Die Probleme bei der Fondsgesellschaft Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG (Garbe 2) sind schon länger bekannt. Bereits mit Schreiben vom 28.03.2011 hatte sich der Vorstand der Garbe 2 an seine Gesellschafter gewandt und mitgeteilt, dass aufgrund der hohen Schulden der Fortbestand der Gesellschaft nicht dauerhaft gewährleistet werden könne. Wir berichteten hierüber ausführlich. http://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/keine-zukunft-fur-die-garbe-logimac-fonds-nr-2-.html
In seinem Schreiben teilte der Vorstand den Anlegern zudem mit, dass man im Sommer 2011 darüber entscheiden werde, ob die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 fortgesetzt werden kann oder abgewickelt wird.
Nunmehr melden sich mehrere verunsicherte Anleger der Garbe 2 bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und teilen mit, dass die Raten der sog. Sprint-Anleger, welche ihre Anlagesumme in monatlichen Raten leisten, bereits seit zwei Monaten nicht mehr von der Fondsgesellschaft eingezogen wurden. Ein Grund hierfür ist nicht bekannt. Es handelt sich dabei um einen bislang einmaligen Vorgang, der so noch nicht vorgekommen ist.
Dieser Verzicht auf die Einziehung der Raten wirft viele Fragen auf, für die die Garbe 2 momentan keine Antworten liefert. Eins kann jedoch ausgeschlossen werden:
Zu viel Geld hat die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG sicher nicht!
Insbesondere im Hinblick auf die im Frühjahr angekündigte Entscheidung zur Zukunft der Garbe 2 für diesen Sommer, sind die Spekulationen und Sorgen der Anleger zu den nun nicht mehr erfolgten Rateneinziehungen verständlich.
Anlegern der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG ist daher zu raten, ihre Beteiligung von einem im Anlegerschutz erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und alles Notwendige zu unternehmen, um die angelegten Gelder für alle denkbaren Entwicklungen bei der Garbe 2 bestmöglich zu sichern.
„Alleine die Tatsache, dass die Gesellschaft nicht mehr abbucht, befreit den Anleger, der sich zu monatlichen Ratenzahlungen verpflichtet hat, nicht von seiner Zahlungsverpflichtung“, stellt Rechtsanwalt Sven Tintemann, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte fest. „Selbst im Fall der Liquidation oder Insolvenz einer Gesellschaft muss ein Anleger, der sich zu einer Zahlung verpflichtet hat, noch mit Forderungen der Gesellschaft oder eines möglicherweise eingesetzten Insolvenzverwalters rechnen. Das nun nicht eingezogene Geld sollte also nicht leichtfertig anderweitig ausgegeben werden“, rät Anwalt Tintemann den betroffenen Anlegern.
Christian M. Schulter, Rechtsanwalt - Associate
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