Freitag, 11. November 2011

Rechtsanwalt in der Schufa-Hölle - Betroffener Rechtsanwalt erfolgreich gegen negativen Schufa-Eintrag der Commerzbank AG verteidigt

Die Commerzbank AG hat in einem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte geführten Verfahren einen angeblich irrtümlich veranlassten Negativeintrag zur Löschung gebracht und sich zur Unterlassung und Kostentragung verpflichtet. Was war Hintergrund des Rechtsstreits?

Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte & Partner meldete sich ein Rechtsanwaltskollege aus Berlin, der eine neue Zweigstelle eröffnen und hierzu einen Mietvertrag abschließen wollte. Hier verlangte die Hausverwaltung eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft. Zudem hatte sich der Kollege ein neues Auto bestellt und wollte dieses vollständig über eine Bank finanzieren lassen. Die Bank lehnte die Finanzierung jedoch überraschend ab und verwies auf eine negative Schufa-Auskunft zur Bonität des Rechtsanwalts. Dies konnte sich der Rechtsanwaltskollege nicht erklären und wandte sich zunächst an die Schufa Holding AG. Durch eine Schufa-Selbstauskunft, die er online abrufen konnte, wurde die Commerzbank als Verantwortliche für den Negativeintrag ausgemacht.

Da die eigenen Bemühungen des Kollegen, eine Löschung des Eintrages bei der Schufa oder durch die Commerzbank zu erreichen, ohne Erfolg blieben, meldete er sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und bat hier um fachliche Hilfe und Unterstützung. Die Commerzbank hatte hier eine sehr alte und bereits verjährte Forderung, die noch aus Studentenzeiten des Rechtsanwalts herrührte, zur Eintragung gebracht und diesen damit quasi über Nacht für kreditunwürdig erklärt. Dies wollte der Rechtsanwaltskollege nicht auf sich sitzen lassen. Es wurde daher sofort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Commerzbank vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

Ein Termin zur Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf den 11.11.2011 vom Landgericht Berlin festgesetzt. Noch vor Durchführung des Termins meldete sich jedoch die Commerzbank und teilte über ihre Prozessbevollmächtigte mit, dass der Eintrag irrtümlich erfolgt sei. Erst nach einem weiteren Telefonat von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann mit der Prozessbevollmächtigten Kollegin erklärte sich die Commerzbank dazu bereit, die Schufa Holding AG zur Wiederherstellung des ursprünglichen Scorewertes aufzufordern, der vor dem falschen Eintrag bestand. Zudem gab die Commerzbank für die Zukunft eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und erkannte die ihre Verpflichtung an, die Kosten für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und somit auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten in dem Verfahren zu tragen.

Hierzu meint Anwalt Tintemann: „Unsere Rechtsanwaltskanzlei konnte mit den hier vorhandenen Spezialkenntnissen sofort helfen und den Konflikt im Sinne des Mandanten zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Dank des schnellen und entschlossenen Handelns des Kollegen war hier ein Vorgehen im Rahmen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möglich. Es zeigt sich wieder einmal, dass derjenige, der einen Schufa-Negativeintrag findet, sofort handeln und einen Spezialisten im Bereich des Datenschutzrechts aufsuchen sollte.“


V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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