Donnerstag, 10. November 2011

IKANO Bank GmbH widerruft Schufa-Eintrag nach Prozess vor Landgericht Wiesbaden - offensichtlich helfen nur Klagen, Klagen, Klagen gegen den Schufa-Irrsinn

von Rechtsanwalt Sven Tintemann, Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht

Die IKANO Bank GmbH ist deutschlandweit bekannt, da sie für ein großes Möbelhaus mit gelbem und blauem Logo sogenannte Family-Bezahlkarten ausgibt. Die Möbelhauskarte führte direkt zum negativen Schufaeintrag einer Kundin, die dann von den Rechtsanwälten erfolgreich vertreten wurde; warum? Eine Betroffene aus München hatte nach ihrem Umzug offenbar ein Schreiben der IKANO Bank GmbH nicht erhalten. Angebliche Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis im Rahmen der Bezahlkarte wurden dann sofort bei der Schufa Holding AG als sogenannten Negativeintrag eingemeldet. Die Betroffene, die das Missverständnis und den Postverlust ohne weiteres erklären konnte, versuchte erst einmal auf eigene Faust das Problem zu lösen. Dann wurden Rechtsanwälte eingeschaltet. Auch ein außergerichtliches Anschreiben der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ließ die IKANO Bank GmbH zunächst unbeantwortet. Ein Schreiben der inzwischen eingeschalteten Real Inkasso GmbH & Co. KG kam erst nach der gesetzten Frist an.

Nur einstweilige Verfügung vor dem Landgericht hilft offenbar.

Die Rechtsanwälte beantragten daher beim Landgericht Wiesbaden den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die IKANO Bank GmbH. Das Gericht setzte den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 09.11.2011 fest. Mit Schreiben vom 04.11.2011 meldete sich die IKANO Bank GmbH über ihre Prozessbevollmächtigten und teilte mit, sie habe in der Zwischenzeit die Löschung des streitgegenständlichen Schufa Eintrages veranlasst. Darüber hinaus erklärte sich die IKANO Bank GmbH dazu bereit, die Kosten des Rechtsstreites zu übernehmen.

Eine Nachfrage der Rechtsanwälte bei der Mandantin erbrachte, dass tatsächlich der Schufa-Negativeintrag in der Zwischenzeit gelöscht worden war. Der Scorewert der Mandantin hatte sich auch schon wieder erholt.

Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der die Mandantin hier vertreten hatte: „Für die Mandantin stellte die Negativeintragung bei der Schufa Holding AG eine erhebliche wirtschaftliche Bedrohung dar. Eine andere Bank hatte bereits den Dispositionskredit der Mandantin gekündigt und mit Fälligstellung der offenen Forderungen gedroht. Eine Hausfinanzierung wackelte ebenfalls. Es war hier daher schnelle Hilfe nötig, um schlimmen Folgeschaden zu verhindern. Dies ist nun gelungen."

V.i.S.d.P.
Rechtsanwalt Sven Tintemann

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