dass sich die Bauträger im Falle des Verlierens eines Prozesses vor Gericht, den sie selbstverständlich bis in die letzte Instanz geführt haben, weigern, die nunmehr rechtskräftig gegen sie ergangenen Entscheidungen in die Tat umzusetzen. Vielmehr ist zu beobachten, dass Bauträger der erheblich gegen sie erhobenen Ansprüche lieber den Weg der Insolvenz gehen, um sich den berechtigten Forderungen der beteiligten Erwerber zu entziehen.

So ist beispielsweise der langjährig auf dem ostdeutschen Immobilienmarkt tätige Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH seit Mitte August 2011 insolvent. Kurz vorher hatte er noch seinen Geschäftssitz in die beschauliche Kleinstadt 37136 Seulingen verlegt und sich in „Ground-Immobilien-Handelsgesellschaft mbH“ umbenannt. Es steht zu vermuten, dass Hintergrund dieser Entwicklung rechtskräftige Entscheidungen auf Rückabwicklung von Eigentumswohnungen waren, die sich geschädigt fühlende Erwerber gegen die LIMAG angestrengt hatten. Diese müssen sich nunmehr mit einem Insolvenzverwalter auseinandersetzen und andere Möglichkeiten prüfen, die erworbenen Immobilien abzustoßen.
Jedoch ist auch an den in diesem Segment tätigen Vertrieben die letzte Zeit nicht spurlos vorübergegangen.
So sind ebenfalls die diversen Vertriebe verschwunden bzw. nur noch als „leere Hülle“ im Handelsregister eingetragen. Dagegen wurden von den gleichen Beteiligten neue Firmen gegründet
Wie sich herausstellt, findet zwar einerseits eine Art von „Marktbereinigung“ statt, diese ist jedoch nicht nachhaltig. Ebenso werden neue Firmen gegründet, um das lukrative System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“ weiterzuführen.

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte werden den Markt weiter beobachten und ihre Mandanten entsprechend beraten.

Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt
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Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Ground-Immobilien Handelsgesellschaft mbH (ehemals LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH) ist insolvent!

Der durch den Verkauf von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ bekannt gewordene Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, der sich erst kürzlich noch in „Ground-Immobilien-Handelsgesellschaft mbH“ umbenannt hatte und seinen Geschäftssitz in die beschauliche Kleinstadt 37136 Seulingen verlegt hatte, ist nunmehr insolvent.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Göttingen (Geschäftsnummer: 74 IN 141/11) vom 04.08.2011 wurde über das verbliebene Vermögen der ehemaligen LIMAG nunmehr das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt, der die verbliebenen Vermögenswerte feststellen soll und diese gegebenenfalls an Gläubiger der Gesellschaft auszahlen muss.

Gläubiger der ehemaligen LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird es nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner viele geben. Schließlich war der Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH im großen Stil auf dem ostdeutschen Immobilienmarkt als Bauträger aufgetreten und hatte die so genannte „Steuerspar-Immobilie“ meist an gutgläubige Kleinanleger verkauft und mit dem Vertrieb Firmen beauftragt, die ihrerseits wegen der zu verdienenden hohen Provisionen reihenweise falsche Versprechungen gemacht haben. Allein die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat gegen die LIMAG diverse Rechtsstreite geführt und diese sowohl erstinstanzlich als auch letztinstanzlich gewonnen. Viele weitere Fälle sind den Rechtsanwälten bekannt. Doch hinter jedem Fall stehen auch Menschen, die durch die falschen Versprechungen und die darauf getätigte Investition in ausweglose Situationen getrieben worden sind und keinen Ausweg mehr sahen.

„Sich geschädigt fühlende Erwerber von so genannten Steuersparimmobilien sollte jedoch durch die nunmehr eingetretene Situation nicht aufgeben, sondern vielmehr ihre verbleibenden Ansprüche durch qualifizierte Rechtsanwälte prüfen lassen.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin.

Die Rechtsanwälte haben in diversen Verfahren erfolgreich für ihre Mandanten Rechtsstreite geführt.


Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt
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