Die DSK-Leasing GmbH & Co. KG hatte mit Schreiben vom 10.06.2011 und 29.07.2011 ihre Anleger aufgefordert, über mehrere Punkte im schriftlichen Verfahren abzustimmen. Neben der normalen Entlastung der Geschäftsführung sollte auch über die Reduzierung der jährlichen Ausschüttungen und vor allem über die Auflösung der DSK-Leasing zum 31.12.2011 abgestimmt werden.
Nun hat die DSK-Leasing die Ergebnisse veröffentlicht, welche jeder DDR-Volkskammer-Abstimmung zu Ehre gereicht hätten. Mit überwältigender Mehrheit haben die Anleger anscheinend der Liquidation der Gesellschaft zugestimmt. Offenbar haben 80,19 % der Gesellschafter erklärt, dass sie sich mit einer Liquidation einverstanden erklären.
Dies ruft deshalb einige Verwunderung und Skepsis hervor, da die rundum vernommenen Stimmen der Anleger hierzu etwas anderes annehmen ließen. Sämtliche Anleger, die sich bei der Kanzlei Dr. Schulte & Partner gemeldet haben, fühlten sich von den Vorgängen stets überrannt und wollten einer Auflösung der Gesellschaft daher nicht zustimmen. Dies vor allem deswegen, weil die Zukunft der Anleger als unsicher eingeschätzt wurde.
Die offenbar große Zustimmung kann auch schon deshalb nicht nachvollzogen werden, da die konkreten Folgen für den jeweiligen Anleger selbst noch gar nicht einzuschätzen sind. So besteht offenbar noch nicht einmal zwischen der AutoBank AG und der DSK-Leasing GmbH & Co. KG zu bestimmten Punkten Einigkeit. Von Seiten der DSK-Leasing wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die AutoBank AG die Einbeziehung der Vorzugsaktien, die den Anlegern angeboten wurden, zum Börsenhandel bereits in Aussicht gestellt hätte. Die AutoBank AG selbst lässt jedoch in dem von ihr in Auftrag gegebenen und abgesegneten Gutachten der Midas Research erklären, dass ein Börsenhandel der Vorzugsaktien nicht vorgesehen sei. Haben die Anleger, die hier zugestimmt haben, diesen Widerspruch überhaupt bemerkt?
Dies ist allerdings für die Anleger der DSK-Leasing von elementarer Bedeutung. Werden die erworbenen Aktien der AutoBank AG nicht zum Börsenhandel zugelassen, besteht die Gefahr, dass man auf den Aktien endgültig sitzen bleibt, sofern niemand einem diese in der Zukunft abkauft.
Während die Beteiligung an der DSK-Leasing noch auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt war, bleiben die Aktien der AutoBank AG möglicherweise ein Leben lang beim Aktionär, ohne dass dieser hieraus einen monetären Vorteil erlangen kann.
Aber auch andere Punkte des Vorgehens der DSK-Leasing GmbH & Co. KG lassen aufhorchen.
So sind die Anleger über die Jahre hinsichtlich der versprochenen Ausschüttungen ja Kummer gewohnt gewesen. Die jährlichen Auszahlungen blieben dabei fast immer hinter der im Emissionsprospekt genannten Höhe zurück. Auch dieses Jahr sollten die Anleger der Reduzierung der Ausschüttung wieder zustimmen. Begründet wurde die Reduzierung der Ausschüttung auf nur noch 1,6 % von der DSK-Leasing damit, dass die Gelder zur Finanzierung des Neugeschäfts benötigt würden.
Die Frage lautet nun: Wieso müssen die Anleger wegen der Finanzierung des Neugeschäfts auf ihre Ausschüttung verzichten, wenn sich die Gesellschaft doch nun gemäß dem o.g. Beschluss bis Jahresende auflösen will? Ein Widerspruch, den die Anleger offenbar bisher ebenfalls nicht bemerkt haben.
Insgesamt ist somit nicht abzusehen, wohin der nun offenbar eingeschlagene Weg der DSK-Leasing für den einzelnen Anleger führt.
Aus anwaltlicher Sicht ist den Anlegern zu raten, noch vor Auflösung der DSK-Leasing die Möglichkeiten eine Loslösung von der Gesellschaft prüfen zu lassen.
Christian M. Schulter, Rechtsanwalt – Associate
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
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