Freitag, 14. Oktober 2011

Das System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“: Ein Marktbericht Oktober 2011

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin haben wiederholt über die Methodik im „Steuersparmodell Eigentumswohnung“ berichtet.

Das zugrunde liegende System ist immer gleich. Mittels unangekündigter Telefonanrufe, Ansprachen in Einkaufszentren mit stattfindenden Gewinnspielen oder durch Tippgeber im Bekanntenkreis werden friedliche Steuerbürger darüber informiert, dass es Möglichkeiten gäbe, Steuern zu sparen. Ob man sich das einmal anhören wolle. Wer will das nicht?

Nach einem freundlichen Hausbesuch eines Mitarbeiters des ansprechenden Vertriebsunternehmens, in dem die Vermögenslage des Haushaltes geklärt wird und gleichzeitig auch entsprechend Unterlagen durch den Besuchenden eingesammelt werden, folgt ein bis zwei Wochen später der Rückruf: Ja, die Angesprochenen seien in der Lage, hier ihre steuerliche Veranlagung wesentlich zu verbessern.

Es folgt ein Besuch in einem luxuriös ausgestattetem Büro eines Vertriebsunternehmens, in dem dann die Katze aus dem Sack gelassen wird: Der Erwerb einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung soll die Lösung sein. Dabei brauche man sich als Erwerber um nichts kümmern: Die Beschaffung einer passenden Wohnung, die entsprechende Finanzierung sowie die Vor- und Nachbereitung des Kaufes würden einem abgenommen werden. Der Erwerb einer Eigentumswohnung sei das Beste, was den Angesprochenen passieren könne, da Immobilien ja vermeintlich im Wert ständig steigen und dann später (meist wird ein Zeitraum von zehn Jahren genannt) wieder mit Gewinn verkauft werden können. Die monatlich zu zahlenden Raten an die Bank zur Finanzierung des Kaufes seien zwar erheblich, diese würden jedoch aufgefangen werden durch die Mieteinnahmen und die steuerlichen Vorteile.

Immer öfter wird auch die Übernahme der so genannten Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten, usw.) versprochen.
Recht zügig wird dann der Notartermin vorgenommen, bei dem dann die Immobilie notariell beurkundet gekauft wird. Es folgt der Abschluss des Darlehensvertrages, der in der Zwischenzeit vom Vertriebsunternehmen vorbereitet wurde.

Danach dauert es meist nicht lange, bis sich die hoffnungsvollen Erwerber der Immobilie geschädigt fühlen. Meist ist die tatsächliche monatliche Belastung wesentlich höher als versprochen. Darüber hinaus hat man ja, was meist nicht vorher mitgeteilt wird, als Eigentümer einer Immobilie neben Rechten auch erhebliche Pflichten, beispielsweise wenn die Eigentümergemeinschaft, bei der man nun plötzlich Mitglied ist, Nachzahlungen beschließt, weil dringend notwendige Reparaturen anstehen.

Wenn die finanzielle Lage dann für die Erwerber immer prekärer wird, bleibt vielfach nur der Weg in die Privatinsolvenz oder der Weg zu einem Anwalt, der versucht, die rechtlichen Möglichkeiten der Erwerber zur Rückabwicklung des fehlgeschlagenen Geschäftes zu nutzen.

Den Rechtsanwälten von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist dieser Lauf der Dinge gut bekannt. Allerdings ist seit geraumer Zeit auf dem lukrativen Gebiet der so genannten „Steuerspar-Immobilien“ eine Veränderung des Marktes zu erkennen. Langjährig als so genannte Bauträger tätige Firmen verschwinden, neue tauchen auf. Die handelnden Personen sind jedoch dieselben.
Hintergrund ist, dass sich die Bauträger im Falle des Verlierens eines Prozesses vor Gericht, den sie selbstverständlich bis in die letzte Instanz geführt haben, weigern, die nunmehr rechtskräftig gegen sie ergangenen Entscheidungen in die Tat umzusetzen. Vielmehr ist zu beobachten, dass Bauträger der erheblich gegen sie erhobenen Ansprüche lieber den Weg der Insolvenz gehen, um sich den berechtigten Forderungen der beteiligten Erwerber zu entziehen.

So ist beispielsweise der langjährig auf dem ostdeutschen Immobilienmarkt tätige Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH seit Mitte August 2011 insolvent. Kurz vorher hatte er noch seinen Geschäftssitz in die beschauliche Kleinstadt 37136 Seulingen verlegt und sich in „Ground-Immobilien-Handelsgesellschaft mbH“ umbenannt. Es steht zu vermuten, dass Hintergrund dieser Entwicklung rechtskräftige Entscheidungen auf Rückabwicklung von Eigentumswohnungen waren, die sich geschädigt fühlende Erwerber gegen die LIMAG angestrengt hatten. Diese müssen sich nunmehr mit einem Insolvenzverwalter auseinandersetzen und andere Möglichkeiten prüfen, die erworbenen Immobilien abzustoßen.
Jedoch ist auch an den in diesem Segment tätigen Vertrieben die letzte Zeit nicht spurlos vorübergegangen.
So sind ebenfalls die diversen Vertriebe verschwunden bzw. nur noch als „leere Hülle“ im Handelsregister eingetragen. Dagegen wurden von den gleichen Beteiligten neue Firmen gegründet
Wie sich herausstellt, findet zwar einerseits eine Art von „Marktbereinigung“ statt, diese ist jedoch nicht nachhaltig. Ebenso werden neue Firmen gegründet, um das lukrative System „Steuersparmodell Eigentumswohnung“ weiterzuführen.

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte werden den Markt weiter beobachten und ihre Mandanten entsprechend beraten.

Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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