Mittwoch, 7. Dezember 2011

SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG hinterlässt leere Villa

Geschäftssitz der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG und BMH Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG verweist aufgefunden.

Die SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG, in die viele Anleger aus Berlin Geld zu Anlagezwecken investiert haben, ist an ihrem ehemaligen Geschäftssitz, der sich in der Frauenstraße 6 in 12207 Berlin befand, nicht mehr zu finden. Bei dem Versuch der SLR persönlich Post zuzustellen, fand der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte eingesetzte Bote kein Geschäftsschild der Firma SLR mehr an deren ehemaligem Geschäftssitz, einer Villa in der Frauenstraße 6 in Berlin-Lichterfelde, vor. Auch die dort bislang tätige BMH hat das Geschäftsschild entfernt und residiert dort nicht mehr. Ein Blick durch die Fenster der Villa zeigte, dass die Räume leer sind und somit dort keine Geschäftstätigkeit der Gesellschaften mehr ausgeübt wird. Die SLR hat einen neuen Geschäftssitz im Handelsregister angemeldet. Dieser befindet sich in einer Wohnhaussiedlung in Spandau. An dieser Adresse wohnt allerdings der Geschäftsführer der MHB Consult GmbH, Herr Matthias Schröder. Hinter dieser Gesellschaft steht Alexander Welitschkow, der die SLR seinerzeit mit gegründet hatte. Der Geschäftsführer der SLR, Herr Michael Faust, ist dort nicht gemeldet.
Zu der Sitzverlegung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der schon seit Jahren Rechtsstreitigkeiten für Anleger der SLR gegen die Gesellschaft führt: „Eine Sitzverlegung von einer Villa in eine Wohnhaussiedlung gibt begründeten Anlass zur Sorge. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft einen sogenannten Mietkaufvertrag für die Villa in der Frauenstraße hatte. Der Mietkaufvertrag sah vor, dass über Jahre hinweg eine feste Miete gezahlt wird. Nur wenn die vereinbarte Summe voll zur Einzahlung kommen würde, kann die SLR Eigentum an dem Objekt erwerben. Der Auszug aus der Villa lässt es fraglich werden, ob die Gesellschaft tatsächlich noch für das Objekt in der Frauenstraße Miete zahlt. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, wäre die bisher gezahlte Summe von monatlich ca. 8000 Euro, die sicherlich mit Anlegergeldern aufgebracht wurde, uneinbringlich verloren, da die Gesellschaft nie mehr Eigentum an der Villa erlangen kann."
Bereits in der Vergangenheit hatte die Gesellschaft Anlegern die durch die Rechtsanwälte vertreten wurden, mitgeteilt, dass bei einem Ausscheiden nur noch ca. 1 % der Einlagesumme zur Rückzahlung kommen würde. Es scheint sich nunmehr eindrucksvoll zu bestätigen, dass die Anlegergelder nicht so angelegt wurden, dass hier eine Rendite erwirtschaftet werden konnte, sondern vielmehr der Totalverlust droht.

Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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