Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hatte kürzlich vor dem Landgericht Gießen für einen Arzt und Unternehmer aus Gießen gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG eine einstweilige Verfügung erstritten (wir berichteten). Mit der einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Gießen der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG aufgegeben, einen negativen Schufa-Eintrag zu widerrufen und solche Einträge zukünftig zu unterlassen.
Die einstweilige Verfügung wurde über die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte an die Deutsche Bank zugestellt. Nunmehr meldete sich für diese die Konsul Inkasso GmbH und erklärte gegenüber der Schufa Holding AG den Widerruf des Negativeintrages. Zugleich wurde die Schufa auch ersucht, den Scorewert so wieder herzustellen, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann erklärt hierzu: „Die Deutsche Bank war dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, wie das Landgericht Gießen es in der einstweiligen Verfügung ausgeurteilt hatte. Dieser Verpflichtung ist die Deutsche Bank jetzt über die Konsul Inkasso GmbH nachgekommen. Für den hier vertretenen Mandanten konnte somit der Schufa-Negativeintrag zur Löschung gebracht werden. Dies war für unseren Mandanten extrem wichtig, da er auch unternehmerisch tätig ist und viele Geschäftspartner mittlerweile die Schufa untersuchen, bevor Waren geliefert oder Kredite vergeben werden.“
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben nunmehr der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG eine so genannte Abschlusserklärung geschickt. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass der Rechtsstreit zwischen den Parteien beendet wird und dass die Deutsche Bank die einstweilige Verfügung als bindend anerkennt. Erst hiernach besteht die Sicherheit, dass der Prozess nicht in weitere Runden gehen wird.
Anlegern, die einen Negativeintrag in ihrer Schufa-Selbstauskunft finden, wird geraten, sich möglichst schnell an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Eine einstweilige Verfügung kann nur dann erreicht werden, wenn der Betroffene unverzüglich handelt. Die Gerichte sehen hier sehr kurze Fristen zur Reaktion vor. Bereits nach einem Monat kann es zu spät sein, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Dieser würde dann bereits deswegen scheitern, weil die Beantragung zu lange auf sich warten ließ.
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beschäftigt sich bereits seit Jahren mit der juristischen Bewertung von Eintragungen in Auskunfteien und ist hier bereits für viele Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich mit Erfolg tätig geworden.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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