Dienstag, 2. August 2011

Erste Mai GmbH - Nächster Anbieter von Blockheizkraftwerken im Visier der Ermittler?

Grüne Energie, Solarparks, Blockheizkraftwerke, mit denen die benötigte Energie direkt vor dem Haus erzeugt wird - das alles hörte sich so gut an. Man konnte sein Geld anlegen und die Umwelt schützen. Leider zerplatzen jedoch auch bei Kapitalanlagen die größten Seifenblasen als erstes!

Nachdem bereits die Anleger der GFE - Gesellschaft zur Förderung der erneuerbaren Energien GmbH aus Nürnberg ihr Geld fast vollständig verloren und die GFE mbh in die Insolvenz ging, scheint es auf dem Gebiet der „grünen Kapitalanlagen“ noch weitere schwarze Schafe zu geben.

Der neueste Skandal zeichnet sich bei der Erste Mai GmbH ab. Dabei hat diese Gesellschaft rein gar nichts mit Arbeitskampf oder Sozialismus zu tun. Erste Mai GmbH steht begrifflich für „Erste Mission für Autarkie und Innovation GmbH“.

Der Finanznachrichtendienst Gomopa berichtet nun, dass bereits Mitte Juli das Landgericht Stuttgart (Az. 26 O 278/11) das Vermögen der Erste Mai GmbH für die Anleger gesichert (sog. dinglicher Arrest) und nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart (Az.: 162 Js 462 42/11) die Geschäftsräume der Erste Mai GmbH wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betrugs durchsucht habe. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner hatten im Zusammenhang mit der Kapitalanlage in Blockheizkraftwerke und andere „grüne Anlageprodukte“ bereits vor dieser Entwicklung vor einer Investition in die Erste Mai GmbH gewarnt.

„Die Parallelen zu den Entwicklungen bei der GFE mbH waren bereits offensichtlich. Dabei sind diese beiden Fälle längst nicht die einzigen. Es zeigt sich immer mehr, dass hier nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs zu sehen ist und das „das Dicke Ende“ erst noch kommt“, warnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und München.

Die Vorgehensweisen sind dabei stets gleich. Die Anleger werden mit völlig überzogenen Renditen und dem moralischen Appell für die Umwelt geködert. Oft zeigt sich schon schnell nach der Investition, dass die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Nicht selten läuft das vermeintliche Geschäftsprojekt gar nicht erst an und die Anleger hören nach der Zahlung ihrer Investition erst wieder etwas von der Gesellschaft, wenn das Aus vor der Tür steht.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist daher bei der Investition in Blockheizkraftwerke (sog. BHKW), Wind- und Solarparks, Umweltfonds usw. zu größter Vorsicht zu raten. Dabei stehen den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Informationen zur Verfügung, auf Grund denen zumindest von Investitionen bei der RWI Real Wert Invest GmbH, der TIV Trendinvest GmbH, der Erste Mai GmbH, der Quadrosol AG u.a. abzuraten ist.

Um die ersparten Gelder nicht vollständig in vermeintlichen Umweltanlagen zu verbrennen, wird empfohlen, vor dem Abschluss einer solchen Kapitalanlage das Konzept von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt auf dessen Seriosität hin prüfen zu lassen.

Sofern Sie bereits Gelder in grüne Kapitalanlagemodelle (Umweltfonds, BHKWs usw.) investiert haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt aufsuchen, um gegebenenfalls schnellstmöglich die investierten Gelder zu sichern oder gleich zurückzufordern.

Christian M. Schulter, Rechtsanwalt - Associate
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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